Hallo! Meine Kündigungsschutzklage war erfolgreich - ich habe meinen Arbeitsplatz zurück. In dem Protokoll verwirrt mich nun allerdings ein Punkt und ich habe gerade keine Möglichkeit meinen Anwalt zu kontaktieren, da dieser im Urlaub
ist. Hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen.
Im Protokoll steht, nachdem in den vorherigen Punkten geschrieben wurde dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht, die Abmahnungen aus meiner Personalakte entfernt werden müssen, der Streitwert 12.500€ beträgt und die Beklagte die Kosten des Verfahrens tragen muss und der Antrag der Beklagten auf Auflösung mit Abfindung abgelehnt wurde - auch, dass die Berufung nicht gesondert zugelassen wird.
Was bedeutet das in meinem Fall? Darf die Firma Widerspruch einlegen oder nicht? Der Richter meinte im Laufe der Verhandlung dass die Begründung der Beklagten nicht für eine ordentliche Kündigung ausreichen würden.
Frage zum Protokoll - Kündigungsschutzklage
29. März 2019
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Frage vom 29. März 2019 | 21:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Protokoll - Kündigungsschutzklage
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#1
Antwort vom 29. März 2019 | 22:37
Von
Status: Legende (18084 Beiträge, 6641x hilfreich)
/// .. Berufung nicht --- zugelassen
Also abschließend entschieden und den Sack zugebunden. Wo liegt das Problem?
#2
Antwort vom 29. März 2019 | 22:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für ihre Antwort! §64 (2) hatte mich etwas verunsichert, da es sich ja um einen Rechtsstreit über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses handelt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. März 2019 | 08:57
Von
Status: Unbeschreiblich (34364 Beiträge, 5919x hilfreich)
Aber sowas von !!ZitatMeine Kündigungsschutzklage war erfolgreich :
Herzlichen Glückwunsch
-Arbeitsplatz zurück
-Abmahnungen weg
-alle Kosten trägt der AG
-keine Möglichkeit, dich über Abfindung loszuwerden
-keine Möglichkeit der Berufung. (Widerspruch sowieso nicht. Hier nennt sich der Widerspruch Berufung.)
Alles Gute!
Bitte aufpassen, der AG wird suchen....
#4
Antwort vom 30. März 2019 | 09:26
Von
Status: Unbeschreiblich (39583 Beiträge, 14169x hilfreich)
Ihr scheint einen Vergleich geschlossen zu haben. Es sollte ausgeschlossen werden, dass wer auch immer den Vergleich anfechtet bzw. widerruft. Ist doch alles okay.
wirdwerden
#5
Antwort vom 30. März 2019 | 09:50
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Zitat-alle Kosten trägt der AG :
Die eigenen Kosten wird der Fragesteller tragen müssen.
Die erste Schlacht scheint der Fragesteller gewonnen zu haben.
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