meine arbeitsvertragklausel
§5 Arbeitszeit
die regelmäßige wöchentliche arbeitszeit beträgt 40 stunden. Beginn und ende der täglichen arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen einteilung.
zwei schicht arbeitszeit ( von 8 bis 22 uhr )
ich bin aktuell in der probezeit. bei dem einstellungsgespräch kahm die frage ob ich bereit bin samstags zu arbeiten. meine antwort : ich würde lieber mehrstunden in der woche ableisten
es wird ja samstags bei ihnen 5 stunden gearbeitet also kann ich gerne jeden tag 1 stunde mehr machen. das hab ich auch die ersten 5 wochen getan 2 x habe ich nach absprache 30 minuten weniger gemacht.
trotz der absprache versucht mich der arbeitgeber ( kleine firma 2 festangestelle ) ständig zu überreden am wochenden zu kommen. heute meinte er ich solle nur normal arbeiten die woche bis halb 4 ( fange um 7 uhr an also 8 stunden
mit 30 min pause also 8:30 die 5 wochen davor bis halb 5 9:30) und dafür samstags kommen. als ich meinte das wir das besprochen haben und ich nicht komme wurde er sauer und meinte ich solle nurnoch meine 8 stunden arbeiten und fertig
obwohl die absprache mit jedem tag 1 stunde mehr noch steht meinerseits. ich habe in alten betrieben sehr lange
samstags gearbeitet und auch viele überstunden abgeleistet und stressbedingt da ich sehr hektisch und stressanfällig wurde gegen ende den samstag nicht mehr angesteuert. wie ist jetzt die rechtslage muss ich kommen ? müsste ich wenn er sagt ich
soll täglich nur 7 stunden machen samstag 5 machen ?
Frage zum Samstags Arbeiten.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Achtung!Zitatich bin aktuell in der probezeit. :
Das sind seine sauren letzten Worte.Zitatund meinte ich solle nurnoch meine 8 stunden arbeiten und fertig :
Ich empfehle dir, dem Chef mitzuteilen, dass du die Samstage doch so arbeitest, wie er es will. Du hättest dir das nochmal überlegt...
Und nach Ende der Probezeit kannst du dann an diesem Samstag-Rad versuchen zu drehen.
Wenn er aber ganz sauer ist, kündigt er dir innerhalb der Probezeit. Dann ist das mit dem Samstag Schnee von vorgestern.
und was ist mit der mündlichen absprache vor dem arbeitsbeginn ? ich hätte nicht zugesagt wenn das nicht vereinbart wurde. danke für die auskunft.
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Die war mündlich und die ist nicht in den AV hineingewandert.Zitatund was ist mit der mündlichen absprache :
hätte-hätte
und was ist mit der mündlichen absprache vor dem arbeitsbeginn ? Und darauf wollen Sie sich wem gegenüber berufen? Wenn er Ihnen kündigt, schreibt er da nicht rein "Arbeitsverweigerung" - da steht dann einfach gar kein Grund, und das ist in der Probezeit völlig rechtssicher.
ich hätte nicht zugesagt wenn das nicht vereinbart wurde. Tja - kündigen lassen oder dem Vorschlag von Anami folgen sind die zwei Alternativen: Entscheiden Sie sich halt für eine...
Zitatich bin aktuell in der probezeit. :
Auf gut Deutsch: unpassende Mitarbeiter kann man ganz schnell kündigen.
Zitatund was ist mit der mündlichen absprache vor dem arbeitsbeginn ? :
Die wurde wohl durch die nachfolgende Vereinbarung
Zitatarbeitszeit richten sich nach der betrieblichen einteilung. :
ersetzt.
Zu allem, was schon gesagt worden ist:
Du pochst auf eine Absprache, die es nicht gibt - "ich würde lieber mehr stunden in der woche ableisten ..." ist keine Absprache, sondern ein Wunsch, ein Anliegen, schwach formuliert obendrein.
Eine Absprach würde lauten: also gut, du arbeitetst Mo-Fr, Sa wird ausgeschlossen. Und so eine Abspache gehört dann auch schriftlich fixiert, weil mündliche Nebenabsprachen in aller Regel keine Gültigkeit erlangen - das steht höchstwahrscheinlich auch in deinem AV (vmtl. eher gegen Ende).
Zitatmüsste ich [ samstags arbeiten ] wenn er sagt ich soll am Samstag arbeiten? :
Der AG darf im Rahmen des
- Gesetzes jeden Samstag 10 Stunden Arbeit anordnen
- Arbeitsvertrags die Wochenarbeitszeit nur auf die Wochentage Montag-Freitag verteilen.
Zitatmüsste ich wenn er sagt ich soll täglich nur 7 stunden machen samstag 5 machen ? :
Im Rahmen der schriftlichen(!) Vereinbarung darf der AG die vereinbarte Arbeitszeit auf die Werktage Montag-Samstag verteilen, wobei er bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit an die Vereinbarung "betriebliche Einteilung" gebunden wäre.
D.h.: der Chef darf ( nach schrifticherm Vertrag ) anordnen: Mo.-Fr. 7 Stunden, Sa. 5 Stunden
Nach der zusätzlichen mündlichen Regelung darf er die wöchentliche Arbeitszeit "nur" auf Mo.-Fr. verteilen. ( Wenn der AG auf die Tage Mo.-Fr. "nur" 35 Arbeitsstunden verteilt, hat er Pech: die restlichen 5 Stunden kann er dann nicht mehr nachfordern. )
Zitatwie ist jetzt die rechtslage :
Während der Probezeit darf der AG zwar nicht willkürlich oder schikanös kündigen, braucht allerdings keinen Kündigungsgrund zu nennen.
RK
Es steht noch unbeantwortet im Raum - s. #6 - , ob in dem AV die übliche Klausel vereinbart ist, wonach Nebenabreden der Schriftform bedürfen - wenn ja, gibt es keine 'mündliche Regelung'.
Wenn der AN mit seinen Vorstellungen sozusagen quer liegt zum ganzen Betrieb, wäre eine Trennung in der Probezeit nicht willkürlich und nicht schikanös. Dazu sind Probezeiten doch da abzugleichen, ob man miteinander kann.
Warum hängt Ihr so an der Probezeit? Kleine Firma, zwei Festangestellte.
wirdwerden
... jo. Die Info ist durchs Raster gefallen. Wenn man nicht immer wieder die Eingangsinfos liest ...
Die Position von @beistrand wird damit aber auch nicht besser.
ZitatNach der zusätzlichen mündlichen Regelung :
Welche mündliche Regelung? Es gibt keine. Es gibt einzig eine Wunschäußerung des AN.
ZitatNach der zusätzlichen mündlichen Regelung :
Es gibt keine zusätzliche mündlichen Regelung, es gab eine mündliche Vereinbarung welche durch den AV ersetzt wurde.
Zitatob in dem AV die übliche Klausel vereinbart ist, wonach Nebenabreden der Schriftform bedürfen :
Diese wären in der Regel nichtig, sofern es keine Individualvereinbarung ist.
hat sich geklärt. habe mir etwas neues gesucht
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