Ich bin seit Mitte Januar 2007 als Elternzeitvertretung in Teilzeit im öffentlichen Dienst mit einem Einjahresvertrag beschäftigt. Bei diesem wurde die wöchtentliche Arbeitszeit mehrfach als Vertragsänderung erhöht (letztmalig Juli).
Jetzt soll mir zum Januar 2008 eine neugeschaffene Vollzeitstelle angeboten werden im Anschluss an diesen Elternzeitvertrag. Die neue Stelle hat mit der Elternzeitvertretung nichts zu tun.
Kann der neue Vertrag problemlos befristet werden oder ist dies nicht zulässig?
Frage zu erneuter Befristung Arbeitsvertrag
8. Dezember 2007
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Frage vom 8. Dezember 2007 | 11:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu erneuter Befristung Arbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2007 | 15:50
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Eine Befristung wäre dann wohl nur noch mit Sachgrund möglich.
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