Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu meinem Arbeitsvertrag und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich habe einen 80-Stunden-Vertrag pro Monat, also im Schnitt 20 Stunden pro Woche. Soweit ist alles klar. Allerdings ist mir aufgefallen, dass mein Chef mich nicht nur in diesem Monat, sondern auch in den vorherigen Monaten regelmäßig für 108 Stunden eingeteilt hat – also deutlich mehr, als vertraglich vereinbart ist.
Jetzt kommt noch etwas dazu: Mein Chef hat mir eine Woche Urlaub eingetragen, ohne dass ich ihn darum gebeten oder überhaupt etwas dazu gesagt hätte. Das irritiert mich, weil ich eigentlich keinen Urlaub geplant hatte und ich nicht sicher bin, wie das nun mit der Bezahlung läuft.
Meine Frage ist deshalb: Bekomme ich die eingetragene Urlaubswoche zusätzlich zu den 108 Arbeitsstunden bezahlt? Also müsste ich theoretisch meine regulären Urlaubstage (bzw. die Stunden, die mir für eine Woche zustehen) plus die tatsächlichen geleisteten 108 Stunden bekommen? Oder rechnet man das dann irgendwie anders gegeneinander auf?
Soweit ich weiß, wird Urlaub so bezahlt, als würde man normal arbeiten – also auf Grundlage der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten Wochen oder Monate. Wenn mein Vertrag 20 Stunden pro Woche vorsieht, müssten mir für die Urlaubswoche auch diese 20 Stunden gutgeschrieben und bezahlt werden. Wenn ich aber trotzdem 108 Stunden gearbeitet habe, dann wäre das ja im Grunde zusätzlich, also Überstunden, die ebenfalls bezahlt oder später ausgeglichen werden müssten.
Bevor ich das bei meinem Chef anspreche, würde ich gern wissen, ob jemand Erfahrung mit solchen Situationen hat. Ist das so korrekt, dass man sowohl die vollen Arbeitsstunden als auch die Urlaubswoche ausgezahlt bekommt? Oder läuft das rechtlich anders?
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße!
p.s. Ich arbeite an einer Tankstelle
Frage wegen Urlaubszahlung
Zitat :Wenn mein Vertrag 20 Stunden pro Woche vorsieht, müssten mir für die Urlaubswoche auch diese 20 Stunden gutgeschrieben und bezahlt werden. Wenn ich aber trotzdem 108 Stunden gearbeitet habe, dann wäre das ja im Grunde zusätzlich, also Überstunden, die ebenfalls bezahlt oder später ausgeglichen werden müssten.
So sehe ich das auch
Zitat :Wenn mein Vertrag 20 Stunden pro Woche vorsieht, müssten mir für die Urlaubswoche auch diese 20 Stunden gutgeschrieben und bezahlt werden. Wenn ich aber trotzdem 108 Stunden gearbeitet habe, dann wäre das ja im Grunde zusätzlich, also Überstunden, die ebenfalls bezahlt oder später ausgeglichen werden müssten.
So sehe ich das auch
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Da Urlaub nicht in Stunden, sondern in Tagen genommen wird, ist es eigentlich wurscht, wie viele Stunden Du am Tag arbeitest. Allerdings würde ich nachhaken, wieso Du in Zwangsurlaub geschickt werden sollst. Das ist zu klären.
wirdwerden
Zitat :80-Stunden-Vertrag pro Monat
Das ist die Stundenzahl, die zumindest im Schnitt einzuhalten ist.
Darüber hinaus wäre es günstig für dich, wenn die Arbeitstage unter der Woche festgehalten würden, an denen du regelmäßig zur Arbeit herangezogen wirst.
Die Lage deines Urlaubs hast du in aller Regel selbst zu bestimmen. Der Chef hat dir da nichts vorzuschreiben.
Zitat :Da Urlaub nicht in Stunden, sondern in Tagen genommen wird, ist es eigentlich wurscht, wie viele Stunden Du am Tag arbeitest.
Wenn jemand nach Stunden bezahlt wird, ist das nicht wurscht. Das Urlaubsentgelt muss ja schließlich irgendwie beziffert werden.
Natürlich muss es beziffert werden. Der glückliche Urlauber wird so bezahlt, als wenn der arbeiten würde.
wirdwerden
Zitat :Die Lage deines Urlaubs hast du in aller Regel selbst zu bestimmen. Der Chef hat dir da nichts vorzuschreiben.
Mit Blick auf den Kalender, ist das (wenn auch nicht korrekt vom Chef) eine nette Geste.
Die Alternative zum "Zwangsurlaub" wäre sonst vermutlich ein Schreiben, dass der Urlaub, wenn er nicht bis zum 31.12 genommen wird, verfällt.
So einfach ist das nun auch wieder nicht. Urlaub wird in das kommende Jahr übertragen, wenn er aus dienstlichen oder privaten Gründen nicht genommen werden konnte. Mindestens das wäre erstmal zu prüfen. Und dann ist der Arbeitnehmer immer noch zu fragen, wie er es mit dem Resturlaub halten will.
Zitat :So einfach ist das nun auch wieder nicht.
Eigentlich schon.
+ Der AN nicht vom AG darauf hingewiesen wurde, dass dieser ansonsten verfällt.Zitat :Urlaub wird in das kommende Jahr übertragen, wenn er aus dienstlichen oder privaten Gründen nicht genommen werden konnte.
Dienstliche Gründe scheiden ja nun offensichtlich aus, wenn der AG den AN in Urlaub schicken will und
mag zwar ein privater Grund sein, aber sicherlich keiner, welche eine Übertragung ins Folgejahr rechtfertigen würde.Zitat :weil ich eigentlich keinen Urlaub geplant hatte
Dieser Satz am Ende bezieht sich aber nur auf die vom Chef festgelegte Woche Urlaub. Er sagt nichts aus über eigene Planungen des Arbeitnehmers.
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