Hallo zusammen,
zwischen meinem Arbeitgeber und mir besteht ein Fortbildungsvertrag. Ganz klar, wenn ich kündige oder der AG aus einem von mir verschuldeten Grund, muss ich die Fortbildungskosten zurückzahlen. Kündigt der AG ordentlich, zahle ich nichts zurück. (Ag trägt zur Zeit 75 % der Kosten)
Mir stellt sich jetzt folgende Frage. Nehmen wir mal an, ich kündige selbst aufgrund von Mobbing. Habe ich da eine Chance, die Fortbildungskosten nicht zurückzahlen zu müssen?
Danke für eure Hilfe schonmal vorab.
LG Jimmy
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-- Editiert jimmy1985 am 10.02.2012 17:17
Fortbildungsvertrag / Rückzahlungsklausel
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Interessante Frage. Grundsätzlich, scheint mir, könnte ein AG keine Rückzahlung verlangen, wenn die Kündigung aus einem vom AG selbst veranlassten Grund resultiert. Bei Mobbing könnte man das so sehen. Die Schwierigkeit ist bloß, dass Mobbing ein komplexes Phänomen ist und die Beweislast für Mobbing beim AN liegt.
Wenn der Gemobbte also z.B. ein Mobbingtabebuch geführt hat oder sonst umfänglich glaubhaft machen kann, dass es sich um Mobbing handelt, dann hätte es wohl Aussichten. Ein weiteres: Es reicht nicht, Mobbing zu ertragen und zu dokumentieren - als Betroffener muss man auch noch den AG nachweislich aufgefordert haben, die Mobbinghandlungen und Belästigungen abzustellen.
Also gewiss kein einfaches Unterfangen.
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Gibts da zufällig schon Urteile zu?
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Zuerst einmal sollten Sie prüfen, ob die Vereinbarung zur Rückzahlung den rechtlichen Anforderungen genügt, da gibt es einige.
Nachzulesen u.a. hier:
http://www.palm-bonn.de/fortb.htm
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so wie es aussieht ist rechtlich alles ok. Ich stelle mir nur die Frage ob es was bringt, sich mit dem AG darüber zu streiten. Tagebuch habe ich leider nicht geführt, habe aber die wichtigsten Vorkomnisse im Kopf gespeichert. Gespräche mit (unkompetenten) Vorgesetzten sind auch sehr oft geführt worden. In Behandlung bin ich auch deswegen...
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