Fragen zum Arbeitsvertrag mit Zeitarbeitsfirma

19. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
crazyguyks
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 18x hilfreich)
Fragen zum Arbeitsvertrag mit Zeitarbeitsfirma

Hallo,

ich bin seit diesem Monat bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt.

1. Ich habe mich informiert, dass mir der Ersatz von geleisteten Aufwendungen zusteht, z.B. Essensgeld und Fahrkosten.

Die ZA Firma begleicht diese Aufwendungen mit einer Pauschale von 5 Euro pro Tag (damit sind dann alle Aufwendungen abgegolten) wie mir mündlich zugesichert wurde, wovon allerdings nichts davon im Arbeitsvertrag steht.
Ist das so rechtens (Höhe der Pauschale)?

2. Falls sich das Zeitarbeitsunternehmen als unseriös herausstellt (bei der korrekten Zahlung des Lohns am Ende des Monats einschließlich der Zuschläge) und ich aufgrunddessen, dass Vertagsverletzungen seitens der ZA Firma bestehen, kündige, erhalte ich dann trotzdem eine Sperre des Arbeitsamtes auf das ALG I?

3. Es ist im Arbeitsvertrag nicht explizit ein Tarifvertrag genannt worden, lediglich wird erwähnt, dass nach 12 Monaten ununterbrochener Beschäftigung eine Erhöhung der Vergütung gemäß §4 des Entgeltrahmentarifvertrags 'Zeitarbeit' zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e. V.) und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB in der jw. gültigen Fassung vorgenommen wird.

Heißt das, dass der komplette Arbeitsvertrag auf diesen Tarifvertrag fußt?

Denn wenn nicht, steht mir nach §3 Abs. 1 Nr. 3 und §9 Nr. 2 AÜG laut Merkblatt für Leiharbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit eine Gleichbehandlung einschließlich des Arbeitsentgelts zu (10,50 statt jetzt 7,41 Euro brutto).
Ist das dann hier anwendbar?

Und falls der Arbeitsvertrag nicht auf dem Tarifvertrag fußt, gilt dann die Einstufung in die Entgeltgruppe 2 als rechtsgültig mit mir verhandelt und entfällt so wieder der Anspruch auf Gleichbehandlung?

4. Ist es zulässig, dass die Entgelte in der Entgelttabelle schon seit 2005 nicht erhöht wurden (Inflation!)?

Vielen Dank im Voraus, Gruß Frank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

hallo crazy,
... du hast deinen namen wohl mit bedacht gewählt :)

1. diese frage geht doch wohl an deine firma! wie soll ein außenstehender wissen, auf welcher grundlage diese zahlung von 5 euro für fk und verpflegung gezahlt werden.

2. 'hire and fire'ist in deutschland nicht üblich, geht auch nicht von seiten der AN. 'die zahlen nicht pünktlich - ich bin weg' - so läuft es nicht. erst wenn der AG seine hauptpflichten gravierend verletzt, kannst du an kündigung denken.

3a kann wohl ohne kenntnis des vertragstextes nicht beantwortet werden (tarifbindung)

3b *Denn wenn nicht, steht mir nach § .. zu* - *Ist das dann hier anwendbar?*

wenn es dir zusteht, erübrigt sich die frage nach der anwendbarkeit, oder

4 *Ist es zulässig, dass die Entgelte in der Entgelttabelle schon seit 2005 nicht erhöht wurden (Inflation!)?*

... seit wann gibt es ein recht auf inflationsausgleich - andere mussten lohneinbußen hinnehmen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
crazyguyks
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

nochmal zu der 1. Frage: Stimmt es, dass das Kilometergeld erst ab 20 Kilometer (eine Strecke) von mir bis zum Kunden der ZA Firma seitens der Zeitarebitsfirma zu zahlen ist? Ich dachte, das findet nur Anwendung bei einer Steuererklärung?

Gruß Frank

-- Editiert von crazyguyks am 26.04.2007 13:14:18

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Das kommt noch immer drauf an, was vereinbart ist. Wir kennen den Wortlaut deines Vertrages (Tarifvertrages) dazu nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Es kann sein, dass der AG gar nicht zur Zahlung von Fahrtgeld verpflichtet ist. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung von Fahrtgeld gibt es jedenfalls nicht.

Das gilt genauso für die Zahlung von Verpflegungsmehraufwendungen.

Ein Tarifvertrag ist nicht schon deshalb insgesamt anwendbar, weil auf eine bestimmten Paragrafen inenrhalb des Tarifvertrages verwiesen wird.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnerhöhung oder Inflationsausglaich nach einem bestimmten Zeitraum gibt es auch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
crazyguyks
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 18x hilfreich)

Vertraglich vereinbart ist zum Fahrgeld nichts.
Es ist im Arbeitsvertrag vermerkt:

'Der Arbeitnehmer kann innerhalb des gesamten Gebietes der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden.'

Heißt das, dass ich im Extremfall täglich von Hamburg nach München pendeln muss, ohne dass ich dazu Fahrgeld oder einen Verpflegungskostenzuschuss bekäme?

Dann noch eine Frage: Vertraglich vereinbart ist die Entgeltauszahlung in zwei Stufen: An jedem 1. eines Monats gibt es eine Abschlagszahlung von 500 Euro, am 20. den Rest.

Der Vertrag wurde am 02.04.2007 geschlossen, steht mit Ende des Monats also nur die Abschlagszahlung von 500 Euro zu oder gibt es eine Regelung, nach der ich spätestens am Ende des Monats auch den Monatslohn bekommen muss?

Danke im Voraus - Gruß Frank

-- Editiert von crazyguyks am 27.04.2007 13:13:32

1x Hilfreiche Antwort

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