Frage Werkstudent & Teilzeitbeschäftigung

23. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sajoma
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Werkstudent & Teilzeitbeschäftigung

Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich mache zur Zeit ein Zweitstudium und bin somit als Student eingeschrieben. Nebenher arbeite ich als Teilzeitbeschäftigte (20 Std / Woche; zahle KV, RV und Lohnsteuer). Jetzt habe ich die Möglichkeit zusätzlich einen Werkstudentenjob in der Uni zu bekommen, der sich nur aufs Wochenende bezieht und ja somit in der vorlesungsfreien Zeit liegt. Ist eine Kombination beider Arbeitsverhältnisse grundsätzlich möglich? Oder müsste mich mein derzeitiger Arbeitgeber in Zukunft auch als Werkstudent beschäftigen, da zwei Werkstudentenjobs ja auf jeden Fall vereinbar sind.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Danke im voraus
Sajoma


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Hallo Sajoma,

es kommt grundsätzlich daruf an, ob in dem 1. AV irgendwelche Klauseln sind, die eine 2. Beschäftigung verbieten.

Deshalb den lesen und den AG fragen, ob er Einwände gegen die Beschäftigugn hat.

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#2
 Von 
Sajoma
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antwort.
Der Arbeitgeber Nr. 1 hat keinerlei Einwände. Würde Sich die Änderung von "Teilzeit" auf "Werkstudent" für den Arbeitgeber positiv im Bezug auf Sozialabgaben auswirken?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Meines Wissens dürfen Studenten nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Der Asta müßte das genauer wissen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Für Nacht- und WE-Jobs gibt es da Ausnahmeregelungen:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten
(steht ganz unten).

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Für Nacht- und WE-Jobs gibt es da Ausnahmeregelungen:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten
(steht ganz unten).

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#6
 Von 
Sajoma
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Werkstudent dürfen 20 Std / Woche arbeiten (+ Mehrarbeit in der vorlesungsfreien Zeit zu der auch Nacht oder Wochenende zählt)

0x Hilfreiche Antwort

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