Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage und würde zum besseren Verständnis kurz meine Situation erklären.
Ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag (40h Woche) angestellt. Diesen Arbeitsvertrag habe ich Ende August fristgerecht zum 30.09.20 gekündigt und hierfür auch die Bestätigung der Kündigung und dieses Termins erhalten.
Nun habe ich für den restlichen Monat meinen Arbeitsplan erhalten und bin etwas überrascht. Während ich im bisherigen Monat normal Vollzeit gearbeitet habe und diese Woche auch noch ganz normal arbeite, habe ich ab der nächsten Woche (14.09.) keine einzige Schicht mehr zugeteilt bekommen. Bis zum Ende des Arbeitsvertrags wohlgemerkt. Es kann sich dabei auch nicht um die Zuteilung meines Resturlaubs handeln, da ich nur noch drei Tage übrig habe, die ich zum Ende des Monats abnehmen wollte. Im Arbeitsplan sind diese Arbeitstage ab 14.09. bis zum Ende des Monats auch nicht als Urlaub angegeben, sondern als 'r' und 'rw'. Das bedeutet bei uns einfach freier Wochentag bzw. 'rw' freier Wochenendtag.
Meine Frage ist nun, ob dies legitim und rechtens ist vom Arbeitgeber. Ich wurde über die Entscheidung nicht informiert und war deshalb sehr überrascht, als ich den Dienstplan gesehen habe. Da ich mich nicht tiefergehend damit auskenne, wollte ich gern hier nachfragen.
Ich bin natürlich mit der Erwartung an den Monat gegangen, dass ich diesen ganz normal Vollzeit arbeite und auch voll bezahlt bekomme. Das wird ja in diesem Fall dann sicherlich auch nicht der Fall sein, sondern in etwa die Hälfte der sonstigen Bezahlung.
Würde mich sehr über euren Input freuen und bedanke mich schon mal im Voraus für Antworten.
Beste Grüße
M
Frage zu Vollzeitarbeitsvertrag
7. September 2020
Thema abonnieren
Frage vom 7. September 2020 | 10:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Vollzeitarbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. September 2020 | 11:00
Von
Status: Unbeschreiblich (119366 Beiträge, 39714x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist nun, ob dies legitim und rechtens ist vom Arbeitgeber. :
Ja, ist es.
ZitatIch bin natürlich mit der Erwartung an den Monat gegangen, dass ich diesen ganz normal Vollzeit arbeite und auch voll bezahlt bekomme. :
Jetzt hat man halt etwas Freizeit und bekommt den Monat voll bezahlt ...
ZitatDas wird ja in diesem Fall dann sicherlich auch nicht der Fall sein, :
Solte dar Arbeitgeber da uneinsichtig sein, hilft das Arbeitsgericht weiter, dort kann man dann eine Lohnklage einreichen.
#2
Antwort vom 7. September 2020 | 12:42
Von
Status: Unbeschreiblich (31907 Beiträge, 5623x hilfreich)
Ja. Man kann die Kürzel als *Freistellung* deuten.ZitatMeine Frage ist nun, ob dies legitim und rechtens ist vom Arbeitgeber. :
Lohn/Gehalt sind dir trotzdem bis zum letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses (30.9.2020) zu zahlen.
Die 3 Tage Urlaub würden dann wahrscheinlich als Urlaubsabgeltung bezahlt.
Du könntest aber jetzt deinen Urlaubsantrag für die 3 Tage trotzdem abgeben...
Warum nicht?ZitatDas wird ja in diesem Fall dann sicherlich auch nicht der Fall sein, :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. September 2020 | 12:46
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Der Arbeitgeber muss Sie voll bezahlen, auch wenn er Sie freistellt. Was auch hier anscheinend einige nicht wissen, eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch wie vereinbart arbeiten lassen muss. Der Arbeitnehmer hat einen Beschäftigungsanspruch.
Wenn der AG wie hier einseitig freistellt, und Sie haben nichts dagegen, frei zu haben und dafür das volle Gehalt im Monat zu erhalten, dann wehren Sie sich nicht unnötig.
Und jetzt?
Schon
266.534
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten