Freiberufler Dienstvertrag: vorzeitige Kündigung

18. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
sonic66
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberufler Dienstvertrag: vorzeitige Kündigung

Hallo, ich als Freiberufler habe einen zeitlich befristeten Dienstvertrag mit einer GmbH (Laufzeit eigentlich noch 6 Wochen). Nachdem noch Rechnungen aus dem September, Oktober und Mai offen waren, habe ich nach diversen Mahnungen und Gesprächen mit der Geschäftsführung eine Mail an die GF geschrieben, dass ich meine Leistung einstelle, bis die offenen Rechnungen beglichen sind. Einen Tag später bekam ich eine Kündigung mit sofortiger Wirkung, da sie mit den Leistungen nicht zufrieden seien und dementsprechend auch die Rechnungen erst überprüfen müssten. Ist dies zulässig? Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Damit sind tausende "Unternehmer" und "Freiberufler" auf die Nase gefallen.

Klar ist das korrekt. Ihr habt jetzt einen "Rechtsstreit". Dabei kann es sein das man sich Vergleicht, oder einer zu wenig "Beweise" hat, einen einen Schaden oder Mangelleistungen, Vertragsbruch oder vieles andere.

Ich würde eine "Mahnung mit Fristsetzung" per Einschreiben Rückschein senden, danach einen Mahnbescheid und dann "Ohne Anwalt" Klagen und mich möglichst hoch vergleichen. Dabei auf gegenseitigen Kostenverzicht bestehen (jeder zahlt seinen Anwalt)

Nimmst du einen Anwalt würde der deinen "Gewinn" auffressen bzw sogar Kosten erzeugen.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
ich als Freiberufler habe einen zeitlich befristeten Dienstvertrag mit einer GmbH


Das ist keine Frage des Arbeitsrecht, von daher :forum:

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Das ist keine Frage des Arbeitsrecht, von daher



Da wäre ich mich bei so wenig "unternehmerischen Handeln" nicht sicher. Könnt ja ein Scheinselbständiger sein.

Ob der zwischen Freiberufler ,Freiberuflich oder Gewerblich unterscheiden kann ist die Frage.

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#4
 Von 
sonic66
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

nicht scheinselbständig, weil erstens nicht einziger Kunde und zweitens kein Fulltime-Job

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