Frage zu Elternzeit

7. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dachbodenluke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Elternzeit

Hallo!
Ich bin gerade mit meinem Chef über diverse Dinge im Streit, bin auch bereits bei einem Anwalt, aber irgendwie beantwortet der grad meine Fragen nicht und die Zeit drängt langsam, vielliecht kann mir ja jemand hier allgemein schon eine Info geben?

Ganz allgemein geht es grad darum, dass ich bei meinem Chef - nach Aussage meines Anwalts - angemerkt habe, dass ich während der Elternzeit einen Urlaubsanspruch erwirkt habe, da er diesen nicht angekündigt hat zu kürzen, wie es sein Recht gewesen wäre.

Er hat mich daraufhin beleidigt und gelacht (ich finde es ja selbst ungewöhnlich in der Zeit, wo ich nicht gearbeitet habe, Urlaubsanspruch zu haben, aber das sagt halt der Anwalt), jedenfalls hier dazu die 2 Fragen:

1. behauptet er, dass er das auch jetzt noch widerrufen könnte. Ich habe mein Kind im August 2015 bekommen und bin nach 3 JAhren im August 2018 wieder angefangen. Auf den Urlaubsanspruch angesprochen bzw. geltend gemacht habe ich ihn im Mai 2019. Kann er den jetzt tatsächlich noch kürzen? Dann würde die ganze Regelung ja überhaupt keinen SInn machen...

2. weiterhin behauptet er, dass ich die Elternzeit ja nicht schriftlich eingereicht hätte und er jetzt also auch meine ARbeitsleistung der 3 JAhre im Umkehrschluss nachfordern könne. Es stimmt tatsächlich, dass ich dies nur mündlich während meiner SChwangerschaft mit ihm abgesprochen hatte. Er hat mir nie gesagt, dass dies schriftlich erfolgen muss und mir war das nicht bekannt. Vor mir waren bereits zwei Kolleginen in Elternzeit, daher ging ich davon aus, dass es einfach mündlich reicht. Allerdings ist ja die 3 JAhre nichts passiert, er hat nichts gesagt und ich habe ganz normal wie abgesprochen nach der Elternzeit mit einem geänderten VErtrag in Teilzeit weitergemacht. Können mir jetzt tatsächlich noch Nachteile dadurch entstehen, dass ich die Elternzeit nicht schriftlich eingereicht habe?

Zum SChluss noch die Frage zu diesem ominösen Urlaubanspruch: Mir ist bekannt, das Resturlaub aus der Schwangerschaft oder Elternzeit bis zum Ende des Folgejahres genommen werden kann, in dem man die ARbeit wieder aufnimmt. DAs wäre bei mir Ende 2019. Aber bis wann muss ich diesen Anspruch geltend machen? Wie gesagt habe ich das im MAi bereits schriftlich eingefordert und bis jetzt keine Antwort erhalten. ÜBer 3 Jahre haben sich ja über 80 Tage Urlaub angesammelt, wenn es denn so wäre, dass mir dieser zusteht. Das könnte ich ja dieses Jahr gar nicht mehr alles nehmen? Also was passiert in dem Fall? Verfällt es oder muss es ausgezahlt werden? Muss ich jetzt direkt mit Anwalt auf ihn los und das gerichtlich einklagen wenn er weiter nicht reagiert oder was sind jetzt meine Möglichkeiten?!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ein bisschen Googeln hilft oft.
Zum Urlaubsanspruch lies https://www.anwalt.de/rechtstipps/urlaubsanspruch-was-gilt-bei-elternzeit-und-mutterschutz_127881.html .... es ist ein wenig komplizierter, als man meinen möchte. Ob der Urlaub gekürzt werden kann, hängt auch davon ab, ob AN in der Elternzeit gearbeitet hat.

