Fragen bzgl. Elternzeit

27. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.03.2022 07:23:01
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)
Fragen bzgl. Elternzeit

Hallo,

ab wann beginnt der Kündigungsschutz, wenn man am 28.12.20 die Elternzeit ab dem 15.02.21 mitteilt?

Bei Geburten ab 2015 dürfen doch die zwei Partnermonate auf drei freie Abschnitte aufgeteilt werden, oder!?

Müssen die drei Abschnitte zetlich getrennt sein oder können die z. B. auch direkt hintereinander sein, z. B.

01.04. - 30.04.
01.05. - 14.05.
01.07. - 14.07

?

Dankeschön.

LG

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Soll die Elternzeit am 15.02. beginnen oder am 01.04.?

Die genannten Zeitabschnitte sind nur zwei, da zwischen dem 30.04. und dem 01.05. kein Tag liegt. Aber warum sollte es ein Vorteil sein drei statt zwei Zeitabschnitte zu nehmen?

Soll Elterngeld bezogen werden? Bei der oben genannten Aufteilung wäre das nicht möglich.

-- Editiert von dummfragerin am 27.12.2020 19:25

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.03.2022 07:23:01
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

Sind grad verschiedene Überlegungen.

Warum ist der Bezug von Elterngeld bei o. g. Zeiträumen nicht möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Elterngeld kann immer nur für den jeweiligen Lebensmonat des Kindes bezogen werden.

Wenn dein Kind also z.B. am 12. Februar geboren wird, könntest du vom 12. Februar bis 11. März Elterngeld beanspruchen und vom 12. Juni bis 11. Juli. Natürlich alternativ auch für mehrere Monate am Stück. Aber nicht vom 1. März bis 31. März. Es müssen auch mindestens zwei Monate sein, für nur einen Monat gibt es ebenfalls kein Elterngeld.

Elternzeit ist getrennt zu sehen, die kann man durchaus für Kalendermonate oder andere Zeiträume nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Es müssen auch mindestens zwei Monate sein, für nur einen Monat gibt es ebenfalls kein Elterngeld.


Aber nicht am Stück. Es können auch zwei getrennte Monate sein. Es müssen nur insgesamt mindestens zwei Monate Elternzeit sein.

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen