Frage zur gesetzlichen Kündigungsfrist - oder soll ich lieber einen aufhebungsvertrag machen?

1. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
SugarBabe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur gesetzlichen Kündigungsfrist - oder soll ich lieber einen aufhebungsvertrag machen?

hallo, schönen guten abend zusammen,

ich bin seit über 7 jahren in einer firma festangestellt und möchte nun auf dem schnellsten wege aus meinem arbeitsvertrag (mobbing). nun habe ich mich mal über die gesetzliche kündigungsfrist informiert (gem. arbeitsvertrag). zum einen steht im § 662 im BGB :
"(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."
und zum anderen:
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,"

heisst das nun, dass ich als arbeitnehmer in absatz (1) des § 662 innerhalb der angegebenen frist kündigen kann?
oder besser gefragt: wenn ich mich vom chef kündigen lasse (z. b. jetzt im dezember 08), endet mein arbeitsvertrag zum 28.02.09 (wegen der dauer und der gesetzlich geregelten frist)?
oder soll ich lieber einen aufhebungsvertrag machen? wenn ja, wann?
ich MUSS so schnell wie möglich weg, weil ich es dort nicht mehr aushalte. im moment habe ich mich krank schrieben lassen. arbeitslos möchte ich auch nicht werden.
was ist der beste weg?
lieben dank euch schon mal im vorraus!



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag keine anderen arbeitbeitnehmerseitigen KF vorgesehen sind, gelten die gesetzlichen.

Einen Aufhebungsvertrag sollte man nur mit einem festen neuen Vertrag abschließen, weil sonst Arbeitslosengeldsperre droht.

Aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus lässt es sich deutlich besser woanders bewerben. Also ran da!
Dann lässt sich ein Saftladen auch besser ertragen, wenn man schon auf der Türschwelle steht.

Erst ab längerer Krankheitsdauer und schlechten Prognosen kann ein Arbeitgeber mit einer personenbedingten Kündigung vor Gericht durchkommen.

Bei einer Eigenkündigung könnte man ja auch noch Resturlaub anbringen, oder es geht wirklich nicht mehr gesundheitlich gut.

In jedem Fall wäre es gut sich mal ein nettes Zwischenzeugnis geben zu lassen. Wenn der Chef einen loswerden will, ist das die für beide Seiten beste Methode.

-- Editiert von Maestro1000 am 01.12.2008 23:12

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