Fortbildung - Anspruch auf Überstunden?

13. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
mokkabohne127
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fortbildung - Anspruch auf Überstunden?

Ein AN, der in Teilzeit beschäftigt ist, besucht eine mehrwöchige Fortbildung. Die wöchentliche Stundenanzahl der Fortbildungsmaßnahme umfasst 40 Std. pro Woche. Die Maßnahme wurde von Seiten des AG befürwortet. Die Gehaltsfortzahlung für den Fortbildungszeitraum erfolgt durch den AG. Stehen dem AN für die Zeit, die er mehr aufbringt, Überstunden zu?
Die Fortbildung sollte natürlich das Ziel bringen, dass der AN das erworbene Wissen in die Firma einbringt. Zwischenzeitlich hat der AN fristgerecht seine Kündigung eingereicht. Kann er auf Bezahlung seiner während der Fortbildung angesammelten "Überstunden" bestehen?

Gemäß AV ist vereinbart, dass Anspruch auf Überstunden- oder Mehrarbeitsvergütung nur erfolgt, wenn Überstunden oder Mehrarbeit angeordnet oder vereinbart worden sind. Eine schriftliche Vereinbarung zur Verfahrensweise für die Fortbildungsmaßnahme gibt es nicht.

Problem für AG ist doch eigentlich jetzt, dass ihm das neu erworbene Wissen des AN nicht mehr zur Verfügung steht (außer Unterlagen, die auszuhändigen sind).

Für schnelle Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
ich sehe hier deine Forderung als nicht gedeckt an.
Die Fortbildung kommt dir zu gute, die der AG sponsert in dem der AG eine Gehaltsfortzahlung gewährt.
Hier kommt die Frage eher zu tragen, ob dem AG nicht sogar ein Erstattungsanspruch gegenüber dem AN zugute kommt.


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#2
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

es gibt keinen Überstundenanspruch nach meiner unmassgeblichen Meinung!

Es kann allenfalls vor der Veranstaltung eine Vereinbarung wegen Gleitzeitguthaben o.a."Zeitausgleich" erfolgt sein. Gibt es die nicht, dann Pech

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" Gruss aus Offenbach"

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

bei fortbildungen für tz-kräfte entsteht das problem öfter: der "stundenverbrauch" in der fortbildung übersteigt das stundenmaß des av. es ist verschiedentlich gerichtlich geklärt, dass der ag nur den ersatz für die av geschuldete zeit gutschreiben muss. AN in tz buttern also in der regel zeit zu, wenn sie auf fortbildung gehen. mitunter ist diese frage per betriebs- oder dienstvereinbarung günstiger geregelt.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
mokkabohne127
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten :)

Eigentlich leuchtet mir das Ganze auch ein, denn wenn so ein Lehrgang/Fortbildung über etwa 16 Wochen (!) geht, baut man Stunden ohne Ende auf. Ein Teil der Stunden wurde zwischenzeitlich abgebaut. Da nun auch noch das Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt wurde, wäre der Abbau der Stunden in einem auch für den AG vernünftigen Verhältnis gar nicht mehr möglich. Das Wissen steht nicht mehr zur Verfügung. Und nun steht die Forderung im Raum, dass diese Stunden vergütet werden sollen. Aus meiner Sicht eine ganz schön überzogene Forderung - deshalb ist es so wichtig zu erfahren, ob die Forderung berechtigt ist.

Ich hab noch mal eine Frage dazu: Gibt es hier eventuell im Netz einsehbare Gerichtsurteile?

Bin für jeden Hinsweis dankbar!


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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Kann sein, dass ich was nicht richtig verstehe. Aber, die Fortbildungsmaßnahme geschah auf Initiative des Mitarbeiters hin? Nicht angeordnet? Richtig?

wirdwerden

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#6
 Von 
mokkabohne127
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Fortbildung war schon vom AG gewollt, denn schließlich sollte sich dann ja auch der Nutzen für die Firma ergeben. Dieser steht nun aber, wie wir bereits wissen, wegen Kündigung durch AN ncht mehr zur Verfügung.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ja, gewollt .....aber wer hat sie initiiert? Wenn ich richtig verstehe, der AN, oder? Wenn ihm dann im beiderseitigen Interesse der AG entgegen kommt, dann ist das prima. Aber für die eigene Fortbildung jetzt noch Geld kassieren, das geht ja wohl nicht.

wirdwerden

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#8
 Von 
mokkabohne127
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle - hab vorhin beim Durchstöbern Wortmeldungen gelesen, die mich leicht irritiert haben - die Antworten, die ich bisher erhalten habe, waren sehr hilfreich :)

Noch mal zum Initiieren der Fortbildung - initiiert hat sie der AN - hat sich selbst um Termine, Ort, Zeitpunkt, Dauer gekümmert (im Rahmen des Konjunkturpaketes II glaub ich war ja einiges möglich) - Fortbildung selbst zahlt die Agentur für Arbeit - Bedinung war, dass AG Gehalt fortzahlt und AN von der Arbeit frei stellt - was ja auch so war. Der AG hat die Themen abgenickt und gesagt - ja, das ist gut für uns - mach mal ... und nun ist der AN so gut wie weg und hat nicht mehr effektiv was gebracht :-(

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