Frage: Wochenendarbeit

10. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Harald81
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)
Frage: Wochenendarbeit

Hallo Leser,

ich habe hier schon einige interessante beiträge zum thema wochenendarbeit gelesen, leider konnte ich mich in keinem der geschilderten fälle wiederfinden und hoffe daher auf hilfe für meinen fall.

Zur Situation:
ich arbeite derzeit auf einem Projekt im ausland (montag bis do) und freitags im büro. Nun soll ich wochenendarbeit leisten (nicht im vertrag festgehalten), also ich soll am freitag nach meiner arbeit im büro wieder zu unserem kunden reisen und dort sa-so arbeiten.
Die wöchentliche gesetliche maximalarbeitszeit von 50 stunden habe ich bis freitags ohnehin erreicht und ich habe echt keine lust nun auch noch meine wochenenden zu opfern.... man will seine kinder ja auch mal sehen ;)

Ich würde daher gerne wissen, ob und wie ich am besten gegen die Anweisung zur wochenendarbeit argumentieren/vorgehen kann... wobei es mir inzwischen ziemlich egal ist welchen "eindruck" ich damit wohl hinterlassen werde.

Dank euch im Vorraus

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17 Antworten
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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wochenendarbeit kann angeordnet werden, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen ist. das ist sicher kein guter hebel, sofern we-arbeit die ausnahme bleibt. die höchstarbeitszeit pro woche beträgt 60 h. die frage ist dann, in welchem ausmaß das projekt und deine position dir gestatten, die arbeit und arbeitszeit gesetzeskonform zu gestalten.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
Harald81
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

>>die höchstarbeitszeit pro woche beträgt 60 h.

seit wann das? nach arbeitszeitgesetzt ist sie doch auf 48h beschränkt oder?

>> die frage ist dann, in welchem ausmaß das projekt und deine position dir >>gestatten, die arbeit und arbeitszeit gesetzeskonform zu gestalten.

was meinst du damit?

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#4
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

60 Stunden sind die volle erreichbare Wochenarbeitszeit. Nur im Durchschnitt dürfen 8 Std. täglich nicht überschritten werden, § 3 ArbZG .

Wenn Du es selbst in der Hand hast, z.B. längere Pausen zu machen oder die Arbeit mal später zu beginnen oder früher zu verlassen, dann bist Du für die Einhaltung der Arbeitszeit auch selbst mit verantwortlich und kannst selbst etwas dazu tun, dass die
Bestimmungen eingehalten werden.

Anders ist es, wenn der Arbeiteber Dir die Stunden anweist und jetzt noch zusätzlich die Anwesenheit und Leistungserbringung am Wochenende fordert.

Bist Du eigentlich abhängig Beschäftigter oder Freiberufler?

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"Lukas 7,23"

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#5
 Von 
Harald81
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi,

also ich bin fest Angestellt

wenn ich mir den Paragraphen 3 anschaue, steht da folgendes

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Da ich Vertraglich von montag bis freitag arbeite, so sollte die maximale Arbeitszeit doch 50 Stunden betragen.... oder?

BR

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#6
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Werktage sind alle Wochentage außer Sonntag.

Was gibt denn Dein Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit her?

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"Lukas 7,23"

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#7
 Von 
Harald81
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Mein Arbeitsvertrag sagt Maximale Arbeitszeit 48h pro Woche

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
Ich würde daher gerne wissen, ob und wie ich am besten gegen die Anweisung zur wochenendarbeit argumentieren/vorgehen kann... wobei es mir inzwischen ziemlich egal ist welchen "eindruck" ich damit wohl hinterlassen werde.


Argument:
Mein AV sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von max. 48 Stunden vor.
Eine andere Grundlage für das Arbeitsverhältnis sehe ich nicht. Überstunden müssten gesondert angeordnet werden und auch das kann der AG nicht bis in die Unendlichkeit treiben.



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"Lukas 7,23"

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#9
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

>Mein Arbeitsvertrag sagt Maximale Arbeitszeit 48h pro Woche
Mehr als ausdrücklich vereinbart muss man nicht leisten.
Kommt noch der Aspekt der Mehrarbeit / Überstunden.

