Liebes Forum,
ich bitte um sachkündige Einschätzung bei folgendem Sachverhalt.
Ich bin seit 1987 beim selben Arbeitgeber beschäftigt, habe aber zwischenzeitlich studiert, wofür ich kündigen musste. Gleichzeitig wurde ich von diesem AG in ein Studienbegleitendes Programm (ohne Vertragsbindung)aufgenommen, dass mich berechtigte während der Semesterferien beim AG (Konzern) in "Wunschabteilungen" arbeiten zu dürfen. Die Kosten trug nicht die jeweilige Abteilung, sondern wurden aus einem "Personalprogrammtopf" bezahlt. Ich habe ausnahmslos immer bei diesem AG während der Semesterferien gearbeitet. Teilweise habe ich sogar während des Semesters beim AG in Teilzeit gearbeitet.
Details:
1987-89 Ausbildung
1990 Wehrdienst
1990-1994 Studium (mit Semesterferienaufenthalten beim AG)
ab 1994 bis heute in ungekündigter Anstellung.
Der AG hat mir auch die Betriebsrente ab 1987 anerkannt, wofür ich ein "techniches Eintrittsalter 1987" nur für die Betriebsrente habe.
[color=green]Nun zu meiner Frage: [/color]Habe ich Chancen, die Betriebszugehörigkeit im Hinblick auf eine Abfindung (Sozialplan) und Kündigungsschutz (lt. Betriebsvereinbarung "nach 20 Jahren") angerechnet zu bekommen? Ich hatte ja nie einen anderen Arbeitgeber, so dass man dies u.U. als Fort- oder Weiterbildung auslegen könnte. Darüber hinaus hat man mir ja auch die Betriebsrente ab 1987 anerkannt, was der AG nun als Fehler seinerseits auslegt.... und mir nur die Betriebszugehörigkeit ab 1997 anerkennt.
Der Hintergrund: Das Unternehmen wird 2012 verkauft und im Vorfeld sollen 30% der MA freigesetzt werden. Was der neue noch nicht gefundene AG plant, ist ungewiss.
VIELEN DANK
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Frage zur Anrechnung der Betriebszugehörigkeit
6. April 2011
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Frage vom 6. April 2011 | 16:59
Von
Status: Schüler (303 Beiträge, 64x hilfreich)
Frage zur Anrechnung der Betriebszugehörigkeit
#1
Antwort vom 7. April 2011 | 08:20
Von
Status: Legende (19949 Beiträge, 7235x hilfreich)
die frage, wie die betriebszugehörigkeit zu rechnen ist, beantwortet i.d.r. ein TV. also nachlesen.
eine allgemein gültige regel gibt es nämlich meines wissens nicht - manche modelle zählen zeiten ohne unterbrechung, andere sind da nicht so rigoros.
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