Fragen zum KFZ Überlassungsvertrag

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go344365-74
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Fragen zum KFZ Überlassungsvertrag

Guten Morgen,

ich habe nach 3,5 Monaten jetzt den KFZ Überlassungsvertrag von meinem AG bekommen.
Kurz zu meiner Tätigkeit. Ich bin im Außendienst und habe Homeoffice und zahle 1% vom Bruttolistenpreis.

Beim Punkt KOSTEN steht folgendes:
Der Nutzer des KFZ xxxx erhält während der Laufzeit einen Satz Sommer-/Winterreifen auf Felge. Weitere Reifen werden vom Nutzer selbst getragen.


Ich bin davon ausgegangen, dass alle Kosten in dem 1% enthalten sind. Meine Regelung bedeutet ja, dass ich mit dem Wagen Umsatz mache und gleichzeitig auch noch, falls nötig, Reifen kaufen soll/muss.
Ist das so richtig oder kann der AG das so nicht verlangen?
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Beim Punkt RÜCKGABE steht folgendes:
Der Nutzer hat darauf zu achten, dass die mit der Leasinggesellschaft verabredeten Kilometervereinbarung weitestgehend eingehalten wird.


D.h. ich werden durch diese Regelungen, was meine Fahrtstrecken betrifft, ausgebremst. Ich kann weder geschäftlich noch privat fahren. Bedeutet diese Regelung auch, dass ich die Mehrkilometer selbst zahlen muss?
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Vielen Dank für die Hilfe.

Ich könnte den Vertrag auch per PN senden.

Gruß
Christian

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von go344365-74):
Guten Morgen,

ich habe nach 3,5 Monaten jetzt den KFZ Überlassungsvertrag von meinem AG bekommen.
Kurz zu meiner Tätigkeit. Ich bin im Außendienst und habe Homeoffice und zahle 1% vom Bruttolistenpreis.

Beim Punkt KOSTEN steht folgendes:
Der Nutzer des KFZ xxxx erhält während der Laufzeit einen Satz Sommer-/Winterreifen auf Felge. Weitere Reifen werden vom Nutzer selbst getragen.


Ich bin davon ausgegangen, dass alle Kosten in dem 1% enthalten sind. Meine Regelung bedeutet ja, dass ich mit dem Wagen Umsatz mache und gleichzeitig auch noch, falls nötig, Reifen kaufen soll/muss.
Ist das so richtig oder kann der AG das so nicht verlangen?



Der AG kann mit Dir alles vereinbaren, was ihr beide okay findet. Die Regelung ist einleuchtend; der AG will nicht, dass Du seine Reifen verheizt. Spätestens wenn Du Dir - was ja nun immer mal passieren kann - einen Nagel einfährst, find ich die Regel ungeschickt und würde sie so nicht unterschreiben.

Versteh ich das richtig: Du bezahlst Deinem AG 1% des Listenpreises für die Nutzung? Es geht nicht um die Versteuerung? Das scheint mir (zusammen mit der ja auch fälligen Steuer) eher teuer.

Zitat (von go344365-74):

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Beim Punkt RÜCKGABE steht folgendes:
Der Nutzer hat darauf zu achten, dass die mit der Leasinggesellschaft verabredeten Kilometervereinbarung weitestgehend eingehalten wird.


D.h. ich werden durch diese Regelungen, was meine Fahrtstrecken betrifft, ausgebremst. Ich kann weder geschäftlich noch privat fahren. Bedeutet diese Regelung auch, dass ich die Mehrkilometer selbst zahlen muss?
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Das verstehe ich nicht - warum wirst Du ausgebremst? Warum kannst Du weder geschäftlich noch privat fahren?

Was hat denn der AG mit der Leasingges. verabredet. Wenn da nicht genügend Sicherheitsaufschlag auch für Deine Privatfahrten drin ist, ist das Angebot ja völlig widersinnig. Dann soll Dir Dein AG halt einen Dienstwagen NUR für den dienstlichen Gebrauch hinstellen, den brauchst Du auch nicht bezahlen oder versteuern und auch die Reifen sind dann nicht Dein Problem.