Zu 2) Da widerspreche ich deinem Chef ausdrücklich:
Zwar ist es richtig, dass er einen mündlichen Antrag auf Elternzeit gar nicht hätte annehmen müssen, aber diesen Mangel hat er praktisch 'geheilt', indem er ihn eben angenommen hat. Der Käse ist also m.E. gegessen.
Nicht richtig liegst du damit, wenn du beklagst, er habe dich nicht auf die Schriftlichkeitserfordernis aufmerksam gemacht - es ist durchaus Sache des AN, sich selbst sachkundig zu machen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Pro Monat Elternzeit wird der Urlaubsansspruch um 1/12 des Jahresanspruchs gekürzt. Mal davon ausgehend, dass in der Elternzeit nicht gearbeitet wurde, dann sind 2016 und 2017 raus aus der Berechnung. 2015, keine Ahnung, wieviel Urlaub da vorher genommen wurde, das könnte aber auch verjährt sein. Bleibt 2018. Wiederum die Kürzung für die Elternzeitmonate, für den Rest steht Urlaub zu. Ob dieser Anspruch inzwischen verjährt ist, vermag ich nicht abzuschätzen, wenn insoweit nicht schon Urlaub genommen wurde.

wirdwerden

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Das nennt sich konkludentes Handeln, wenn eine Absprache erfogt ist und beide Seiten sich daran halten. Damit haben sie ja deutlich gemacht, dass beide Vertragsparteien einen mündlichen Vertrag vereinbart haben.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dachbodenluke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ein bisschen Googeln hilft oft.
Zum Urlaubsanspruch lies https://www.anwalt.de/rechtstipps/urlaubsanspruch-was-gilt-bei-elternzeit-und-mutterschutz_127881.html .... es ist ein wenig komplizierter, als man meinen möchte. Ob der Urlaub gekürzt werden kann, hängt auch davon ab, ob AN in der Elternzeit gearbeitet hat.



Ich habe ja schon gegooglet wie ein Weltmeister und wie gesagt hat der Anwalt mir ja schon schriftlich bestätigt, dass Urlaubsanspruch während der Elternzeit (in der ich komplett zu HAuse war, also gar nicht gearbetiet habe), besteht. Die Fomrulierungen sind bloß alle so schwammig, dass es mir nicht hilft, z.B. das hier:

"Die Kürzung kann ein Arbeitgeber auch noch nach Ende der Elternzeit erklären. Ist das Arbeitsverhältnis z. B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag bereits beendet – kommt sie zu spät. Nicht mehr beschäftigte Arbeitnehmer müssen keine Kürzung hinnehmen."

Heißt dann am Ende der Elternzeit BEVOR ich die ARbeit wieder aufnehme? Weil wenn er die Kürzung jetzt noch könnte, nachdem ich schon ein JAhr wieder arbeite, dann bringt doch die ganze Regelung nichts? Es steht ja bei dem verlinkten ARtikel auch, dass er "aktiv von dem Recht zur Kürzung gebrauch machen muss" und das hat er ja nicht. Bzw. hat er erklärt, nachdem er im Mai mein Schreiben dazu erhielt...

-- Editiert von Dachbodenluke am 08.07.2019 13:33

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich verstehe die Ausführungen und das Beispiel so, dass der Arbeitgeber von seinem Kürzungsrecht in dem Moment Gebrauch machen kann, wenn der Arbeitnehmer diesen Urlaub tatsächlich in Anspruch nehmen will.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dachbodenluke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich verstehe die Ausführungen und das Beispiel so, dass der Arbeitgeber von seinem Kürzungsrecht in dem Moment Gebrauch machen kann, wenn der Arbeitnehmer diesen Urlaub tatsächlich in Anspruch nehmen will.


Na das wäre ja mal so richtig dumm. Dann kann man den Anspruch ja nie geltend machen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Den Arbeitgeber, der Urlaubsansprüche während der Elternzeit akzeptiert, wirdt du wohl suchen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Pro Monat Elternzeit wird der Urlaubsansspruch um 1/12 des Jahresanspruchs gekürzt. Mal davon ausgehend, dass in der Elternzeit nicht gearbeitet wurde, dann sind 2016 und 2017 raus aus der Berechnung. 2015, keine Ahnung, wieviel Urlaub da vorher genommen wurde, das könnte aber auch verjährt sein. Bleibt 2018. Wiederum die Kürzung für die Elternzeitmonate, für den Rest steht Urlaub zu. Ob dieser Anspruch inzwischen verjährt ist, vermag ich nicht abzuschätzen, wenn insoweit nicht schon Urlaub genommen wurde.

wirdwerden


Normalerweise sind deine Beiträge im Arbeitsrecht immer 1A. An dieser Stelle hast du allerdings Unrecht. Die Kürzung um 1/12 je Monat Elternzeit muss vom AG mitgeteilt werden. Oder eine Betriebsvereinbarung bzw. Regelung im Tariftvertrag dazu muss da sein. Ansonsten hat man seine vollen Urlaubsanspruch. Das wissen nicht viele und die meisten AG denken ebenfalls nicht dran.
§ 17 Abs. 1 BEEG

Zu beachten ist auch, dass es dabei nur um voll Kalendermonate geht. Beginnt die Elternzeit (wie bei fast allen) im Monat, dann darf für den Monat nicht gekürzt werden.


An die Threaderstellerin: Ja, eine Kürzung nach der Elternzeit ist auch noch möglich. Zumindest wurde bisher noch nicht dagegen entschieden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dachbodenluke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von calimero2010):
Zitat (von wirdwerden):
Pro Monat Elternzeit wird der Urlaubsansspruch um 1/12 des Jahresanspruchs gekürzt. Mal davon ausgehend, dass in der Elternzeit nicht gearbeitet wurde, dann sind 2016 und 2017 raus aus der Berechnung. 2015, keine Ahnung, wieviel Urlaub da vorher genommen wurde, das könnte aber auch verjährt sein. Bleibt 2018. Wiederum die Kürzung für die Elternzeitmonate, für den Rest steht Urlaub zu. Ob dieser Anspruch inzwischen verjährt ist, vermag ich nicht abzuschätzen, wenn insoweit nicht schon Urlaub genommen wurde.

wirdwerden


Normalerweise sind deine Beiträge im Arbeitsrecht immer 1A. An dieser Stelle hast du allerdings Unrecht. Die Kürzung um 1/12 je Monat Elternzeit muss vom AG mitgeteilt werden. Oder eine Betriebsvereinbarung bzw. Regelung im Tariftvertrag dazu muss da sein. Ansonsten hat man seine vollen Urlaubsanspruch. Das wissen nicht viele und die meisten AG denken ebenfalls nicht dran.
§ 17 Abs. 1 BEEG

Zu beachten ist auch, dass es dabei nur um voll Kalendermonate geht. Beginnt die Elternzeit (wie bei fast allen) im Monat, dann darf für den Monat nicht gekürzt werden.


An die Threaderstellerin: Ja, eine Kürzung nach der Elternzeit ist auch noch möglich. Zumindest wurde bisher noch nicht dagegen entschieden.


Danke für die ausführliche Darstellung. Aber weitehrin, wenn er es sogar jtzt noch kürzen darf bringt doch die ganze Regelung nichts, dass er es mitteilen muss, weil er ja dann spätestens drauf kommt, wenn man diese Ansprüche stellt? Und wenn dem so ist, wieso gibt es die REgelung dann überhaupt und vor allem, wieso hat mein Anwalt mir das dann erzählt und geraten, das einzufordern?! Das wäre ja dann total hohl... Weil dass das meinem AG nicht passen wird war mir ja klar...

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#10
 Von 
sunny_1978
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle,
ich verfolge dieses Thema gerade sehr intensiv und hätte mal eine Frage.
Wie ist es, wenn man als AN von dieser Urlaubsregelung gar nichts wusste weil man selber davon ausgegangen ist, dass einem in der Elternzeit kein Urlaub zusteht und der AG einen auch nie darauf hingewiesen hat?
Ich bin durch Zufall nach einem Bericht auf dieses Thema gestoßen.

Ich habe im November 2008 mein Kind bekommen und bin bisher nie davon ausgegangen, dass mir in meinem Mutterschutz und in der Elternzeit Urlaub zusteht. Mein AG hat dies auch nie erwähnt. Ich habe nach meiner Wiederkehr im November 2009 nur 2,5 Urlaubstage genommen für das Jahr 2009 genommen (30 Urlaubstage im Jahr).
Hat man dann jetzt nach den Jahren "Pech gehabt"? Wäre ich als AN verpflichtet gewesen mich hierüber zu informieren oder wäre der AG verpflichtet gewesen, mich darüber aufzuklären?

Vielleicht kann mir ja evtl. jemand etwas hierzu schreiben.
Vielen Dank im Voraus.
Sunny

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Bitte für eigene Fragen einen neuen eigenen Beitrag eröffnen.
Danke

aber hier:...verjährt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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