Fortbildung während der Arbeitszeit

16. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Rince
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fortbildung während der Arbeitszeit

Hallo,

in meinem Fall hat uns unser Chef auf eine Schulung nach Kaarst geschickt. Wir haben uns um 7 Uhr an der Firma getroffen, sind mit dem Firmenfahrzeug zur Schulung gefahren und waren um 19:45 erst wieder zurück. Unser Chef will aber nur 8 Stunden reine Schulung genehmigen. Darf er das? Er meint die Schulung wäre auch teuer und wir sollen halt auf die 4 stunden verzichten. bei 12 Beschäftigten ist das natürlich ein enormer Betrag den er sich da spart nur habe ich keine Lust 4 Stunden fürn Popo gemacht zu haben.

Kann uns da wer helfen?

mfg
Rince

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... fahrzeiten sind in der regel keine arbeitszeit. insoweit hat euer chef recht. und bei fortbildungen wird üblicherweise die sonst übliche arbeitszeit zugrunde gelegt bzw. angerechnet.

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#2
 Von 
Rince
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Allerdings ist es so das wir das eigene Fahrzeug ja an der Firma hatten und dann für die Firma mit deren Fahrzeug gefahren sind. Außerdem haben wir zum Teil vorher noch gearbeitet. Dann mit dem Firmenfahrzeug zur Firma und dort dann mit dem Privatwagen nach Hause. Wir waren ja im Auftrag für die Firma unterwegs. Das der Weg zur Arbeit nicht gerechnet wird war mir klar, aber der Weg von der Firma zum Schulungsort muss doch drin sein.

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