Frage zur gesetzlichen Kündigungsfrist - Ab wann zählen die 5 Jahre?

31. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
wespe
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 14x hilfreich)
Frage zur gesetzlichen Kündigungsfrist - Ab wann zählen die 5 Jahre?

Hallo Forengemeinde,

die gesetzliche Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Ab 5 Jahren sind es 2 Monate.
Ich bin zwar seit über 5 Jahren bei einer Firma, hatte aber erst verschiedene Zeitverträge und jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit gesetzlicher Kündigung.
Ab wann zählen die 5 Jahre? ab Beginn der Zeit überhaupt bei einem Arbeitgeber oder ab Beginn meines derzeitigen Arbeitsvertrages? Vielen Dank für Info! Viele Grüße wespe




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2539x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>die gesetzliche Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Ab 5 Jahren sind es 2 Monate.
<hr size=1 noshade>


Moment. Die Kündigungsfrist für den AN ist immer 4 Wochen. (§ 622 Abs. 1 BGB )
Nur die für den AG verlängert sich die Frist nach 2 Jahren auf 1 Monat und ab 5 Jahren auf 2 Monate. (§ 622 Abs. 2 BGB )

Es sei denn im AV/TV ist eine längere Frist vereinbart. Üblich sind auch Vereinbarungen, dass die längeren Fristen aus Abs. 2 auch für die Kündigung durch den AN gelten. Also ganz genau lesen, was im Arbeitsvertrag steht.

quote:<hr size=1 noshade>Ab wann zählen die 5 Jahre? ab Beginn der Zeit überhaupt bei einem Arbeitgeber oder ab Beginn meines derzeitigen Arbeitsvertrages? <hr size=1 noshade>


Ab Beginn des ersten befristen Vertrages. Ausnahme: zwischen einzelnen Verträgen mit dem selben AG war eine längere Pause von mehreren Wochen. Dann würde die Beschäftigungsdauer erst nach der Wiedereinstellung berechnet werden.

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#2
 Von 
wespe
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 14x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag steht nur nach gesetzlichen Bestimmungen. Pause gab es zwischen den Arbeitsverträgen keine, nur Tätigkeit und Arbeitszeit wurde verändert.
Für mich also immer 4 Wochen, das ist gut. Ich dachte, diese Regelung gelten gleichermaßen für AN und AG.
Vielen Dank und viele Grüße wespe

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