Freiberufler, Kooperation, Rechnung,Schadensersatz

17. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
derprofdr
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberufler, Kooperation, Rechnung,Schadensersatz

Bin freiberufler und hatte auf Kooperationsbasis Aufträge vermittelt bekommen. Bei Annahme und Nichterfüllung ist in dem vom Kooperationspartner ausgegebenen "Leitfahden" eine Konventionalstrafe in Höhe von X Euro verankert. Nun habe ich aber versäumt den Kooperationsvertrag zu unterzeichnen, nahm ein Auftrag an und nahme meine Zusage zurück. Nun fordert man von mir Schadensersatz die über der Höhe der üblichen Summe im o.g. Leitfahden hinausgeht. Ist dies rechtens?

ich ging bislang davon aus, dass wenn das Unternehmen einen Leitfahden hat wo solche Strafen verankert werden und ich anhand der Mail nachweisen kann, dass ich ein Kooperationspartner bin für den dieser Leitfahden gilt, dass diese verankerte Strafe in Höhe X auch für mich gilt, auch wenn ich kein Vertag unterschrieben habe.

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-- Editiert derprofdr am 17.11.2012 01:31

-- Editiert derprofdr am 17.11.2012 01:33

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... das fällt unter Strafrecht; im Forum Arbeitsrecht bist du mit deiner Frage nicht gut untergebracht. Wenn es sich nicht gerade um "Peanuts" handelt, solltest du dich anwaltlich beraten lassen.
Im Prinzip gilt: Auch ein mündlicher Vertrag gilt; ob dein Widerruf wirksam sein konnte, wird zu bewerten sein, abgesehen von der Höhe der Forderung.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
.. das fällt unter Strafrecht;


Also unter Strafrecht fällt der Sachverhalt mit Sicherheit nicht, oder gilt das bei Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen ebenfalls?

Vertragsrecht ist m.E. das richtige Unterforum.

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#3
 Von 
derprofdr
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Prinzip gilt: Auch ein mündlicher Vertrag gilt; ob dein Widerruf wirksam sein konnte, wird zu bewerten sein, abgesehen von der Höhe der Forderung.

FRAGE: Heisst das, das wenn ich anhand von EMails nachweisen kann, dass ich ein Kooperationspartner war, wie die, für die der erwähnte Leitfahden mit dem vordefinierten Schadensersatz ist, dass mir nicht mehr in Rechnung gestellt werden kann als diese im Leitfahden festgesetzte Summe?

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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Bei Annahme und Nichterfüllung ist in dem vom Kooperationspartner ausgegebenen "Leitfahden" eine Konventionalstrafe in Höhe von X Euro verankert.


Wenn Leitfaden darüber steht, ist das kein Vertrag. Wie der Name schon sagt, bindet es keine der Parteien.

Außerdem finden sich bei vertraglich zugesicherten Strafen häufig auch die Klausel, dass sich die betroffene Partei die Geltendmachung von höheren Schadensersatzansprüchen vorbehält, so dass Vertragsstrafen eher als untere Grenze zu sehen sind.

Schwierig ist es aber immer, die Schadensersatzhöhe zu beziffern und zu beweisen. Ein solcher "Leitfaden" wird einen jedoch kaum vor berechtigten (bewiesenen) höheren Schadensersatzansprüchen schützen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#5
 Von 
derprofdr
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten!

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