Frage zu UrIaubstagen

1. August 2026 Thema abonnieren
 Von 
fenie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu UrIaubstagen

Hallo zusammen,
meine Bekannte arbeitet im Einzelhandel.
Sie arbeitet jede Woche 5 Tage, allerdings auf aufgeteilt auf 6 Tage. Montag bis Sonnabend. Hat also jede Woche einen Tag frei, nicht immer am gleichen Tag, aber sie arbeitet immer nur 5 Tage die Woche.
Nun soll sie für 2 Wochen Urlaub 12 Urlaubstage nehmen, also 6 Tage pro Woche statt 5. Kann das so rechtens sein?
Und ihre Wochenstunden werden auch auf 6 Tage aufgeteilt obwohl sie nur 5 Tage anwesend ist. Ist das rechtlich auch okay?
Danke für eure Hilfe.

-- Editiert von User am 1. August 2026 14:18




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20398 Beiträge, 7375x hilfreich)

Und wie hoch ist ihr Urlaubsanspruch fürs Jahr?
Wenn der sich auf die 6-Tage-Woche bezieht - 24 U-Tage nach BurlG, wäre es okay.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42877 Beiträge, 14797x hilfreich)

Die Frage ist doch, wie viele Tage die Mitarbeiterin die Woche arbeitet, unabhängig von der Stundenzahl am Tag. Wenn 5 Tage die Woche gearbeitet wird, unabhängig davon, wenn die Freitage sind, sind m.E. nur 5 Tage die Woche in Anrechnung zu bringen.

wirdwerden

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20398 Beiträge, 7375x hilfreich)

Ich sehe einmal mehr als Nachteil, dass der freie Tag nicht fix ist, sondern von Woche zu Woche offenbar irgendwie bestimmt wird, sei es durch den AG sei es durch AN.

Es wäre gar nicht überraschend, wenn der freie Tag immer ganz zufällig :sad: auf Feiertage unter der Woche fallen würde, im August also etwa auf Samstag, den 15. (Maria Himmelfahrt , regionaler Feiertag)

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42877 Beiträge, 14797x hilfreich)

Das ist doch aber ein ganz anderes Thema. Fakt ist doch, dass sich die Anzahl der Urlaubstage nach den Arbeitstagen die Woche richtet. Und die sind hier fünf und nicht sechs.

wirdwerden

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20398 Beiträge, 7375x hilfreich)

Die Sache mit den Feiertage ist ein anderes Thema und ich habe es ergänzend eingebracht.
Natürlich wäre es richtig(er), bei einer 5-Tage-Woche den Urlaub entsprechend mit 20 T (sofern BUrlG gilt) zu rechnen. Der AN entsteht aber auch kein Nachteil, wenn für ganze U-Wochen die 6-Tage-Woche unterstellt wird.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42877 Beiträge, 14797x hilfreich)

Wir wissen doch gar nicht, ob das genannte Gesetz überhaupt greift. Hier geht es nur um die Frage, ob bei 5 Arbeitstagen die Woche wegen des einen flexiblen Arbeitstage eine höhere Anzahl von Tagen urlaubstechnisch zu verrechnen ist. Und da sehe ich keinen Raum.

wirdwerden

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#7
 Von 
fenie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie arbeitet fast immer nur 5 Tage, allerdings stehen die 6 Tage wohl im Arbeitsvertrag. Da steht wohl aber auch das nur 5 von den 6 Tagen gearbeitet wird. Nur in Ausnahmefällen werden auch mal 6 Tage gearbeitet, wenn mal mehrere Kolleginnen krank sind oder Urlaub haben. Ist vielleicht ein oder zwei Mal im Vierteljahr. Im Arbeitsvertrag hat sie 36 Tage Urlaub stehen wahrscheinlich wegen der 6 Tage Woche. Für Feiertage muss kein frei genommen werden und die müssen auch nicht rausgearbeitet werden.
Die Tage die sie frei machen stimmen sich die Kolleginnen untereinander selber ab bzw die Marktleitung so wie die Tage von den einzelnen Kolleginnen gebraucht werden.
Sie arbeitet bei einem Discounter.

-- Editiert von User am 2. August 2026 12:03

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#8
 Von 
hamsterpups
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von fenie):
Sie arbeitet fast immer nur 5 Tage, allerdings stehen die 6 Tage wohl im Arbeitsvertrag. Da steht wohl aber auch das nur 5 von den 6 Tagen gearbeitet wird. Nur in Ausnahmefällen werden auch mal 6 Tage gearbeitet, wenn mal mehrere Kolleginnen krank sind oder Urlaub haben. Ist vielleicht ein oder zwei Mal im Vierteljahr. Im Arbeitsvertrag hat sie 36 Tage Urlaub stehen wahrscheinlich wegen der 6 Tage Woche.


