Frage wegen Kündigungsfrist beim 400 Euro Job

2. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
reimundko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage wegen Kündigungsfrist beim 400 Euro Job

Hallo alle zusammen.
Habe folgendes Problem.
Seit dem 16.08.2008 habe ich einen 400,-- Euro Job als Zeitschriftenverteiler angenommen.
Leider kann ich diesen Job nicht mehr ausüben. ( Geld stimmt nicht, ist weniger als versprochen, Zeitschriften werden nicht pünktlich geliefert und ich habe einen Vollzeitjob der bis 20 Uhr geht, bis 20 Uhr sollen aber die Zeitschriften ausgeliefert werden ).
Haben meinem arbeitgeber gesagt, dass ich diesen Job nicht mehr ausüben kann und ich deshalb kündigen möchte. Zuerst hiess es, er suche einen anderen für mich. Deshalb habe ich nicht gekündigt. Aber es ist nichts passiert.
Habe somit am 23.09.2008 eine Kündigung per Einschreiben geschickt.

Bin davon ausgegangen, dass die Kündigung zum 31.10.2008 gilt.

Jedoch sagte mir der Arbeitgeber, dass er keinen Ersatz gefunden habe und ich weiterhin die Zeitschriften austeilen müsste.

Deshalb meine FRAGE:
Ab wann gilt denn nun die Kündigung wenn ich am 23.09.2008 meine Kündigung abgeschickt habe?

Danke im voraus

Reimund KOnertz




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 257x hilfreich)

Gibt es einen schriftlichen Arbeitsvertrag ?
Wenn ja, wäre dort nachzuschauen.
Wenn nein gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen :

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Die Kündigung ist ja wirksam und mehr als fristgerecht zugegangen.
Die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist im Gegensatz zur Vertragsschließung wo beide Seiten zustimmen eine einseitige Willenserklärung die der andere nur vertrags/fristgerecht zur Kenntnis nehmen muss. Für die Kündigung eines AV bedarf es keiner Zustimmung der anderen Seite.

Der Chef hat also keinerlei Handhabe mehr irgendwelche Ansprüche zu stellen.
Er kann freilich ein neues verbessertes Angebot machen, aber das muss man freilich nicht annehmen.

Für die Zukunft ist zu empfehlen dann aber schriftliche Abmachung (Vertrag) zu treffen, wo festgelegt wird, dass der Arbeitnehmer kurzfristig aus "wichtigem Grund" kündigen kann, wo ausdrücklich Belange des Hauptberufes genannt werden.






-- Editiert von Maestro1000 am 02.11.2008 10:33

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#2
 Von 
reimundko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Ja es gibt einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers ist ausschliesslich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses zulässig. Eine Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Eine erstmalige Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich.

Der Vertrag ist vom 16.06.2008 bis 15.06.2010 ausgestellt.
Habe das total übersehen.

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 257x hilfreich)


Das ist aber schlecht.
Schau Dich auch mal in der www.minijob-zentrale.de um.

Würde vermuten, dass eine außerordentliche (das im Vertrag ist eine ordentliche) aus wichtigem Grund in Betracht kommt und so lange Kündigungsfristen im Minijob doch eher überraschende/unangemessene Klauseln sind, die ein Gericht kassieren würde.

Das muss aber professionell abgeklärt werden, da sonst im Schadensersatzforderungen drohen.
Wirklich kann und darf das aber nur ein ausbildeter Jurist/Anwalt beantworten.
Hier ist ein Laienforum.

Da kommen die Umstände wie anders vereinbarte Bezahlung und unzumutbare Wartezeiten auf das Material dazu. Es besteht da aber möglicherweise ein Nachweisproblem.

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2014x hilfreich)

... ich sehe es auch so wie maestro: die k-fristen dürften nichtig sein und damit die gesetzlichen gelten. aber im ernstfall stellt das ein richter fest. die andere frage ist, was zur leistung der gegenseite festgehalten ist, da du ja mängel in der vertragserfüllung reklamierst. vielleicht hilft dir das auch, aus der nummer heraus zu kommen. aber einen ra wirst du vmtl. benötigen.

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