Oder aber: Du kaufst Dir privat einen Wagen und rechnest mit Deinem AG per KM-Pauschale ab. :)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go344365-74
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Little-Beagle,

ich bezahle 1% vom Bruttolistenpreis auf meiner Gehaltsabrechnung.
Warum findest du das teuer? Die Alternative wäre ja Fahrtenbuch. Das ist sehr umständlich und wenn ich nicht mehr als 50% für die Firma fahre auch nicht möglich.

Mein AG hat 30.000 km vereinbart. Einer seits wollen Sie mir den Wagen gaben, anderer seits aber möglich wenig zahlen. Siehe dazu die Regelung mit den Reifen und mit den nur 30.000 km. Ich fahre viel in die Lebensmittelmärkte und zu den Entscheidern in den Zentralen. Wenn ich den Wagen nur dienstlich nutzen dürfte, dann müsst ich morgens erstmal 1 Stunde hin und den Wagen holen.

Bis Juli 2018 hatte ich einen eigenen Wagen. Da haben Sie mir dann 0,30 € pro Kilometer gegeben. Das war dann auch teuer.

Ich finde den Vertrag schon echt eine Einschränkung. Von dem 1% habe ich dann nicht viel.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von go344365-74):
Der Nutzer des KFZ xxxx erhält während der Laufzeit einen Satz Sommer-/Winterreifen auf Felge. Weitere Reifen werden vom Nutzer selbst getragen.

Das dürfte bei einer 1%-Regelung nicht regelkonform sein.



Zitat (von go344365-74):
Mein AG hat 30.000 km vereinbart.

Und wie käme das mit den beruflichen Fahrten anteilsmäßig hin?



Zitat (von go344365-74):
Der Nutzer hat darauf zu achten, dass die mit der Leasinggesellschaft verabredeten Kilometervereinbarung weitestgehend eingehalten wird.

Nun, "weitestgehend" ist ja ein sehr dehnungsfähiger Begriff ... notfalls würde ein Arbeitsgericht entscheiden wo da die Grenze ist.
Da wäre es sinnvoll die Dienstfahrten zumindest mal vorbeugend zu notieren.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,
dieser Dienstwagenvertrag ist absoluter Blödsinn und von vorneherein Probleme absehbar.
Du zahlst keine 1% and en AG, sondern vermutlich wird 1% des Bruttolistenpreises des Autos von Deinem Gehalt als geldwertere Vorteil versteuert.

Das mit den KM wäre ja noch einfach. Wenn die 30.000 voll sind, sagst Du Bescheid und gibst den Wagen ab.

Das mit den Reifen ist Käse hoch 10, hatte mal eine Diskussion mit unserer "Fuhrparkdame", da hatte ich im Oktober eine neues Fahrzeug mit Winterreifen bekommen und im Februar neue gebraucht, nach 30.000 Km Fahrleistung in einem sehr milden Winter, teilweise 15-20Grad C. im Februar schon. Ganz normaler Verschleiß, aber für so eine "ich fahr jedes Jahr 2.000Km" Büroangestellte nicht nachvollziehbar.

Zitat (von go344365-74):
Wenn ich den Wagen nur dienstlich nutzen dürfte, dann müsst ich morgens erstmal 1 Stunde hin und den Wagen holen.


Da ist nicht korrekt. Wenn Du vom Home-Office aus arbeitest, kannst Du den Wagen natürlich mit heimnehmen ohne steuerliche Probleme zu bekommen. Du musst halt Fahrtenbuch führen.

Ich würde unter diesen Bedingungen entweder rein dienstlich den Wagen nutzen ohne diese tollen Klauseln oder ganz verzichten, denn das riecht förmlich nach Ärger....

