Hallo,
ich werde am 01.05.2018 bzw. 02.05.2018 (1 Mai Feiertag) bei meinem neuen Arbeitsgeber anfangen.
Wie und zu wann muss ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber kündigen, damit ich zum oben genannten Datum anfangen kann?
Ich bin dort seit ca.4 Jahren beschäftigt. In meinem Arbeitsvertrag steht nur drin: " Kündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften".
Laut meinen Recherchen beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen. Kündigen kann ich zum 15. oder zum Ende des Monats?
Da ich am 01.05.2018 bzw. 02.05.2018 anfange, muss ich dann meinem derzeitigen Arbeitgeber die Kündigung in den nächsten Tagen einreichen, wo dann bei steht, dass ich zum 31.3.2018 kündige. Ist das korrekt?
Gilt dann ab den 31.03.2018 die Kündigungsfrist von 4 Wochen. Also bis zum 29.04.2018 muss ich dann noch dort arbeiten und kann dann direkt am 02.05.2018 bei meinen neuen Arbeitgeber anfangen?
Oder vertuhe ich mich da? Ist meine erste Kündigung, sorry
Danke
Gruß
Frage zur Kündigung,Frist, Zeitpunkt
14. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 14. März 2018 | 16:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Kündigung,Frist, Zeitpunkt
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#1
Antwort vom 14. März 2018 | 16:50
Von
Status: Junior-Partner (5547 Beiträge, 2499x hilfreich)
Zitatmuss ich dann meinem derzeitigen Arbeitgeber die Kündigung in den nächsten Tagen einreichen, wo dann bei steht, dass ich zum 31.3.2018 kündige. Ist das korrekt? :
Nein.
Du musst bis spätestens am 3.4. (Zugang beim Arbeitgeber) deine Kündigung schreiben, in welcher du zum 30.4.2018 kündigst. Der 30.4. ist dann der letzte Arbeitstag. Du kannst die Kündigung natürlich auch schon ein paar Tage früher abgeben, um die Frist auf jeden Fall einzuhalten.
ZitatKündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften :
Und da steht wirklich nichts anderes mehr dazu? Wenn da nämlich noch die (übliche) Klausel steht, dass gesetzliche Verlängerungen der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer gelten sollen, dann bist du schon zu spät dran.
#2
Antwort vom 14. März 2018 | 18:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatmuss ich dann meinem derzeitigen Arbeitgeber die Kündigung in den nächsten Tagen einreichen, wo dann bei steht, dass ich zum 31.3.2018 kündige. Ist das korrekt? :
Nein.
Du musst bis spätestens am 3.4. (Zugang beim Arbeitgeber) deine Kündigung schreiben, in welcher du zum 30.4.2018 kündigst. Der 30.4. ist dann der letzte Arbeitstag. Du kannst die Kündigung natürlich auch schon ein paar Tage früher abgeben, um die Frist auf jeden Fall einzuhalten.
ZitatKündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften :
Und da steht wirklich nichts anderes mehr dazu? Wenn da nämlich noch die (übliche) Klausel steht, dass gesetzliche Verlängerungen der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer gelten sollen, dann bist du schon zu spät dran.
Nein nur,
- sechs Montate Probezeit/2 Wochen Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften
- Kündigung bedarf der Schriftform
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt
-- Editiert von wh90is am 14.03.2018 18:09
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