Frage zu Kündigungsfristen und Rechten

1. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Eifelgeist123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Frage zu Kündigungsfristen und Rechten

Guten Tag,
ich befinde mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis.( Öffentlicher Dienst )

Das Verhältnis ist bis zum 20. Juni 2016 befristet. ( Beginn 20 April 015 )

Ich möchte aber unbedingt vorher raus. Durch Mobbing und Psycho Druck bin ich an einem Punkt, an dem ich nicht mehr kann.
Ich arbeite in einem 1 gruppigen Kindergarten und sehe für mich keine Chance gegen das Mobbing vorzugehen. Aussage gegen Aussage :(

In meinem Vertrage sind keine Kündigungsfristen aufgeführt und ich gehe davon aus das ich nach " TVöD § 30 Befristete Arbeitsverträge" schauen muss. Oder?
Ist es richtig, dass mit dem heutigen Datum die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt? Und nach dem 20 April 2016 sich auf 6 Wochen verlängert?

Wäre ein Aufhebungsvertrag eine Option?

Wie verhält es sich mich erfüllten Zielvereinbarungen? Weihnachtsgeld und Resturlaub?

Vielen Dank für Ihre Mühe !!



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

TVöD §30 Abs.(5)
1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
- von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
- von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat:
Wäre ein Aufhebungsvertrag eine Option?

Wenn dieser ohne Einhaltung der Kündigungsfrist abgeschlossen werden soll und danach Versicherungs- (AlgI) oder Sozialleistungen (AlgII) bezogen werden sollen, dann muss die Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag eingehalten werden, damit keine Sperre erfolgt.
Zitat:
Wie verhält es sich mich erfüllten Zielvereinbarungen? Weihnachtsgeld und Resturlaub?

Der Tarifvertrag dürfte die Regelungen dazu enthalten.

1x Hilfreiche Antwort

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