Frage zum Protokoll - Kündigungsschutzklage

29. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lafenice
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Protokoll - Kündigungsschutzklage

Hallo! Meine Kündigungsschutzklage war erfolgreich - ich habe meinen Arbeitsplatz zurück. In dem Protokoll verwirrt mich nun allerdings ein Punkt und ich habe gerade keine Möglichkeit meinen Anwalt zu kontaktieren, da dieser im Urlaub ist. Hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen.

Im Protokoll steht, nachdem in den vorherigen Punkten geschrieben wurde dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht, die Abmahnungen aus meiner Personalakte entfernt werden müssen, der Streitwert 12.500€ beträgt und die Beklagte die Kosten des Verfahrens tragen muss und der Antrag der Beklagten auf Auflösung mit Abfindung abgelehnt wurde - auch, dass die Berufung nicht gesondert zugelassen wird.

Was bedeutet das in meinem Fall? Darf die Firma Widerspruch einlegen oder nicht? Der Richter meinte im Laufe der Verhandlung dass die Begründung der Beklagten nicht für eine ordentliche Kündigung ausreichen würden.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)

/// .. Berufung nicht --- zugelassen
Also abschließend entschieden und den Sack zugebunden. Wo liegt das Problem?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lafenice
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für ihre Antwort! §64 (2) hatte mich etwas verunsichert, da es sich ja um einen Rechtsstreit über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von Lafenice):
Meine Kündigungsschutzklage war erfolgreich
Aber sowas von !!
Herzlichen Glückwunsch :party:

-Arbeitsplatz zurück
-Abmahnungen weg
-alle Kosten trägt der AG
-keine Möglichkeit, dich über Abfindung loszuwerden
-keine Möglichkeit der Berufung. (Widerspruch sowieso nicht. Hier nennt sich der Widerspruch Berufung.)

Alles Gute!
Bitte aufpassen, der AG wird suchen.... :zoff:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Ihr scheint einen Vergleich geschlossen zu haben. Es sollte ausgeschlossen werden, dass wer auch immer den Vergleich anfechtet bzw. widerruft. Ist doch alles okay.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Anami):
-alle Kosten trägt der AG


Die eigenen Kosten wird der Fragesteller tragen müssen.

Die erste Schlacht scheint der Fragesteller gewonnen zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.857 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.281 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen