Hallo,
die Kündigungsfrist in meinem Anstellungsvertrag ist folgendermaßen formuliert:
"Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende, soweit nicht durch Gesetz längere Kündigungsfristen vorgeschrieben sind."
Heißt das ich kann trotz 10 jähriger Betriebzugehörigkeit innerhalb eines Monats kündigen?
So wie ich das verstehe gelten die verlängerten Fristen im § 622 BGB nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber?
Ich bin mir etwas unsicher da viele Kollegen die selbe Kündigungsfrist einhalten mussten wie der Arbeitgeber. Die hatten aber auch jüngere Verträge als ich.
Vielen Dank für die Hilfe!
Frage zu Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag
13.2.2022
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Frage vom 13.2.2022 | 16:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 13.2.2022 | 16:59
Von
Status: Unbeschreiblich (100982 Beiträge, 37172x hilfreich)
Zitatdie Kündigungsfrist in meinem Anstellungsvertrag ist folgendermaßen formuliert: :
Und das ist die gesamte Klausel?
#2
Antwort vom 13.2.2022 | 18:29
Von
Status: Wissender (14534 Beiträge, 5631x hilfreich)
Zitat"Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende, soweit nicht durch Gesetz längere Kündigungsfristen vorgeschrieben sind." :
Wenn das alles ist in deinem AV zum Thema, kannst du in der Tat mit der Einmonatsfrist zum Monatsende kündigen. Denn in der Tat sieht Das Gesetz - jedenfalls solange es sich um § 622 BGB handelt - ab 2 Jahren Vertragsdauer längere K-Fristen nur für den AG vor.
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#3
Antwort vom 14.2.2022 | 17:13
Von
Status: Lehrling (1122 Beiträge, 607x hilfreich)
ZitatWenn das alles ist in deinem AV zum Thema, kannst du in der Tat mit der Einmonatsfrist zum Monatsende kündigen. :
Er kann IMMER mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen - nur vom 2. bis 5. Beschäftigungsjahr vereinbarungsgemäß mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende.
Warum? Mit der Klausel ist vereinbart:
1. Für den Fall, dass das Gesetz NICHT vorsieht. ( „Soweit nicht ..." ), dass mit einer Frist von mehr als 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden kann:
- Für beide Seiten soll eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende vereinbart sein.
2. In allen anderen Fällen soll obige Vereinbarung NICHT gelten.
Das hat zur Folge:
Das Gesetz sieht für Arbeitnehmerkündigungen bei einem Arbeitsverhälntnis, das zwischen 2 und 5 Jahren bestanden hat, vor, dass mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden kann.
Für diesen Fall ist vereinbart: beiderseitige Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.
Diese Vereinbarung soll nicht gelten, wenn das Gesetz KÜRZERE Kündigungsfrsten vorsieht ( d.h. Bei Beschäftigungsverhältnissen von weniger als 2 Jahren ), oder wenn es LÄNGERE Kündigungsfristen vorsieht ( bei Arbeitgeberkündigungen ab dem 5. Beschäftigungsjahr. )
D.h.: Für Kündigungen gilt hier:
Für Arbeitnehmerkündigungen gilt die „kurze" Kündigungsrist, für Arbeitgeberkündigungen bis zum 2. Jahr und ab dem 5. Jahr gilt die gesetzliche Kündigungsfrist; davon abweichend gilt vom 2. bis zum 5. Jahr die VEREINBARTE Frist von 1 Monat zum Monatsende für beide Seiten.
RK
#4
Antwort vom 14.2.2022 | 19:22
Von
Status: Wissender (14534 Beiträge, 5631x hilfreich)
ZitatDas Gesetz sieht für Arbeitnehmerkündigungen bei einem Arbeitsverhälntnis, das zwischen 2 und 5 Jahren bestanden hat, vor, dass mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden kann. :
Sorry, Ortmann: Nö
Zitat:(BGB) § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
...
...
-- Editiert von blaubär+ am 14.02.2022 19:24
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