-- Editiert von Michael32 am 16.10.2018 09:44

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von go344365-74):
Hallo Little-Beagle,

ich bezahle 1% vom Bruttolistenpreis auf meiner Gehaltsabrechnung.
Warum findest du das teuer?


Weil Du das Auto dann ja doppelt bezahlst, zumindest so wie Du es geschrieben hast. Du bezahlst 1% des Listenpreises vom Brutto an den Arbeitgeber und das Finanzamt steht nochmal an und möchte 1% des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuert haben. Das find ich teuer.

Vielleicht hast Du Dich auch nur falsch ausgedrückt (oder ich hab Dich falsch verstanden) und es geht NUR um die 1% geldwerten Vorteil. Dann mag das anders aussehen.

Zitat (von go344365-74):


Die Alternative wäre ja Fahrtenbuch. Das ist sehr umständlich und wenn ich nicht mehr als 50% für die Firma fahre auch nicht möglich.



eine weitere Alternative wäre, das Fahrzeug nur dienstlich zu nutzen. Dann bezahlst Du dafür nämlich gar nichts, brauchst aber ggf. eben ein weiteres Fahrzeug privat (oder auch nicht).

Zitat (von go344365-74):


Mein AG hat 30.000 km vereinbart.



30.000 km pro Jahr? Für die gesamte Laufzeit erscheint mir das extrem wenig. Wieviele km musst Du denn dienstlich in etwa fahren - bleibt da überhaupt noch was übrig für private Fahrten?

Zitat (von go344365-74):

Einer seits wollen Sie mir den Wagen gaben, anderer seits aber möglich wenig zahlen. Siehe dazu die Regelung mit den Reifen und mit den nur 30.000 km. Ich fahre viel in die Lebensmittelmärkte und zu den Entscheidern in den Zentralen. Wenn ich den Wagen nur dienstlich nutzen dürfte, dann müsst ich morgens erstmal 1 Stunde hin und den Wagen holen.


Dass Deine Firma Kosten sparen will, ist ehrenhaft und nachvollziehbar. Aber das heisst ja nicht, dass Du deshalb den schwarzen Peter nehmen musst.

Wenn Du im HomeOffice arbeitest, musst Du keinesfalls den Wagen in der Firma stehen lassen. Du darfst morgens in Deinen Dienstwagen einsteigen und zum Kunden fahren; aber eben nicht private Fahrten erledigen. Schon gibt's keinen geldwerten Vorteil mehr zu versteuern und Reparaturen/Reifen/Benzin ist alles Baustelle des Arbeitgebers.

Über die Tankfüllungen hast Du noch gar nicht gesprochen - was steht dazu denn in dem Überlassungsvertrag?

Zitat (von go344365-74):


Bis Juli 2018 hatte ich einen eigenen Wagen. Da haben Sie mir dann 0,30 € pro Kilometer gegeben. Das war dann auch teuer.


Für die Firma, ja. Sollen Sie Dir halt ein besseres Angebot bzgl. des Dienstwagens machen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Weil Du das Auto dann ja doppelt bezahlst, zumindest so wie Du es geschrieben hast. Du bezahlst 1% des Listenpreises vom Brutto an den Arbeitgeber und das Finanzamt steht nochmal an und möchte 1% des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuert haben. Das find ich teuer.


Nein, das wäre dann nicht möglich !
Wenn er 1% direkt an die Firma zahlt, wäre es teurer als die Versteuerung des geldwerten Vorteils, aber das Finanzamt bekäme dann nichts mehr.

Hatte eine Zeit lang die Regelung, dass der AN 37% der Leasingrate selber zahlt, das war dann so:

Listenpreis 45.000 EUR -> 37% der Leasinrate 200 EUR (vom netto abgezogen) -> 250 EUR noch zu versteuern....
Somit bei 450 EUR Eigenanteil an die Firma zu zahlen = 0 EUR geldwerter Vorteil

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