Frage zur verlängerten Kündigungsfrist

14. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
ppp123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur verlängerten Kündigungsfrist

Hallo,
ich möchte meinen Job wechseln. Würde gerne wissen, ob ich das mit den Kündigungskram richtig verstehe. Wäre ziemlich blöd, wenn ich bei der Bewerbung falschen Angaben zur Kündigungsfrist machen würde.
In meinem Vertrag steht folgendes:
"Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB gelten beidseitig."

Also gelten für mich als Arbeitnehmer die verlängerten Kündigungsfristen § 622 Abs. 2 BGB.

Hier steht:
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.

Ich habe am 1. April 2019 angefangen -> Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende eines Kalendarmonats. Diese Kündigungsfrist gilt dann für mich, oder?
Wenn ich also bis Ende April kündige, ist der 31.5. mein letzter Arbeitstag, oder?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich also bis Ende April kündige, ist der 31.5. mein letzter Arbeitstag, oder?


Richtig, die Kündigung muss dazu spätestens am 30.04. dem AG zugegangen sein.

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#2
 Von 
ppp123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Der Rest ist auch richtig? Also, dass die verlängerte Arbeitsfrist auch für den Arbeitnehmer gilt und dass die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Kalendarmonats gilt, wenn ich mehr als 2 Jahre in dem Betrieb arbeite.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Der Rest ist auch richtig?


Ja, der Rest ist auch richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ppp123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ja, der Rest ist auch richtig.


Danke!

0x Hilfreiche Antwort

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