Im Arbeitsvertrag steht 6-Tage-Woche und 36 Tage Urlaub.
Das bedeutet in der Regel, dass sie für einen Wochenurlaub 6 Urlaubstage eintragen muss.

Soweit nachvollziehbar.

Was ich bezweifle ist, dass im AV 6-Tage-Woche steht und zusätzlich, dass nur 5 von den 6 Tagen gearbeitet werden muss. Da wäre die genaue Formulierung interessant.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13690 Beiträge, 4866x hilfreich)

Zitat (von fenie):
Nun soll sie für 2 Wochen Urlaub 12 Urlaubstage nehmen, also 6 Tage pro Woche statt 5. Kann das so rechtens sein?

Da sie vertraglich eine 6 Tage Woche hat, ja.

Zitat (von fenie):
Und ihre Wochenstunden werden auch auf 6 Tage aufgeteilt obwohl sie nur 5 Tage anwesend ist.

Wo werden ihre Stunden "aufgeteilt"?

Zitat (von fenie):
Ist das rechtlich auch okay?

Kommt auf die Antwort auf oben stehende Frage an.
________________________________________________________________________________________

Die Kernfrage dürfte allerdings sein, was möchte sie erreichen?

Deine Bekannte hat einen tariflichen Urlaubsanspruch von insgesamt 6 Wochen.
Bei einer 6 Tage Woche sind das die genannten 36 Tage, zusammengesetzt aus 24 Tagen gesetzlichem und 12 Tagen tariflichem Mehrurlaub.
(6 x 6 Tage = 36 Tage = 6 Wochen)

Wird alles auf die gelebte 5 Tage Woche umgestellt, hat sie auch nur noch einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, zusammengesetzt aus 20 Tagen gesetzlichem und 10Tagen tariflichem Mehrurlaub.
(6 x 5 Tage = 30 Tage = 6 Wochen)

Auf den ersten Blick sieht es gleich aus, das aktuelle Modell hat für sie aber einen Vorteil.

Wenn sie einzelne Tage Urlaub nimmt, kommt sie insgesamt sogar auf über 7 Wochen Urlaub. ;)

-- Editiert von User am 4. August 2026 13:48

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#10
 Von 
fenie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag stehen 6 Arbeitstage a 5 Stunden. Sie machen aber 5 Arbeitstage a 6 Stunden. So haben sie alle zwei Tage in der Woche frei statt nur einen Tag. Der Dienstplan wird halt so geschrieben und es klappt ja und alle sind damit glücklich. Sind ja letztendlich die gleichen Stunden pro Woche. Es ging ihr halt nur darum daß sie 6 Tage Urlaub nehmen soll obwohl sie regelmäßig nur 5 Tage arbeitet.
Wäre ja logisch aber Recht und Logik sind ja meist verschieden.

-- Editiert von User am 4. August 2026 20:35

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13690 Beiträge, 4866x hilfreich)

Zitat (von fenie):
Es ging ihr halt nur darum daß sie 6 Tage Urlaub nehmen soll obwohl sie regelmäßig nur 5 Tage arbeitet.

Sie hat dadurch keinen Nachteil, da ihr Urlaubsanspruch dem einer 6 Tage Woche entspricht.

Zitat (von fenie):
Der Dienstplan wird halt so geschrieben und es klappt ja und alle sind damit glücklich.

Das der Dienstplan von der gelebten Praxis abweicht, könnte daran liegen, dass eben nicht alle Beteiligten in die Absprache mit einbezogen wurden.

Passiert z.B. wenn die Arbeitsverträge im Machtbereich der Konzern- / Bezirksleitung liegen, die gelebte Regelung aber nur auf Filialbasis abgesprochen wurde und die höher angesiedelten Organe des Konzerns keine Kenntnis davon haben, und/oder die Filialleitung mit einer solchen Absprache ihre Entscheidungsbefugnis überschritten hat.

Zitat (von fenie):
Wäre ja logisch aber Recht und Logik sind ja meist verschieden.

Sollte oben stehendes zutreffen, geht das Recht mit der gelebten Praxis schlicht nicht unter einen Hut.
Der Belegschaft / deiner Bekannten sollte nur klar sein, was es bedeuten würde auf dem "Recht" zu bestehen, denn die logische Konsequenz wäre, dass Absprache den engen Raum der Filiale verlassen und in vorgesetzten Ebenen bekannt würde, mit der wahrscheinlichen Folge ernsthafter Konsequenzen für die Filialleitung und das das ganze Konstrukt der gesamten Belegschaft um die Ohren fliegen.

Die Logik auf das logische Recht zu bestehen würde dann bedeuten, dass die gelebte 5 Tage Woche entfällt und alle ihre Arbeit gemäß Vertrag an 6 Tagen in der Woche zu erfüllen haben.



-- Editiert von User am 5. August 2026 11:48

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