Fortbildung /Dienstreisen

18. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)
Fortbildung /Dienstreisen

Ich habe einen Pauschalarbeitsvertrag mit meinen Arbeitgeber über 65 % (ca. 25 Arbeitsstunden).
Wortwörtlich steht im Arbeitsvertrag drin:
Die Partein sind sich darüber einig ,das damit keine Aussage über die Arbeitszeit getroffen wurde.Die Parteien gehen davon aus das die Arbeitszeit 65% der regelmäßigen durchschnittlichen wöchenlichen Arbeitszeit eines vollbeschäftigen Mitarbeiters nicht überesteigt.
Ja ,ja ,das habe ich unterschrieben,ich weiß selber Schuld.
In der Regel ist mein Arbeitsgeber aber auch ganz fair,ich muß tatsächlich regulär nicht unbedingt mehr Arbeiten,aber ich habe halt unglaublich viel Zeit der puren Anwesenheit(wo ich auch nicht wegkann) und jetzt fängt mein Arbeiteber auch noch an mich wie wild auf Dienstreisen und Fortbildungen zu schicken.
So fahre ich z.B 5 Stunden mit den Zug irgendwo hin ,regel dort was (dauert 20 Minuten ) und fahre 5 Stunden zurück. Das ist für mich Stress pur und währen für mich 10 oder 12 stunden Arbeit ,nur nach meinen rechtsempfinden.
Mein Arbeitsgeber immer : Das kann man ja sooooo nicht sehen,du arbeitest dann ja nicht ,kannst ja ein Buch lesen in der Zeit,auch schlafen....
Und außerdem könnte ich ja gehen wenn es mir nicht passt.
Seufzzzzzzz.
Weiß gar nicht wann ich das letzte mal so richtig frei hatte,mache das seit ´Februar....
Kann ich was tun?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Zunächst einmal verstößt die Vereinbarung darüber, dass keine Aussage über die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag getroffen wird, gegen das Nachweisgesetz. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit schriftlich im Arbeitsvertrag zu fixieren. Das geht im Zweifelsfall nicht zu Ihren Lasten, ist ein Fehler des AG.

Was steht denn zu Dienstreisen in Ihrem Arbeitsvertrag? Dazu können Sie auch nicht beliebig verpflichtet werden.

Zum Thema freinehmen würde ich Ihnen einfach empfehlen, einen Urlaubsantrag einzureichen.Sie haben Anspruch auf Ihren Urlaub. Wenn der nicht gerade in die Haupturlaubszeit fällt, kann der AG den nur in Ausnahmefällen ablehnen, betriebliche Gründe für die Ablehnung müßten schon sehr schwerwiegend sein, hoher Arbeitsanfall reicht da nicht.

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#2
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)

Ja ,Urlaub könnte ich wohl nehmen ,das ist halt nicht das hauptproblem.
Das Hauptproblem ist das die Form der Arbeit keine genaue Arbeitszeitvereinbarung zulässst.
Das ist für mich auch okay gewesen.
Nur das drum herum ,das ich solange immer da sein muß.
Dann arbeite ich vielleicht von 8 bis 10 ,noch mal um 16.00 Uhr ein Stündchen und dann noch mal von 19.00 bis 20 Uhr.Nur so als Beispiel,dann heißt es auch mal wieder :Dienstag vormittag frei,dann brauche ich gar nicht kommen.
Oder ich muß halt hin,den ganzen Tag keine Arbeit ,nur 10 Stunden "Däumchen gedreht" ,keine Arbeitszeit in den Sinne
Ich mach mich schon nicht tot,die Stunden kommen auch so hin,eher ist halt die Langeweile ,das absitzen der Zeit (wofür ich auch eine kleine Pauschale zusätzlich erhalte)
Nur ich hatte halt das Gefühl mein Arbeitgeber übertreibt das in letzter Zeit ein bißchen,auch mit spätabends Termine (23.00 Uhr ) und Samstags und die langen bahnfarten usw.
Da wollte ich wissen ob ich irgendwo einen Riegel mal vorschieben kann.
Im Arbeitsvertrag gibt es keine festlegung wann ich definitiv frei habe.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Auch wenn ich mich wiederhole:
Im NACHWEISGESETZ (finden Sie ganz leicht beim googeln) ist eindeutig geregelt, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit vertraglich schriftlich festlegen muß.

Ansonsten würde ich mir bei soviel Verschwendung meiner Zeit die Beratung durch einen Fachanwalt leisten. So wie Ihr AG das händelt, ist das höchstwahrscheinlich nicht zulässig.

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo jacky,
- Wie lange bist du dort schon tätig?
- Wieviele Mitarbeiter hat die Firma?

(nach Betriebsrat zu fragen spar ich mir wohl besser mal)

MfG

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