Hallo zusammen,
folgende Konstellation: Ein AN beginnt seine Tätigkeit am 4.2. eines Jahres. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Der AG kündigt das Arbeitsverhältnis am 26.7. zum 9.8.desselben Jahres. Was zeitlich bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis über die 6 Monate Probezeit hinaus besteht.
Dass die Kündigung in der Probezeit erfolgte und damit formal korrekt ist scheint unstrittig. Aber was ist mit folgenden Punkten:
a) Urlaubsanspruch: Hat der AN durch die Dauer des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub (Arbeitsverhältnis dauert länger als 6 Monate)?
b) Im Arbeitsvertrag ist festgehalten, dass dem AN ein halbes Bruttogehalt als Urlaubsgeld zusteht. Welcher Zeitraum wird der Berechnung des Urlaubsgeldes zugrunde gelegt? Die 6 Monate Probezeit oder, aufgrund der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Zeitraum von Eintritt in das Unternehmen bis Jahresende?
Gruß
Wilhelm
Fragen zur Kündigung am Ende der Probezeit
26. Juli 2019
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Frage vom 26. Juli 2019 | 12:32
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 1x hilfreich)
Fragen zur Kündigung am Ende der Probezeit
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