Fragen Arbeitsvertrag (Probezeit, Urlaub)

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
123Claudia123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen Arbeitsvertrag (Probezeit, Urlaub)


Eine Bekannte hat einen Arbeitsvertrag erhalten.
(hier nur ein Arbeitsvertragsauszug)

1. Beginn des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung ab dem 15.06.2023 eingestellt.

2. Befristung auf die Probezeit
Das Arbeitsverhältnis wird für die Dauer auf 6 Monaten befristet auf Probe geschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet daher, ohne daß es einer Kündigung bedarf am 14.12.2023, wenn nicht der Arbeitgeber und Arbeitnehmer anders vereinbaren. Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit stillschweigend oder ausdrücklich fortgesetzt, wird es als unbefristetes Arbeitsverhältnis zu dem in diesem Vertrag festgesetzten Bedingungen fortgesetzt.

Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen bezogen auf eine 6-Tage-Woche, bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer zusätzlich zu den gesetzlichen Mindesturlaub einen vertraglichen Urlaub von 10 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Erhöht sich der allgemeine gesetzliche Mindesturlaub, so verringert sich der zusätzliche vertraglich vereinbarte Urlaubsanspruch in gleichem Umfang.


Zu den Fragen:
1.
Es liest sich als ob es ein befristeter Arbeitsvertrag bis zum 14.12.2023 ist.
Kann jemand so nett sein und mir diesen Passus erklären
Danke

2. Urlaub
Sind es ganz normal 30 Tage Urlaub, oder wie verhält sich das mit dem gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage) und den zusätzlichen 10 Tagen
Kann der Arbeitgeber die 10 zusätzlichen Tage jederzeit streichen – oder?
Kann jemand so nett sein und mir diesen Passus erklären
Danke

Über hilfreiche Antworten danke ich.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holperik
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 93x hilfreich)

Zitat (von 123Claudia123):
1.
Es liest sich als ob es ein befristeter Arbeitsvertrag bis zum 14.12.2023 ist.
Kann jemand so nett sein und mir diesen Passus erklären
Danke

Es ist ein befristeter Vertrag bis zum 14.12.2023.

Zitat (von 123Claudia123):
2. Urlaub
Sind es ganz normal 30 Tage Urlaub, oder wie verhält sich das mit dem gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage) und den zusätzlichen 10 Tagen
Kann der Arbeitgeber die 10 zusätzlichen Tage jederzeit streichen – oder?
Kann jemand so nett sein und mir diesen Passus erklären
Danke

Nein, kann er nicht, denn die 10 zusätzlichen Tage sind ja vertraglich vereinbart. Es sind insgesamt 30 Urlaubstage. Einmal der gesetzlich mindestens zu gewährene Urlaub laut Bundesurlaubsgesetz, welcher bei 6 Arbeitstagen 24 Urlaubstage und bei 5 Arbeitstagen 20 Urlaubstage vorsieht, weil der Gesetzgeber insgesamt 4 Wochen ermöglichen wollte. Die Praxis hat dies aber überholt (das Bundesurlaubsgesetz ist schon recht alt), daher wird in der Praxis häufig mehr vereinbart.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14908 Beiträge, 8823x hilfreich)

Zitat (von 123Claudia123):
Es liest sich als ob es ein befristeter Arbeitsvertrag bis zum 14.12.2023 ist.
Kann jemand so nett sein und mir diesen Passus erklären

Es Ist auch ein befristeter Vertrag. Wenn beide Seiten wollen, verlängert er sich, sonst endet der Vertrag am 14.12.23.

Zitat (von 123Claudia123):
Sind es ganz normal 30 Tage Urlaub, oder wie verhält sich das mit dem gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage) und den zusätzlichen 10 Tagen

Ja - 30 Tage Urlaub (wenn es sich um eine 5-Tage-Woche handelt).

Zitat:
Kann der Arbeitgeber die 10 zusätzlichen Tage jederzeit streichen – oder?

Nein. Die stehen ja im Arbeitsvertrag drin.

Zitat (von 123Claudia123):
Kann jemand so nett sein und mir diesen Passus erklären

Zweck ist im Regelfall dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer maximal 20 Tage Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen kann und der Arbeitgeber maximal 20 Tage Urlaub auszahlen muss, wenn das Arbeitsverhältnis irgendwann endet.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
throwaway_account
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 14x hilfreich)

Das ist doch eine ganz nette Regelung
So hat man 30 Tage bei einer 5 Tage Woche und 34 Tage bei einer 6 Tage Woche.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
123Claudia123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)


@ Von Holperik

Habe in Erfahrung gebracht, daß die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig und wirksam. Grundsätzlich bedarf es für die Befristung eines sachlichen Grundes.

Stimmt das?

(im Vertrag ist kein Grund angegeben)

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#5
 Von 
123Claudia123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es zulässig einen Arbeitsvertrag befristet auf 6 Monate und die ganzen 6 Monate ist Probezeit?

Also: ein halbes Jahr Probezeit und gleichzeitig eine Befristung für 6 Monate.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15848 Beiträge, 6037x hilfreich)

Zitat (von 123Claudia123):
Grundsätzlich bedarf es für die Befristung eines sachlichen Grundes.

Richtig. Und der ist auch benannt: Zur Erprobung. Das ist zulässig und anerkannt.

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