Hallo,
ich befinde mich zurzeit in folgender Situation und würde dazu gerne einen Rat hören:
Ich habe 2016 ein duales Studium mit einem Unternehmen begonnen. In meinem damaligen Studienvertrag steht drin, dass ich mich für mindestens drei Jahre nach erfolgreicher Beendigung des Studiums verplfichte in dem Unternehmen zu arbeiten. Vorausgesetzt, das Unternehmen bietet mir ein meinem Studienabschluss entsprechendes Arbeitsverhältnis an. Ansonsten wäre ich zur Rückzahlung der Studiengebühren verfplichtet. Diese Verpflichtung gilt bei Nicht-Annehmen des angebotenen Arbeitsverhältnisses, bei vorzeitiger Kündigung meinersetzts oder bei fristloser Kündigung, die ich verschulde.
Das ist vor ca. einem Jahr auch geschehen, also mir wurde nach dem Studium ein Arbeitsvertrag
als Projektmanager angeboten (der aber nur auf ein Jahr befristet war, obwohl ich mich für drei Jahre nach dem Studium verpflichten muss lt. Studienvertrag von 2016). Jetzt ist das Jahr um, der Vertrag läuft aus und ich bin ziemlich unzufrieden dort. Nun wurde mir ein weiterer befristeter Vertrag für ein Jahr angeboten für die gleiche Stelle.
Bin ich verpflichtet diesen anzunehmen?! Bzw. würde ich die Folgen tragen müssen, wenn ich das Angebot ablehne?! Das würde ja bedeuten, dass ich innerhalt der drei Jahre, die durch den Studienvertrag abgesteckt werden verpflichtet bin jeden Folgevertrag anzunehmen, der mir angeboten wird...
Weil wenn ich den jetzt annehme, dann stehe ich in einem Jahr (nach Ablauf der zweiten Befristung) ja wieder vor dem gleichen Dilemma. Das Unternehmen kann mir etwas anbieten und ich bin vertraglich "gezwungen" zum dritten Mal einen Arbeitsvertrag anzunehmen, damit ich keine finanziellen Konsequenzen leiden muss.
Ich hoffe, ich habe das alles verständlich formuliert und danke schonmal für eure Einschätzungen!
Liebe Grüße
Sascha
Frage: Duales Studium Folgeanstellung (Befristung)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// .... dass ich mich für mindestens drei Jahre nach erfolgreicher Beendigung des Studiums verplfichte in dem Unternehmen zu arbeiten. Vorausgesetzt, das Unternehmen bietet mir ein meinem Studienabschluss entsprechendes Arbeitsverhältnis an. ...
Das ist vor ca. einem Jahr auch geschehen, also mir wurde nach dem Studium ein Arbeitsvertrag als Projektmanager angeboten (der aber nur auf ein Jahr befristet ..)
Nach meiner Einschätzung ist damit die Geschäftsgrundlage für eine Rückzahlung entfallen und du musst m.E. nichts zurückzahlen. Die Bedingungen passen nicht, die zu einer Rückzahlungspflicht führen.
Nicht einzuschätzen vermag ich, ob 'Projektleiter' überhaupt ein 'entsprechendes Angebot' darstellt. Aber das hast du ja wohl als solches akzeptiert gehabt.
Die Befristung bedeutet mitnichten, dass du die drei Jahre stotterweise abarbeiten musst. Du kannst also auch Nein sagen. Und du musst nicht jedes Beschäftigungsangebot annehmen, sondern eben nur (deinem Qualifikationsgrad) entsprechende.
Erstmal ist ja bei Rückzahlungsklauseln immer die Frage, ob die Vereinbarung einer rechtlichen Kontrolle standhalten würde. Sinkt die Rückzahlungssumme mit der Zeit? Wenn nicht, ist die Vereinbarung sowieso nichtig.
Zweitens wurde hier ja das Angebot nach Abschluss angenommen, welches für ein Jahr befristet war. Dafür kann der Arbeitnehmer ja nichts, dass der Vertrag so kurz läuft .Auf so einen Quatsch, dass der AG meint, hier immer wieder befristet zu verlängern, muss man sich nicht einlassen. So wie der AG das händelt, ist der Arbeitnehmer massiv benachteiligt, er darf nicht weg. Aber der AG entscheidet Jahr für Jahr, ob er die Arbeitskraft noch braucht. So läuft das nicht. Das dürfte rechtswidrig sein, wenn es um die Frage der Rückzahlung geht.
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