Hallo Leute,
ich habe eine Frage zur eigenen Kündigung während der Probezeit.
Vor etwa 3 Monaten habe ich eine Stelle angenommen, die ich aufgrund verschiedener Gründe jetzt aufgeben möchte. Ich habe heute die Kündigung mit dem Chef besprochen, dieser reagierte sehr empört und meinte, dass ich sehr lange eingearbeitet wurde und nicht einfach so gehen darf. Außerdem müsse ich die 6 Wochen Kündigungsfrist einhalten, die aber laut Vertrag auf 2 Wochen beschränkt ist. Die Probezeit
dauert übrigens 6 Monate.
Meine Frage wäre jetzt: Geht das mit rechten Dingen zu? Muss ich jemanden vorher einarbeiten, bevor ich gehen darf? Und laut Vertrag habe ich 2 Wochen Kündigungsfrist, darf das einfach auf 6 Wochen verlängert werden? Ich bezweifle das irgendwie stark...
Ich verstehe natürlich, dass ich eingearbeitet wurde und man in mich investiert hat. Jedoch sind zurzeit Umstände aufgetreten, die eine Kündigung leider benötigen. Ich hoffe nur, dass nichts rechtlich verwerfliches bei dem Ganzen entsteht!
Danke fürs Lesen!
Fragen zur Probezeitkündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn im Vertrag 2 Wochen Frist in der Probezeit stehen, dann gelten diese.
Egal ob das den Chef empört oder nicht.
Also schriftlich kündigen, mit Zustellnachweis (z.B. Einschreibung-Einwurf)
Natürlich nicht. Dein Chef hat dich eingearbeitet. Trotzdem ist Probezeit eben Probezeit. Und Vertrag ist Vertrag.ZitatMuss ich jemanden vorher einarbeiten, bevor ich gehen darf? :
Man muss sowas auch nicht vorher besprechen. Man kündigt wirksam und fristgerecht. Fertig.
Er ist einfach sauer. Das bleibt ihm unbenommen.
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/// laut Vertrag habe ich 2 Wochen Kündigungsfrist
Du scheinst dir nicht wirklich im Klaren darüber zu sein, was ein Vertrag ist - er bindet beide Seiten. Also kann dein Chef auch nicht anordnen 'nö, 6 Wochen'. Und für deine Kündigung musst du dich auch nicht rechtfertigen, sonst heißt es ja nur: die Gründe kann ich nicht anerkennen. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die der Adressat zwar empfangen muss, die aber nicht zustimmungsbedürftig ist.
Danke euch! Dann hat sich meine Vermutung bestätigt wÜnsche allen noch einen schönen Abend!
Solche Situationen sind natürlich immer etwas schwierig.
Man sollte auf bedenken, dass man auch auf ein vernünftiges Zeugnis angewiesen ist und an dem Punkt sitzt der AG schon an einem etwas längeren Hebel.
Man kann natürlich immer auf seinem Recht bestehen, in diesem Fall ist bzgl. der Kündigungsfrist das Recht auf ihrer Seite. Aber manchmal empfiehlt es sich, etwas auf sein Recht zu verzichten. Haben Sie schon eine neue Stelle in Aussicht, einen neuen Vertrag? Ist es Ihnen unmöglich dort noch länger zu arbeiten?
Ich würde da in mich gehen und sich selber fragen, ob man da dem jetzigen Chef nicht doch etwas entgegen kommen könnte (z.B. 4 Wochen o.ä.).
Nur mal so meine Gedanken dazu.
-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 16.09.2019 21:42
Und was soll schon Großartiges in einem Zeugnis stehen, wenn die Betriebszugehörigkeit einige Wochen dauert? Darauf ist doch gepfiffen, wenn es dem Fragesteller dort so gar nicht gefällt. Jedenfalls nach meiner Einschätzung nicht der Durchschlag in der Grund, weswegen hier auf Arbeitgeber wünsche großartig Rücksicht zu nehmen wäre.
Sofern jetzt kein neuer Arbeitgber drängelt, würde ich dem AG schon entgegegn kommen und die Kündigungsfrist verlängern.
Erfahrungsgemäß weiss ich, dass sich die Wege zukünftig durchaus noch einmal kreuzen können; ein positives, einvernehmliches Ende ist besser als wenn einer der Parteien verärgert zurück bleibt.
LG
Ally
Dem AG entgegenkommen? Nachdem der so reagierte?Zitatdieser reagierte sehr empört und meinte, dass ich sehr lange eingearbeitet wurde und nicht einfach so gehen darf. Außerdem müsse ich die 6 Wochen Kündigungsfrist einhalten, :
Ich würde nach 3 Monaten gar kein Zeugnis verlangen.
# 7 Ally Erfahrungsgemäß weiss ich, dass sich die Wege ...
Mag sein. Es scheint mir auch außer Diskussion, dass ein AN durchaus kulant sein kann und beispielsweise eben zu einem späteren Termin kündigt. Die 14 Tag in der Probezeit sind ja nur das Minimum.
Aber dann müssen die sonstigen Begleitumstände eben auch stimmen - und hier sieht es nicht unbedingt danach aus, auch wenn Googlerino seine Gründe nicht darlegt und es auch nicht muss. G fragt schlicht, ob der AG auf 6 Wochen bestehen kann - und das ist eben nicht der Fall.
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