Frage bezgl. der Kündigung

4. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dominik13
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)
Frage bezgl. der Kündigung

hallo,ich arbeite seit Juni 2006 für einen Subunternehmer im Transportgewerbe und bin dort seitdem fest & Vollzeit angestellt.Einen Arbeitsvertrag habe ich allerdings nicht.Heute morgen rief mich der Subunternehmer (also mein Chef an) und teilte mir mit,ihm wären die Aufträge gekündigt worden.Er wolle am Montag alles weitere mit mir besprechen.
Meine Frage lautet:Wenn er mir kündigt,welche Frist muss er einhalten?Zum 1.9 oder zum 1.10.Resturlaub habe ich noch 8 Tage.
Danke im Vorraus.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2330x hilfreich)

Hallo, da wären noch 4 Wochen zum 15. oder Monatsende anzusetzen.
Am Montag wäre also eine Kündigung zum 15. des nächsten Monats noch machbar.

[Vorbehaltlich der Tatsache, dass ich jetzt nicht recherchiert habe, obs im Transportgewerbe einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt.]

MfG

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#2
 Von 
Dominik13
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

So,weiter gehts hier.Wie oben beschrieben,habe ich meine Arbeitsstelle ja verloren.Mein Chef sagte damals,ich solle zuerst meinen Resturlaub von 5 Tagen nehmen und dann würden wir weiter sehen.Arbeit hatte er seitdem nicht mehr für mich.Eine Kündigung habe ich aber immer noch nicht erhalten.Zum 27.8. beginne ich eine neue Tätigkeit,wovon ich meinen jetzigen Chef auch in Kenntnis gesetzt habe.Er meinte,das wäre ok so und er würde sich bei mir melden,um alles schriftlich festzuhalten.Bislang ist aber noch nichts passiert.
Frage:Die Zeit vom 1.-26.8. muss er mir doch bezahlen,oder liege ich da falsch?
Was,wenn er sich nicht meldet?Theoretisch hätte ich dann ja 2 Beschäftigungsverhältniss.Der neue Arbeitgeber weis von der Situation und bat mich nur,bis zum Arbeitsantritt am 27.8. alles zu erledigen.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2330x hilfreich)

quote:
Die Zeit vom 1.-26.8. muss er mir doch bezahlen,oder liege ich da falsch?


Hast du denn nachweislich deine Arbeitskraft angeboten oder bist du einfach widerspruchslos daheim geblieben ... nach dem Urlaub?

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#4
 Von 
Dominik13
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein,mein Chef hat seinen Auftrag entzogen bekommen.Es war und ist ja keine Arbeit mehr da.Natürlich sagte ich,dass ich jederzeit zur Verfügung stehen würde.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2330x hilfreich)

quote:
Natürlich sagte ich,dass ich jederzeit zur Verfügung stehen würde.


Und dafür haste Zeugen?

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#6
 Von 
Dominik13
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein,eigentlich nicht.Er meinte ja nur,wir würden dass alles zufriedenstellend regeln.Nur er meldet sich nicht mehr :-(

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2330x hilfreich)

Und dir ist nicht mal der Gedanke gekommen, dass er sagen könnte: 'Herr Dominik hat sich ja nach seinem Urlaub nicht mehr gemeldet und mir wars ganz recht, da ich ja eh keine Arbeit hatte. Warum sollte ich ihm da jetzt für nichts bezahlen?'?

Na mal abwarten, was ihr da 'regelt'.

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#8
 Von 
Dominik13
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Nee,der Gedanke ist mir nie gekommen,weil ich eigentlich immer fair behandelt wurde.
Aber ich wart jetzt die Woche mal ab.

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2330x hilfreich)

Kannst ja noch mal Rückmeldung geben.

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#10
 Von 
Dominik13
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Nee,der Gedanke ist mir nie gekommen,weil ich eigentlich immer fair behandelt wurde.
Aber ich wart jetzt die Woche mal ab.

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#11
 Von 
Dominik13
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

So,heute hat mich mein Ex-Arbeitgeber besucht und mir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt.Allerdings sollte laut diesem das Arbeitsverhältnis zum 15.8. bereits einvernehmlich aufgehoben werden.Ich erbat mir Bedenkzeit und wies schon mal darauf hin,dass ich erst zum 27.8. eine neue Stelle antrete.Frage:Wenn ich den Vertrag mit Datum 15.8. unterschreibe,habe ich für die 12 tage Differenz Anspruch auf Arbeitslosengeld oder bin ich da schon zu spät dran.?

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#12
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Aufhebungsvertrag = 3-monatige Sperre AlG!!!


Warte doch, bis der AG dich kündigt. Und schnellstens schriftlich deine Arbeitskraft anbieten.

Darin hinweisen, *wie bereits mündlich am ....meinerseits zugesagt, stelle ich jederzeit meine Arbeitskraft zur Verfügung*.




-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#13
 Von 
Dominik13
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja OK,ich weis halt nur nicht,ob es da Probleme gibt,weil ich ja am 27.8. bereits eine neue Stelle habe.Theoretisch hätte ich dann ja 2 Beschäftigungsverhältnisse.
Ich habe heute auch darauf hingewiesen,dass ich die ganze Zeit zur Verfügung stand.Dies wurde dann unter Zeugen auch zugegeben.

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#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48391 Beiträge, 17073x hilfreich)

Für die 12 Tage hast Du ohnehin keinen Anspruch auf ALG, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Zu spät bist Du auch noch dran, da man nicht rückwirkend ALG beantragen kann. ALG kannst Du also vergessen.

Ich würde dem AG jetzt einfach eine Kündigung zum 27.08. schicken. Dabei hast Du zwar die Kündigungsfrist nicht eingehalten, aber wenn der AG das akzeptiert, dann ist das ok.

Er wird ja nicht so bescheuert sein und auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Dann müsste er die Zeit ja auch noch bezahlen.

Das ist aus meiner Sicht die sauberste Lösung, wenn Du Dich mit Deinem AG nicht auf einen Aufhebungsvertrag zum 27.08. einigen kannst.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Dominik13
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

So,heute habe ich den aktualisierten Aufhebungsvertrag zum 26.8. erhalten.Wenn jetzt noch die Kohle kommt ist alles gut.

Danke für die Antworten hier!

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