Sehr seltene Klausel. Ich glaube die schreiben Unternehmen nur in Arbeitsverträge rein, wenn sie in der Vergangenheit Leute verheizt haben und diese dann anschließend so richtig mit der Firma vor Gericht Schlitten fahren gegangen sind.
Damit versuchen sich Führungskräfte auch gegen Haftungsansprüche abzusichern, falls z.B. ein Unfall eines übermüdeten Mitarbeiters passiert.

Andererseits ist diese Klausel perfekt für Dein Ansinnen den Rahmen einzuhalten. Du arbeitest schon am Limit.
Manchmal fragen die Firmen halt, ob man mal "aushelfen" kann und glauben, dass der Mitarbeiter gerne für seine Familie noch ein bißchen mehr Geld mit nach Hause nimmt.
80% der Firmen akzeptieren ein höfliches Nein. "Sorry geht nicht. Ich arbeite schon am möglichen und vereinbarten Limit. "
Bei 20% landet man auf der Abschussliste. Bei einer Schnittmenge ist die weitere Karriere im Unternehmen beschränkt.

Bei den meisten Firmen ist dies aber die Einleitung für Verhandlungen.
Gerade dann wenns bei wichtigen Kunden brennt, sind AGs sehr verhandlungsbereit und leidensfähig wenn der AN Forderungen stellt.

Denkbar wäre ja auch eine Freizeitregelung. zB Wochenendarbeit wird binnen zwei Monaten mit der doppelten Menge Freizeittage verrechnet. Wäre in Summe besser für die Familie.
Würde ich dann schriftlich fixieren.

Das Feilschen geht dann vermutlich los, weil das dem Chef zu großzügig erscheint:
Du wirst wissen was Du an Brutto bekommst und wieviel ungefähr die Firma direkt mit dir verdient. In den meisten Branchen ist dann der zusätzliche Tag Freizeit locker gedeckt.
Heißt ja auch schon im alten Babylon : "Jammern ist der Gruß des Kaufmanns"
Die versuchens halt immer wieder zu drücken.


Du wirst die wirtschaftlichen und führungstechnischen Bedingungen im Betrieb besser kennen als wir hier. Ebenso Deinen Wert für den Laden.
Zwar ist grundsätzlich niemand unersetzbar, Unternehmen verlieren aber nur sehr ungerne gute Fachkräfte.
Aber wenn der Vertrieb anfängt Leerverkäufe an Kunden zu machen, ist das ein Problem des Vertriebs.

UU kann wegen der Wartezeiten ein Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht erwogen werden.
Am günstigsten fand ich die mit hoher Selbstbeteiligung.
Hilft im Falle der 20%-Firmenmenge ungemein.

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#10
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

wie lange dauert das Projekt und die damit verbundenen Überstunden?

Wie lange ist die WE Arbeit angeordnet?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harald81
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

da ich nun zu hause bin konnte ich noch einmal genau nachlesen.

In meinem Vertrag ist sogar nur von einer 40 Stunden woche die rede.
Weis jemand wie viel überstunden da maximal erlaubt sind?

quote:
wie lange dauert das Projekt und die damit verbundenen Überstunden?

Das projekt dauert nun schon über ein jahr in dem ich zu mehr als 50% vor ort gearbeitet habe.... Die Überstunden mag ich nicht abschätzen wollen ;) sind aber bestimmt im schnitt mindestens 8 die woche.

Was mir da grad noch so durch den kopf geht.... gibt es eigentlich irgentwelcher ichtlinien, die regeln wie oft man "verschickt" werden darf, wie lange es vorher angekündigt werden muss ect.?

BR

Harald


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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
Das projekt dauert nun schon über ein jahr in dem ich zu mehr als 50% vor ort gearbeitet habe.... Die Überstunden mag ich nicht abschätzen wollen sind aber bestimmt im schnitt mindestens 8 die woche.


Das werden wohl keine Überstunden sein, wenn Du schätzen musst.
Überstunden müssen angeordnet werden.

