Hallo,
wie reagiere ich, wenn mein Chef, nachdem er mich eingestellt hat, weitere Fragen zu meiner Behinderung stellt? Dann hat er ja alle nötigen Informationen, und mehr möchte ich nicht preisgeben; aber ich möchte auch nicht unhöflich sein.
Viele Grüße
Fragen zur Behinderung
4. November 2025
Thema abonnieren
Frage vom 4. November 2025 | 02:42
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Behinderung
#1
Antwort vom 4. November 2025 | 06:19
Von
Status: Legende (19842 Beiträge, 7209x hilfreich)
Zitat :weitere Fragen zu meiner Behinderung
Das ist weit gefragt. Da kommt es doch sehr an auf die Art der Fragen bzw. deren Inhalt.
Ich würde unterscheiden zwischen Fragen, die ggf. die Arbeit betreffen oder den Arbeitsplatz, und anderen, 'neugierigen' Fragen.
Magst du Beispiele nennen?
#2
Antwort vom 4. November 2025 | 10:52
Von
Status: Student (2384 Beiträge, 819x hilfreich)
Zitat :Da kommt es doch sehr an auf die Art der Fragen bzw. deren Inhalt.
Volle Zustimmung.
Wenn ich von einer Beeinträchtigung meiner Leute weiß, dann frage ich in der Regel, ob es etwas gibt, was ich bezüglich der möglichen Arbeitsleistung oder etwaiger benötigter Hilfsmittel wissen sollte.
Als Arbeitgeber/Vorgesetzter kann man nur auf die Dinge achten oder Rücksicht nehmen bzw. bei der Arbeitsleistung einkalkulieren, die man auch kennt.
Darüber hinaus gehendes Wissensbedürfnis des Chefs braucht man nicht befriedigen.
Das kann und darf man ihm ruhig auch deutlich sagen. Mit Höflichkeit hat das nichts zu tun.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 4. November 2025 | 11:57
Von
Status: Legende (19842 Beiträge, 7209x hilfreich)
Zitat :Mit Höflichkeit hat das nichts zu tun.
Doch. Höflich kann man sein und dabei doch deutlich.
Ich muss nicht sagen: das geht dich einen Sch---dreck an; 'das wird mir jetzt zu persönlich' ist nicht minder deutlich, aber wohl verträglicher.
#4
Antwort vom 4. November 2025 | 13:17
Von
Status: Student (2384 Beiträge, 819x hilfreich)
Zitat :Doch. Höflich kann man sein und dabei doch deutlich.
Was anderes wollte ich doch auch gar nicht damit aussagen.
Auf keinen Fall ist es unhöflich, wenn man die Frage nicht beantworten möchte.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
296.413
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
17 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten