Hallo!
Im Dienstaufhebungsvertrag taucht der Punkt Wiedereinstellungszusage auf:
Es wird die Zusage gegeben, dass man entsprechend des Gesundheitszustandes im Unternehmen wieder eingestellt wird, falls die zeitliche Begrenzung der vollen Erwerbsminderung ausläuft und eine Verlängerung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger abgelehnt wird.
Der Anspruch aus der Zusage richtet sich auf Wiederbeschäftigung auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz, nicht jedoch auf demselben Arbeitsplatz.
Die Zusage gilt unter der Voraussetzung, dass der Wiedereinstellungsantrag frühzeitig, spätestens drei Monate vor Ende der befristetetn vollen Erwerbsminderung, schriftlich und unter Vorlage des Dienstaufhebungsvertrages an das zuständige Personalreferat gerichtet wird.
Die Zusage erlischt, wenn man selbst den Wiedereintritt ablehnt, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wird, oder ein anderes Beschäftigungsverhältnis als mit Firma xy eingegangen wird.
Wenn die zum Zeitpunkt des Aufhebungsvertages befristete Berentung mittlerweile in eine unbefristete übergegangen ist, und man nun von sich aus diese Berentung beenden und wieder in der Firma arbeiten will, ist dann die Wiedereinstellungszusage noch einforderbar?
Ich selbst nehme an, dass unter den Umständen die Zusage wohl nicht mehr gültig ist, höre aber gern weitere Meinungen.
Frage zu Dienstaufhebungsvertrag -Wiedereinstellungszusage-
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatEs wird die Zusage gegeben, dass man entsprechend des Gesundheitszustandes im Unternehmen wieder eingestellt wird, falls die zeitliche Begrenzung der vollen Erwerbsminderung ausläuft und eine Verlängerung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger abgelehnt wird. :
Die zeitliche Begrenzung ist nicht ausgelaufen und/oder eine Verlängerung wurde nicht abgelehnt. Damit ist die Voraussetzung für die Zusage nicht erfüllt und Du kannst Dich nicht auf diese berufen.
ZitatDie zeitliche Begrenzung ist nicht ausgelaufen und/oder eine Verlängerung wurde nicht abgelehnt. Damit ist die Voraussetzung für die Zusage nicht erfüllt und Du kannst Dich nicht auf diese berufen. :
Gesetzt dem Fall, der Rententräger würde wegen einer nun aktuell günstigeren Gesundheitsprognose (durch Gesundheitsprüfung) das Unbefristet auf Befristet umstufen (wenn das überhaupt möglich wär...) und dann eine Verlängerung ablehnen, würde das die Wiedereinstellungsbedingungen erfüllen?
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Zitat...Es wird die Zusage gegeben, dass man entsprechend des Gesundheitszustandes im Unternehmen wieder eingestellt wird, falls die zeitliche Begrenzung der vollen Erwerbsminderung ausläuft und eine Verlängerung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger abgelehnt wird... :
Zitat...Die Zusage gilt unter der Voraussetzung, dass der Wiedereinstellungsantrag frühzeitig, spätestens drei Monate vor Ende der befristetetn vollen Erwerbsminderung, schriftlich und unter Vorlage des Dienstaufhebungsvertrages an das zuständige Personalreferat gerichtet wird... :
die zeitliche Begrenzung ist ausgelaufen und wurde durch eine unbefristete Berentung ersetzt. Da also keine Befristung auslaufen kann, ist die Zusage hinfällig.
Hinzu kommt der zeitliche Rahmen, in dem die Wiedereinstellung gefordert werden darf. Diese 3 Monate vor Ende der Befristung sind da doch schon überschritten.
LG
Ally
Zusatz: ich hab noch nie gehört, dass aus einer unbefristeten Rente eine befristete wurde.
Dazu können sicher andere antworten
-- Editiert von Ally McBeal am 15.05.2018 17:04
Als ich noch in der Befristung war, und hätte drei Monate vor Ablehnung (durch den Rententräger) einer weiteren Verlängerung der Befristung die Wiedereinstellung beantragt, hätte die Wiedereinstellungszusage gegriffen.
Nun kam aber nach Befristet das Unbefristet. Somit die WEZ erst mal hinfällig ist.
Und jetzt verzeihe mir man den flotten Gedankengang: würde ich nun wieder in ein Befristet eingestuft werden, diese absehbar nicht verlängert und die 3Monatsfrist für den Wiedereinstellungsantrag eingehalten werden, könnte man doch durchaus noch auf die Wiedereinstellung pochen...... . Denn von welcher/wann Befristung usw. ist in der Wiedereinstellungsklausel ja keine klare Rede....
Und jetzt?
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