Du hast bisher wenig zu Deiner Position im Unternehmen gesagt?
Bist Du Leitender Angestellter?

Arbeitest Du in Gleitzeit?
Dann schließt das Überstunden schon beinahe automatisch aus.

Hast Du wenigstens 26 Sonntag im Jahr frei gehabt?

quote:
gibt es eigentlich irgentwelcher ichtlinien, die regeln wie oft man "verschickt" werden darf, wie lange es vorher angekündigt werden muss ect.?


Kommt drauf an.
Bei einer Tätigkeit im Einsatzwechseldienst oder wenn Deine Stellenbeschreibung direkt oder indirekt Außendiensttätigkeiten hergibt, ist das nicht beschränkt.

Bei einem Bauingeneur z.B. wird man wohl dringend annehmen, dass er nicht nur am Rechner sitzt, sondern sich auch ab und zu am Orte des Geschehens bewegt.



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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

quote:
Die Überstunden mag ich nicht abschätzen wollen


Sollte man irgendwo nachgucken können.

quote:
sind aber bestimmt im schnitt mindestens 8 die woche.


Tschuldigung, aber ich finde das nicht sooo viel.

Damit wärst Du doch innerhalb der 48 Std ?

Ich schließe mich Arcturus an, Deine Informationen sind zu dürftig.

Welche Stellung hast Du, was steht in der Stellen- und Funtionsbeschreibung, was im Arbeitsvertrag (AN kann auch an anderen Arbeitsorten eingesetzt werden?), wie lange bist Du immer an einem Stück auf so einen Projekt?

Du schreibst von 50%.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harald81
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Arcturus

quote:
Das werden wohl keine Überstunden sein, wenn Du schätzen musst.
Überstunden müssen angeordnet werden.


Richtig. Sie waren nicht angeordent... daher war das wohl Mehrarbeit(die aber indirekt auch angeordnet wurde)

quote:
Du hast bisher wenig zu Deiner Position im Unternehmen gesagt?
Bist Du Leitender Angestellter?


Nein ich bin einfacher Angestellter

quote:
Bei einer Tätigkeit im Einsatzwechseldienst oder wenn Deine Stellenbeschreibung direkt oder indirekt Außendiensttätigkeiten hergibt, ist das nicht beschränkt.


Ich bin Software Entwickler und alles was mein Vertag zu Auswertsarbeit sagt ist die standart klausel "der arbeitgeber kann auf anordnung des managements auch an einen anderen Ort arbeiten " (also so ungefähr)


Hoffe das klärt alle fragen

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#15
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Hallo Kollege,
hier sind noch Infos:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrarbeit

Ich würde aber sagen, dass Leerverkäufe des Vertriebs an den Kunden und gesetzeswidrige Sonntagsarbeit keine Notfallsituationen darstellen. (Beachte Ausnahme Betrieb von Datensystemen, ob die in Frage kommt)
( http://de.wikipedia.org/wiki/Leerverkauf )

Man kann sich auch neuen Brötchengeber suchen, die saubere Gleitzeitregelungen haben, wie bei mir z.B.
Personalberater sind da sehr versiert. Die suchen ständig gute "Handelsware"



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#16
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Leider schreibst Du immer noch nichts von Deiner Arbeitszeitregelung.
Wird wohl Gleitzeit sein, dann sind das einfache Plusstunden bzw. Arbeitszeit, die über die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit hinaus angefallen ist.

Wenn Du dazu noch, wie ich vermute, ein Gehalt bekommst, solltest Du vielleicht mal daran denken, Deine Bedingungen neu zu verhandeln.

Ansonsten schließe ich mich maestro1000 an:
Love it,
Leave it,
or change it.

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harald81
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Liebe Leser,

Danke für eure Zahlreichen Ratschläge.

Dank eurer informationen konnte ich ganz nette Verrhandlungen mit meinem AG führen die mit einem Kompromiss endeten für den ich Gern am WE arbeiten gehe.
;) .

deshalb ein Dickes DANKE an alle.

BR

Harald

ps: hoch gepokert ist halb gewonnen

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