Fragen zu meiner Ausbildung...

16. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
King O
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu meiner Ausbildung...

hallo ihrz..

ich bin 21 und hab am 1.8.03 meine ausbildung zum hotelfachmann angefangen... jedoch laeuft einiges nicht so wie es mir mein chef bei der bewerbung sagte...

Er hat mir von anfang an gesagt das ich eine sechs tage woche habe.. in meinem ausbildungsvertrag steht davon jedoch nichts ausser das die taegliche ausbildungszeit 8 std betraegt...

er meinte zu mir ich werde maximal zwei dreimal im monat ueberstunden haben.. was ich bis jetzt taeglich habe.. mindestens eine bis drei stunden eigentlich...

mir werden diese allerdings nicht angerechnet, in keiner weise...

ebenso meinte er das ich am anfang das ich keine teilschichten haben werde.. was sich nun auch in luft aufgelöst hat da ich seit drei wochen ca 2-3mal teilschicht habe.. diese ist von 5.30 bis 12 und von 18-22.. was jedoch meisstens auch 23/24 uhr wird...

also mal als frage.. was kann ich tun?! sind die zeiten meiner teilarbeit korrekt?! oder muesste da nicht mehr schlaf zwischen sein in der nacht?! steht mir ab 22 uhr nachtzuschlag zu?! wie muesste das eigentlich mit den ueberstunden sein?!

joa... ich hab leider nichts dazu im internet gefunden und wenn dann war es immer für jugendliche bis oder ab 16 jarhen.. und eigentlich bin ich ja auch kein jugentlicher ab 16 mehr... also weiss ich nich ob ich dazu zaehle...

wenn irgendjemand mir weiterhelfen kann bin ich schonmal sehr dankbar.. aber auch n link zu ner site wo alles über meine rechte im gastgewerbe steht wuerde mir schon tierisch helfen...

jo....das wars erstmal....

lg

King O

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kleebi
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi :-)

Höchstzulässige Arbeitszeit

Sofern keine anderweitigen tariflichen Regelungen bestehen gelten folgende Höchstarbeitszeiten:

§ 3 Satz 1 ArbZG : 8 Stunden werktäglich (48 Stunden wöchentlich)
§ 3 Satz 2 ArbZG : bis zu 10 Stunden werktäglich, wenn innerhalb von 6 Maonaten oder 24 wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden

Ruhepausen:

§ 5 ArbZG :
Nach Beendigung der Arbeitszeit mindestens 11 stündige Ruhezeit bis Arbeitsbeginn

Kannst auch mal unter folgender Website nachschauen, da stehen diverse Infos:

http://www.handwerkskammer-koeln.de/bilden/ausb/index8.html

Gruß
Nina

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#2
 Von 
Habakuk
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo king,

wende dich an die für dich zuständige gewerkschaft! alleine kommst du damit sicher nicht zurecht und gerichtlich will man ja auch nicht gleich gegen den ausbildungsbetrieb vorgehen. aber ich gebe dir zu bedenken, dass deine probezeit noch läuft, also klug taktieren und nicht gleich mit der tür ins haus poltern, dann hast du nämlich nichts mehr zu lachen.

viel glück

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#3
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo King O.
Die Gewerkschaft ist sicher nicht die richtige Adresse.
Die IHK ist für Dich zuständige, da Du ja in der Ausbildung ist. Sie steht auch mit deinem Ausbildungsbetrieb in Verbindung (Muß).

In der Hotellerie und Gastromomie sind Überstunden üblich, auch bist Du volljährig, allerdings: ob Teilschichten in dieser Form in Ordung sind bezweifele ich.
Auch bezweifele ich, daß eine 6 Tagewoche in der Ausbildungszeit korrekt ist. Egal ob 16 oder 21.

Für die Ausbildungszeit greifen Gesetze wie: Arbeitszeitgesetz; Mutterschutzgesetz; Jugendschutzgesetz; Bundesurlaubsgesetz sowie die Ausbildungsordnung und noch einige mehr.

