Hallo,
ich möchte meinen Job wechseln. Würde gerne wissen, ob ich das mit den Kündigungskram richtig verstehe. Wäre ziemlich blöd, wenn ich bei der Bewerbung falschen Angaben zur Kündigungsfrist machen würde.
In meinem Vertrag steht folgendes:
"Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB gelten beidseitig."
Also gelten für mich als Arbeitnehmer die verlängerten Kündigungsfristen § 622 Abs. 2 BGB.
Hier steht:
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.
Ich habe am 1. April 2019 angefangen -> Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende eines Kalendarmonats. Diese Kündigungsfrist gilt dann für mich, oder?
Wenn ich also bis Ende April kündige, ist der 31.5. mein letzter Arbeitstag, oder?
Frage zur verlängerten Kündigungsfrist
14. April 2021
Thema abonnieren
Frage vom 14. April 2021 | 07:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur verlängerten Kündigungsfrist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. April 2021 | 09:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47450 Beiträge, 16800x hilfreich)
Zitat:Wenn ich also bis Ende April kündige, ist der 31.5. mein letzter Arbeitstag, oder?
Richtig, die Kündigung muss dazu spätestens am 30.04. dem AG zugegangen sein.
#2
Antwort vom 14. April 2021 | 09:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank. Der Rest ist auch richtig? Also, dass die verlängerte Arbeitsfrist auch für den Arbeitnehmer gilt und dass die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Kalendarmonats gilt, wenn ich mehr als 2 Jahre in dem Betrieb arbeite.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. April 2021 | 09:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47450 Beiträge, 16800x hilfreich)
Zitat:Der Rest ist auch richtig?
Ja, der Rest ist auch richtig.
#4
Antwort vom 14. April 2021 | 09:36
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa, der Rest ist auch richtig. :
Danke!
Und jetzt?
Schon
266.428
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten