Hallo Allerseits,
ein Kollege ist am 30.09.2007 Vater geworden. Aufgrund einer betrieblichen Übung in unserem Unternehmen, stehen ihm 2 Tage Sonderurlaub dafür zu. Nun war der Kollege vor, während und nach der Zeit der Geburt arbeitsunfähig erkrankt, d.h. er hat für diesen Zeitraum Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten.
Die Frage ist: Stehen ihm jetzt noch die 2 Tage Sonderurlaub zu oder kann der Arbeitgeber diese Tage mit dem Argument verweigern, dass er doch am Tag der Geburt sowie an den Tagen vor- und nachher, aufgrund seiner Erkrankung ohnehin nicht gearbeitet hat bzw. hätte.
Gruß
Markus