Hi
Ich möchte micht evtl. selbstständig machen. Nun verlangt mein neuer Auftraggeber, dass ich einen Vertrag unterschreibe in dem ich mich 24 Monate für ihn verpflichtet muss, ansonsten müsste ich den Aufbauzuschuß zurückzahlen. Im genauen Text heist es:
1. Bei Auspruch des Vertretervertrages bzw. Abschluß einer Beendigungsvereinbarung ist ein noch ausstehender Unterschuß vom Vertreter auszuzahlen.
Was passiert nun wenn der Auftraggeber mich innerhalt 24 Monaten kündigt?
Er hat dann das vermittlete Geschäft und ich muss den Aufbauzuschuß zurückzahlen!!! Wäre ziemlich einseitig, oder sehe ich das falsch?
Danke für Eure Meinungen!
Gruß
Horst
Frage zu Aufbauzuschuß bei HGB §84 Verträgen
5. Dezember 2007
Thema abonnieren
Frage vom 5. Dezember 2007 | 19:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Aufbauzuschuß bei HGB §84 Verträgen
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2007 | 23:12
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo!
Der AG kann das vertraglich festlegen,wenn Du das unterschreibst,ist das halt so.
Spricht meines Erachtens aber nicht gerade für Seriösität.
Um welche Branche handelt es sich denn??
lg
#2
Antwort vom 7. Dezember 2007 | 07:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
es handelt sich um die Versicherungsbranche.
Gruß
Und jetzt?
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