Frage zur Kündigungsfrist in den ersten 14 Tagen

23. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Neers
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 16x hilfreich)
Frage zur Kündigungsfrist in den ersten 14 Tagen

hallo zusammen,

bin grade am ende meiner bewerbungsphase.
habe bereits ein angebote A erhalten, dem ich eigentlich nur zusagen wollte, wenn Angebot B, das sich heute klärt negativ ausfällt. Heute morgen hat aber noch eine andere firma angerufen und mich zum vortellungsgespräch C am freitag eingeladen.

ein mögliches angebot C würde ich A auf jeden fall vorziehen.
Da sich B heute entscheidet und ich daher gesagt habe, dass ich mich bei A bis morgen melde wollte ich wissen in wie weit ich aus dem arbeitsvertrag mit A herauskommen würde.

google hat mir bereits gesagt, dass auch eine mündlich zusage bei A verpflichtend sei. im "musterarbeitsvertrag" beträgt die kündigungsfrist 1 monat. habe eben im netz aber folgenden satz gelesen:

"Innerhalb der ersten 14 Tage kann in jedem Arbeitsvertrag täglich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.(09/2009)"

stimmt das?

gruß roland

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

quote:
"Innerhalb der ersten 14 Tage kann in jedem Arbeitsvertrag täglich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.(09/2009)"

stimmt das?


Nein.

Die Kündigungsfrist richtet sich nach den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Gesetzlich würde übrigens eine Kündigungsfrist von 14 Tagen während der Probezeit gelten. Einige Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche sehen kürzere Kündigungsfristen vor.

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#2
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

wenn du dich auf den § 626 BGB beziehst, dann stehen die hürden aber hoch.

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#3
 Von 
Neers
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 16x hilfreich)

danke für die antworten...

da werd ich also kündigen und einen monat bei A arbeiten gehen, falls C ein angebot abgibt und B absagt.

werde bis freitag zwar nur "mündlich" zugesagt haben aber auf eine konfrontation will ich es nicht ankommen lassen.

gruß roland

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#4
 Von 
Neers
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 16x hilfreich)

noch eine ergänzung:

kann ich eigentlich zu jedem zeitpunkt kündigen oder geht dies nur zum monatsende?

also kündiung am 6.9. und "frei dann am 6.10.

oder kündigung am 6.9. und "frei" ab 1.11., weil nur zu monatsende und 1 monat?

(im mustervertrag steht nur kündigungsfrist 1 monat)

danke! roland

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Kündigungsfrist "ein Monat" bedeutet nicht "Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende". Die erste Variante trifft zu.

Der Fairness halber sollten Sie umgehend Kontakt mit A aufnehmen, wenn Sie sich anders entschieden haben. Der muß die Stelle ja auch neu besetzen.
Nebenbei hat ein Arbeitgeber vielleicht auch gar kein Interesse mehr an einem Arbeitnehmer, der nur einen Monat für ihn arbeiten wird. Erstrecht nicht, wenn dieser auch eingearbeitet werden müßte.

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