Bye

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#4
 Von 
Habakuk
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo wiland,

warum glaubst du, dass die gewerkschaft der falsche ansprechpartner ist? die ihk ist mehr arbeitgeberorientiert, ich habe in dieser richtung schon meine erfahrung gesammelt.

mein jugendsekretär hat sich mit meinem problem befasst und mir die richtige taktik mit auf den weg gegeben. ich hatte bei der kammer und beim arbeitgeber die richtigen argumente und da ich gut vorbereitet war konnte ich auch alles in meinem sinne anbringen.

ach übrigens, ich war zu dem zeitpunkt noch nich einmal mitglied in der gewerkschaft....

also alles frei nach dem motto, fragen kostet nichts..

gruß

-----------------
"Lächeln ist die schönste Art, dem Gegner die Zähne zu zeigen!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Habakuk.
Sicherlich hast Du auch recht und warum sollte man nur an einer Stelle um Hilfe ersuchen.
Und die IHK sollte nicht Arbeitsgeberorientiert sein, sondern ist u.a. dazu da, zu überwachen, daß Ausbildungsordnung eingehalten und u.a. Interessen der Auszubildenden sowie das eine oder andere Gesetz eingehalten werden.

Bye

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Habakuk
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo wiland,

sicher hast du recht, dass die IHK nicht Arbeitgeberorientiert sein s o l l t e, und a l l e ihre Aufgaben wahrnehmen müsste. Es ist aber nun mal Tatsache, dass die Arbeitgeber die Kammern mit ihren Beiträgen finanzieren, da kann es natürlich versehentlich mal vorkommen, dass man dort nicht ganz so heiß drauf ist, den unloyalen Azubis auch noch Hilfe zu geben, gegen die Beitragszahler vorzugehen, die sich unkorrekt verhalten.

So gesehen vielleicht wirklich nur ein Einzelfall, der mir passiert ist, aber ich habe mich bei der Gewerkschaft irgendwie kompetenter und mehr in meinen Interessen beraten gefühlt und nicht den Eindruck vermittelt bekommen, wie undankbar ich doch sei und ich solle doch froh sein, überhaupt einen Ausbildungsplatz zu haben und ausserdem wäre es doch üblich, dass man erst nach der Ausbildung richtig lernt...

... ich weiß nicht, ich fühlte mich seinerzeit leicht veräppelt, denn wenn ich nicht vom Ausbildungsbetrieb übernommen werde und erst nach der Ausbildung ( dann ja in einem anderen Betrieb) was lernen soll, werde ich sicherlich die Probezeit dort nicht überstehen, denn als Angestellter bin ich ja doch um einiges teurer als ein Azubi.

greets

-----------------
"Lächeln ist die schönste Art, dem Gegner die Zähne zu zeigen!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MadDoc
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Ich bin mittlerweile im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung zum Hotelfachmann und zudem Jugend- und Auszubildendenvertreter in meinem Betrieb.
Zuallererst: Du hast Dir einen Job ausgesucht, in dem Du viel und hart arbeiten wirst, und in dem Überstunden durchaus an der Tagesordnung sind!
Nichtsdestotrotz gibt es vertraglich festgesetze Regelungen zur Arbeitszeit sowie das Arbeitszeitschutzgesetz.
Als allererstes rate ich Dir: Wenn Du diese Ausbildung in diesem Betrieb machen willst, dann laß Dir erst mal alles gefallen und beschwer Dich auf keinen Fall! In der Probezeit kann Dich Dein Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen! Und wenn Du auch nur den Anschein eines unbequemen Azubis machst, fliegst Du raus.
Wenn die Probezeit vorbei ist, musst Du Dich natürlich wehren, das ist klar. Schreib doch bitte mal, wie lange Du noch Probezeit hast, und ob es bei Euch im Hotel einen Betriebsrat gibt?

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