Hallo Leute,
wie ist die Rechtslage wenn man noch offene Beitragsschulden ca 700€ bei der Krankenkasse aufgrund einer freiwilligen Mitgliedschaft hat sich nun aber in einem Arbeitsverhältnis befindet und für einen Zeitraum von 3 Wochen auf Krankengeld angewiesen ist, die Krankenkasse jedoch sagt, dass keine Bearbeitung möglich ist aufgrund der Beitragsschulden.
Nun zu meinen Fragen:
1.Wenn es zu einer Ratenvereinbarung kommt, müsste ja der ruhende Anspruch auf Leistungen nicht mehr gegeben sein. Hätte man in diesem Fall dann erst ab dem Tag der Vereinbarung auf "zukünftiges Krankengeld" Anspruch oder auch auf die oben erwähnten 3 Wochen die vor der Vereinbarung eingetreten sind ?
2. Ich habe bisher nur Mahnungen zur Zahlung erhalten aber kein Schriftstück mit der Erklärung zum ruhendem Anspruch. Ich habe gelesen, dass der ruhende Anspruch erst mit dem Datum in Kraft tritt wenn er schriftlich beim Versicherten eingeht?
Die Dame sagte dann am Telefon, dass eine Rate von 50€ vom Krankengeld einbehalten werden könnte und dann eine Zahlung möglich sei. Erst sagte Sie das es nicht geht und dann wieder doch. Nun weiß ich nicht was ich glauben soll und ob ich Krankengeld erhalte.
Vielen Dank für eure Antworten.
-- Editiert von Heid74 am 24.05.2018 23:26
Frage zur Krankengeldzahlung
24. Mai 2018
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Frage vom 24. Mai 2018 | 23:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zur Krankengeldzahlung
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#1
Antwort vom 24. Mai 2018 | 23:33
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Mit Arbeitsrecht hat das nichts zu tun. Sozialrecht wäre da passender.
Wenn Ihr Beitrag hier verschwindet, gucken Sie da mal nach.
Ein Weg der Klärung wäre, mal die KK aufzusuchen und sich die Rechtsgrundlage erklären zu lassen, so lassen sich wohl auch die Widersprüche aufklären.
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