Hallo,
Kurzinfo:
- bin 50 Jahre alt, angestellter Betriebswirt mit Tätigkeit im IT-Bereich
- seit über 20 jahren AN in der gleichen Firma
- Kündigungsfrist lt. Arbeitsvertrag: 3 Monate auf Quartalsende
Aus unterschiedlichen Gründen heraus möchte ich mein Arbeitsverhältnis noch bis zum 31.12.2015 kündigen.
Da ich noch KEINEN neuen Job habe und dies in meinem Arbeitsgebiet auch sicher nicht ganz einfach wird, würde ich gerne die Kündigung nicht auf 31.03.2016 sondern auf 30.06.2016 aussprechen. Auch der AG kann sich so besser auf eine Nachfolgeregelung einstellen.
Frage: Kann mir der AG auf meine Kündigung hin dann selbst auf den 31.03. kündigen ohne dass er Gefahr läuft dann auch eine Abfindung zahlen zu müssen?
Vielen Dank im Voraus!
MfG
Florian
-- Editier von flo4711 am 16.12.2015 16:45
Frage zur Kündigung durch Arbeitnehmer
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kann mir der AG auf meine Kündigung (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) hin dann selbst auf den 31.03. kündigen (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) ohne dass er Gefahr läuft dann auch eine Abfindung zahlen zu müssen? Sofern es nicht gerade ein Kleinbetrieb ist: Nein.
ZitatSofern es nicht gerade ein Kleinbetrieb ist: Nein. :
Was sollte sich ändern, wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt?
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Vom Kündigungsschutzgesetz haben Sie schon mal gehört? In Kleinbetrieben ist dieses nicht anwendbar. Folglich könnte man den TE, wenn er denn in einem Kleinbetrieb arbeitet, entlassen, ohne sich vor dem Arbeitsgericht über irgendeine Sozialauswahl streiten zu müssen. Und dann gibt es auch keine Abfindung.
-- Editiert von muemmel am 17.12.2015 00:35
Trotzdem muss auch der AG in Kleinbetrieben sich an die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen von § 622 BGB
halten und dann sind wir bei mehr als 20 Jahren bei einer Kündigungsfrist von 7 Monaten zum Monatsende. Eine ordentliche (Gegen-)Kündigung durch den AG wäre also frühestens zum 31.07.2016 möglich.
Abweichungen wären nur bei der Anwendung eines Tarifvertrages möglich, der massiv verkürzte Kündigungsfristen vorsieht. Davon lese ich im ersten Beitrag jedoch nichts.
Guten Morgen!
Vielen Dank mal Ihnen beiden für die Antworten!
Ich arbeite in einer GmbH mit ca. 35 Angestellten ohne tarifliche Bindung.
§ 622 BGB
greift doch bei mir nicht, da die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag geregelt sind, oder?
D.h. eine (Gegen)Kündigung durch den AG wäre zwar auf den 31.03. möglich, allerdings mit allen Konsequenzen, die eine AG-seitige Kündigung in meinem falle mit sich bringt ?
MfG
Florian
Hey,
was ich daran nicht ganz verstehe ist, dass du keinen Mehrwert durch eine Kündigung schon jetzt hast. Wenn du zum 30.06 kündigst, dann ist das Datum fix. Du kommst dann auch nur mit Goodwill des AG früher raus. Also hilft es dir doch gar nichts noch vor dem Jahreswechsel zu kündigen, sondern es wäre sinnvoll das im März zu machen.
Bei jeder Bewerbung im Frühjahr musst du dann ja eh den 1.7 als Wechseltermin angeben.
ahh ok ... dann hat dies ja auch meine Frage oben beantwortet: Eine Kündigung auf 31.03. durch den AG wäre nicht möglich.
Vielen Dank!
Gruß
Florian
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