Fragen zu Kündigungsfrist und arbeitsloser Übergangsphase

11. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Alicon123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu Kündigungsfrist und arbeitsloser Übergangsphase

Hallo zusammen,

ich habe drei Fragen, die eine bevorstehende Kündigung betreffen.

1. Die Kündigungsfrist ist bei mir während der Probezeit mit 14 Tagen angegeben. Könnte ich theroetisch am letzten Tag der Probezeit (geht insgesamt 6 Monate) kündigen, und wäre zwei Wochen später raus?

2. Nach der Probezeit ist die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Quartalsende. Wenn ich den Dezember noch arbeiten wollen würde, müsste ich also am 30. November kündigen, richtig?

3. (Editiert. Ich habe mich entschieden, den Post ins Arbeitsrecht zu verschieben. Frage 3 gehört aber ins Versicherungsrecht - bitte dort neu einstellen!)

Ich bedanke mich vielmals für alle Antworten.

Viele Grüße



-- Editiert von Moderator am 13.08.2019 12:48

-- Thema wurde verschoben am 13.08.2019 12:48

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Alicon123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine wichtige Info habe ich vergessen, obwohl ich mein Studium abgeschlossen habe, bin ich noch immatrikuliert. Ich studiere noch einen Erweiterungsstudiengang, den ich jedoch nicht abschließen werde.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

1. Ja.
2. Nein - wenn Sie zum 31.12. kündigen wollen, wäre das auch noch am 03.12. möglich. Freilich müßte man die Kündigung dann direkt übergeben, um die Frist einzuhalten - schickt man sie mit der Post, muß man sie entsprechend früher auf den Weg bringen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Alicon123):
Ich studiere noch einen Erweiterungsstudiengang, den ich jedoch nicht abschließen werde.
Damit würdest du nicht --arbeitslos-- im Sinne des Gesetzes sein. Hättest keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
...Falls du auf arbeitslose Übergangsphase abstellst.

Welches ist die Frage 3 ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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