Formulierung zulässig?

21. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
klaus109
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 25x hilfreich)
Formulierung zulässig?

Hallo, ist die folgende Formulierung zulässig?

......"Der/die Arbeitnehmer(in) bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift unter diesen Arbeitsver-trag, dass er/sie weder alkohol- oder drogenabhängig noch chronisch krank ist und dass er/sie weder schwerbehindert ist noch einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt hat."......

Gruß, Klaus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, kommt auf die Tätigkeit an.

Wobei das mit der Schwerbehinderung vermutlich ohne Bedeutung ist, in der allgemien Formulierung.

MfG

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#2
 Von 
klaus109
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo, z.B. für normale Büro- oder Sekretariatstätigkeit.

....was meinst du mit "ohne Bedeutung" - rechtlich nicht zulässig; muss nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden?

Gruß, Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,
wäre es nicht besser erst mal einen befristeten Arbeitsvertrag auszustellen wenn du evtl. die Sorge hast dass du den AN nicht wieder los wirst wenn sich herausstellt dass er z.B. drogenabhängig ist....

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