Hallo Allerseits,
ein Kollege ist am 30.09.2007 Vater geworden. Aufgrund einer betrieblichen Übung in unserem Unternehmen, stehen ihm 2 Tage Sonderurlaub dafür zu. Nun war der Kollege vor, während und nach der Zeit der Geburt arbeitsunfähig erkrankt, d.h. er hat für diesen Zeitraum Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten.
Die Frage ist: Stehen ihm jetzt noch die 2 Tage Sonderurlaub zu oder kann der Arbeitgeber diese Tage mit dem Argument verweigern, dass er doch am Tag der Geburt sowie an den Tagen vor- und nachher, aufgrund seiner Erkrankung ohnehin nicht gearbeitet hat bzw. hätte.
Gruß
Markus
Frage zum Sonderurlaub bei der Geburt eines Kindes!
18. Oktober 2007
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Frage vom 18. Oktober 2007 | 15:14
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 15x hilfreich)
Frage zum Sonderurlaub bei der Geburt eines Kindes!
#1
Antwort vom 18. Oktober 2007 | 15:34
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2337x hilfreich)
Hallo, argumtativ find ich das nicht zu beanstanden. Sonderurlaub ist ja - im Gegensatz zum normalen Urlaub, der jederzeit genommen werden kann - zweckgebunden. Das heißt, wenn man eh zu Hause ist, braucht man eigentlich auch den Sonderurlaub nicht.
MfG
#2
Antwort vom 18. Oktober 2007 | 16:36
Von
Status: Beginner (122 Beiträge, 7x hilfreich)
Hi,
also als meine beiden zur Welt kamen hatte ich auch 2 Tage Sonderurlaub bekommen und war sehr dankbar dafür.
Wenn ich mich allerdings für diese Zeit krankmelde,was man ja auch verstehen kann,dann fände ich es ziemlich frech noch nach dem "Sonderurlaub" zu fragen. Denn es heisst ja auch Sonderurlaub, weil man keinen Anspruch darauf hat.
Ausserdem braucht er ihn ja nicht mehr, er war ja schliesslich rechtzeitig krank
Und jetzt?
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