Fortsetzung Arbeitsverhältnis nach Ausbildung

14. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Wild
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 6x hilfreich)
Fortsetzung Arbeitsverhältnis nach Ausbildung

Wenn nach Abschluss (=letztem Tag der mündlichen Prüfung) einer Ausbildung der Lehrling am nächsten Tag in der Fa. weiterarbeitet, trifft es dann tatsächlich zu dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen ist?

Was ist wenn der Auszubildende der Ausbildungsfirma versehentlich den Tag der mündlichen Prüfung nicht mitgeteilt hat und das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Ist auch dann ein berfristeter Arbeistvertrag entstanden mit Lohnanspruch etc?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Im ersteren Fall ist ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen, wenn der Lehrling nicht unverzüglich wieder nach Hause geschickt wird.

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Arbeitgeber von der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses weiß. Man kann sich also nicht durch Verschweigen des mündl. Prüfungstermins ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erschleichen.

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#2
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

so ist es. hh hat es auf den punkt gebracht.

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#3
 Von 
Wild
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 6x hilfreich)

ein faktischer Arbeitsvertrag ist aber auch im Falle des Verscheigens zustande gekommenund somit ein Vergütungsanspruch?!

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Da kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, gibt es auch keinen Vergütungsanspruch.

Ich bin nicht mal sicher, ob für die Zeit das AZUBI-Gehalt weiter gezahlt werden muss.

Ich würde auch nicht ernsthaft über so ein Vorgehen nachdenken. Früher oder später (eher früher) kommt es heraus. Dann gibt es eine fristlose Kündigung und wie das Arbeitszeugnis dann ausfällt ist doch wohl auch klar.

Wegen ein paar Euro sich das Arbeitszeugnis zu versauen und damit die Chancen, woanders einen Job zu finden, das lohnt sich wirklich nicht.

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