Hallo
Ich habe eine Frage zu einem Vergleichsangebot.
Zitat:Passus 3.
Die Parteien gehen davon aus, dass der Kläger aufgrund seines Gesundheitszustandes voraussichtlich
( Kündigungstermin ) weiterhin arbeitsunfähig bleibt.
Sollte eine Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses vorliegen, so wird der Kläger für diesen Fall seiner Arbeitsfähigkeit unwiderruflich von seine Arbeitsleistung bis zum Beendigungszeitpunkt freigestellt. Für den Zeitraum der Arbeitsfähigkeit wird die Abfindung gemäß Punkt 2 für jeden Monat um xxxx,xx EUR brutto , bezogen auf jeden Tag, wo Arbeitsfähigkeit besteht, um xxx.xx EUR gekürzt.
Dazu hätte ich eine Frage.
Ich befinde mich zur Zeit in der befristeten Erwerbsminderungsrente, reicht diese aus als "Nachweis" zur Arbeitsunfähigkeit oder muss ich zusätzlich das noch mit AU`s nachweisen?
Die andere Frage ist....
Es ist ja ein Vergleichsangebot zum Rechtsstreit, doch im Angebot ist von einer Abfindung die Rede.
Was ist es nun?
Ein Vergleich oder eine Abfindung?
Zitat:Passus 2.
......zahlt der Beklagte als Ersatz für den Verlust des sozialen Besitzstandes eine Abfindung gemäß §§ 9, 10 KSchG und §§ 24, 34 EStG.......