Freie Lohnkürzung bei Arbeitsverweigerung?

28. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Suzzpect
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Freie Lohnkürzung bei Arbeitsverweigerung?

Hallo zusammen!
Es gibt bei mir folgendes Problem:
Vom 12.12.11 - 16.12.11 war ich auf Montage in Gera! Am 16.12.11 bin ich wegen gewissen Umständen zum Bahnhof gefahren und nach Hause! Ist also eine Arbeitsverweigerung! Nun hat mein Arbeitgeber 1 1/2 Monate später 200€ Netto Lohn deswegen gekürzt! Aus seiner Sicht eine erzieherische Maßnahme! Wir haben am 16.12.11 um 8:00 Uhr mit der Arbeit begonnen und um 11:00 Uhr habe ich die Baustelle verlassen! Darf mein Arbeitgeber mir dann nicht nur die Zeit von 11:00 Uhr bis 16:00 kürzen und muss er dafür nicht den Brutto Stundenlohn nehmen? Darf er einfach frei Schnauze einen Betrag festlegen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Mit freundlichem Gruß

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Darf er einfach frei Schnauze einen Betrag festlegen?


Nein darf er nicht, er könnte aber einen konkreten Schaden geltemnd machen, der durch die Arbeitsverweigerung in den 5h entstanden ist. Das wird regelmässig sehr schwer für den AG nachzuweisen sein.

Wie gross ist der Betrieb, gibt es einen Betriebsrat?

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#2
 Von 
Suzzpect
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein...Es gibt keinen Betriebsrat!
Momentan sind 6 Monteure angestellt +4 oder 5 Leute im Büro inkl. Geschäftsführung (2 Personen)!

-- Editiert Suzzpect am 28.01.2012 14:22

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#3
 Von 
Suzzpect
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich das Geld bis auf die 5 Stunden zurück fordern? Und was ist wenn ich dadurch eine Kündigung bekomme? Arbeitsverweigerung ist ja ein fristloser Kündigungsgrund! Ich habe danach ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber gehabt! Ich habe keine Abmahnung und keine Kündigung bekommen! Kann sie das nachträglich noch machen?
Ich werde am 01.02.12 in meine erste eigene Wohnung ziehen und bin auf dieses Geld angewiesen wegen der Kaution die ich Zahlen muss! Gleichzeitig bin ich auch auf den Job angewiesen da eine fristlose Kündigung 3 Monate Sperre geben wird! In wie fern kann ich dagegen vorgehen?

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich das Geld bis auf die 5 Stunden zurück fordern? <hr size=1 noshade>


Fordern kann man viel. Gewerkschaftsmitgied? Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht vorhanden?

quote:<hr size=1 noshade>Momentan sind 6 Monteure angestellt +4 oder 5 Leute im Büro inkl. Geschäftsführung (2 Personen)! <hr size=1 noshade>


Dann besteht aus meiner Sicht kein allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KschG.

quote:<hr size=1 noshade>Arbeitsverweigerung ist ja ein fristloser Kündigungsgrund! Ich habe danach ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber gehabt! Ich habe keine Abmahnung und keine Kündigung bekommen! Kann sie das nachträglich noch machen? <hr size=1 noshade>


Wenn man nach § 626 abs. 2 BGB geht, kann der AG zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr frislos kündigen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html

quote:<hr size=1 noshade>und bin auf dieses Geld angewiesen wegen der Kaution die ich Zahlen muss! Gleichzeitig bin ich auch auf den Job angewiesen <hr size=1 noshade>


Wie hoch ist denn der Stundenlohn? Ich würde nochmal mit dem AG verhandeln, z.b. könnte man das nacharbeiten der Stunden mit Verdoppelung (also 10h statt 5h) anbieten, wenn der AG statt dessen den vollen Betrag nachzahlt.

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#5
 Von 
Suzzpect
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Fordern kann man viel. Gewerkschaftsmitgied? Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht vorhanden?

Nein leider nicht!

quote:
Wie hoch ist denn der Stundenlohn? Ich würde nochmal mit dem AG verhandeln, z.b. könnte man das nacharbeiten der Stunden mit Verdoppelung (also 10h statt 5h) anbieten, wenn der AG statt dessen den vollen Betrag nachzahlt.

Der Stundenlohn beträgt 11,19€!
Ich habe eben auch mal mit meinem Vater gesprochen. Der meint das mein Arbeitgeber unter keinen Umständen einfach meinen Lohn einbehalten darf außer die 5 Stunden die ich nicht gearbeitet habe! Und wenn der Firma durch meine Verweigerung ein Schaden entstanden ist, müsste sie die Forderung bei mir einklagen!
Aber der Grund für die Lohnkürzung lautet: "Erzieherische Maßnahme"

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Der meint das mein Arbeitgeber unter keinen Umständen einfach meinen Lohn einbehalten darf außer die 5 Stunden die ich nicht gearbeitet habe! Und wenn der Firma durch meine Verweigerung ein Schaden entstanden ist, müsste sie die Forderung bei mir einklagen!


Grundsätzlich ist das richtig. In der Praxis sitzt der AG meist am längeren Hebel und behält einfach mal Lohn ein, wofür er keine rechtliche Grundlage hat.
Also ist der AN gezwungen sein Recht durchzusetzen, notfalls vor dem Arbeitsgericht. Da müsste der AN aber die Kosten für einen RA selber tragen, wenn einer beauftragt wird. Also ist es wirtschaftlich nur sinnvoll dies ohne anwaltliche Begleitung durchzuziehen.

Wie der AG wohl darauf reagiert? Der ALG1-Anspruch für einen Monat dürfte bereits erheblich niedriger sein, als die ca. 150 Euro, die der AG zuviel abgezogen hat.

Generell empfehle ich jedem AN, seine Rechte auch durchzusetzen, wenn irgendwie möglich. Mann muss sich das aber auch leisten können, weil man z.b. bereits einen neuen Job in Aussicht hat, oder man unter dem Schutz des Kündigungsschutzgesetzes steht.

quote:
Aber der Grund für die Lohnkürzung lautet: "Erzieherische Maßnahme"


Das kann und darf der AG in der Form nicht machen, daran besteht kein Zweifel.

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#7
 Von 
Suzzpect
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank für die ganzen Infos! Montag werde ich mal hinfahren und versuchen die Sache so zu klären! Da ich mir aber ziemlich sicher bin, dass mein AG die Kürzung als "Vorschuss" auf die Lohnabrechnung schreibt, werde ich wohl oder übel zu einem Anwalt gehen müssen!

Nochmals vielen Dank! Hat mir sehr geholfen!

MFG

Sven

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
werde ich wohl oder übel zu einem Anwalt gehen müssen!


Überlegen Sie sich das! Ohne Rechtsschutzversicherung kostet eine Erstberatung bei einem RA zw. 100 und 200 Euro. Gehen Sie lieber zur zuständigen Gewerkschaft und werden dort Mitlgied. Im Unterschied zur Rechtsschutzversicherung bekommt man dort konkrete Rechtsbeihilfe auch erst nach 3 Monaten, jedoch beraten die Gewerkschaften ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft.

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#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Suzzpect,

Vielleicht kannst du das zu viel einbehaltene Geld auch mit
ein paar "Urlaubsstunden" begleichen.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#10
 Von 
Suzzpect
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber man kann sich doch auch Beratungsscheine beim Gericht holen! Kostet glaube ich 10€ und man bekommt kostenlose Beratung!!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Aber man kann sich doch auch Beratungsscheine beim Gericht holen! Kostet glaube ich 10€ und man bekommt kostenlose Beratung!!!



Aber ganz bestimmt nicht bei dem Stundenlohn, wenn in Vollzeit gearbeitet wird und man derzeit noch zu Hause(?) wohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Suzzpect
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Vielleicht kannst du das zu viel einbehaltene Geld auch mit
ein paar "Urlaubsstunden" begleichen.


Urlaubsstunden bringen mich aber nicht weiter da ich auf das Geld angewiesen bin! Von Urlaub kann ich meinen Kühlschrank nicht füllen!

quote:
Aber ganz bestimmt nicht bei dem Stundenlohn, wenn in Vollzeit gearbeitet wird und man derzeit noch zu Hause(?) wohnt.


In dem Sinne wohne ich ja nicht mehr zu Hause! Ziehe morgen um und am 01.02. werden Miete, Kautionsrate und Strom abgebucht!
Und wenn die Firma die Kürzung wirklich als Vorschuss auf die Abrechnung schreibt, wäre das doch eine Fälschung der Lohnabrechnung und somit machen die sich doch strafbar!

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#13
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Suzzpec,

quote:
Urlaubsstunden bringen mich aber nicht weiter da ich auf das Geld angewiesen bin! Von Urlaub kann ich meinen Kühlschrank nicht füllen!


Du sollst dem Chef anbieten:

50€ für die nicht geleisteten Stunden, und als "erzieherische" soll er dir ein paar Stunden, von dem dir
zustehenden Urlaub abziehen.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Suzzpect
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Du sollst dem Chef anbieten:
50€ für die nicht geleisteten Stunden, und als "erzieherische" soll er dir ein paar Stunden, von dem dir
zustehenden Urlaub abziehen.
lg


Tut mir leid! Hatte ich falsch verstanden! Also mit einer Erzieherischen Maßnahme bin ich absolut nicht einverstanden! Ich bin in einem Arbeitsverhältnis wo ich Pflichten aber auch Rechte habe und nicht in einem Kindergarten oder in der Schule! Daher lasse ich mir von meinem Arbeitgeber keine Erzieherische Maßnahme aufbrummen! Schon mal gar nicht auf Kosten meines Gehaltes! Klar habe ich an diesem Tag meine Pflicht nicht erfüllt und dafür werde ich auch die Konsequenzen tragen! Aber werde meinem AG bestimmt kein Geld schenken und auf etwas verzichten wofür ich gearbeitet habe!

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#15
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Man sollte hier doch auch mal kleinere Brötchen backen.

So wie es aussieht, hätte der Chef eine FRISTLOSE Kdg. schreiben können!

Da er die Arbeitsverweigerung noch nicht abgemahnt hat, könnte er auch - selbst wenn der Kdg-Schutz hier gelten würde - noch ordentlich verhaltensbedingt kündigen.

Außerdem scheint das KSchG gar nicht anwendbar zu sein.

Ergo ist man mit 200 € fast schon gut bedient, denn der AG wird schon durch die Arbeitsverweigerung wirtschaftlichen Schaden erlitten haben. Beziffern ist zwar selten möglich, aber unter diesen Umständen ist man mit 200€ aus meiner Sicht noch gut bedient.

Die Folgen einer fristlosen bzw. verhaltensbedingten ordentlichen Kdg., welche hier u.U. berechtigt wäre, sind weitaus größer. Beides führt zu einer 12 wöchigen ALG I-Sperre. Wie Sie dann die Miete zahlen wollen, ist mi schleierhaft.

Also ich würde das als Lehrgeld ansehen, Arbeitsverweigerung ist eben schon ein schwerwiegender Vertragsbruch, der nur unter besonderern Umständen gerechtfertigt ist, der hier vermutlich nicht vorliegt.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Tut mir leid! Hatte ich falsch verstanden! Also mit einer Erzieherischen Maßnahme bin ich absolut nicht einverstanden! Ich bin in einem Arbeitsverhältnis wo ich Pflichten aber auch Rechte habe und nicht in einem Kindergarten oder in der Schule! Daher lasse ich mir von meinem Arbeitgeber keine Erzieherische Maßnahme aufbrummen!


Das Recht der Arbeitsverweigerung haben Sie jedoch nur in seltensten Fällen. Eine andere Alternative, welche der AG beispielsweise hätte, wäre die fristlose oder verhaltensbedingt ordentliche Kdg.. Wäre Ihnen damit besser gedient?

Ich persönlich sehe das eher als Entgegenkommen des AG. Wie gesagt er kann Sie - da er das Verhalten nicht abgemahnt hat - noch kündigen, selbst wenn das KSchG hier wirksam sein sollte, was aber nicht anzunehmen ist.

Dass Sie nun Probleme mit der Miete haben, ist Ihrem Fehlverhalten geschuldet, das sollten Sie nicht vergessen.

Sie sollten daher das Gespräch mit Ihrem AG suchen und ihn bitten die 200€ auf mehrere Monate zu verteilen. Wenn man hier bei dieser schweren Vertragsverletzung "Rechte" fordert, kann das zu einem klassisches Eigentor werden.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 28.01.2012 20:33

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#17
 Von 
Suzzpect
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Gespräch mit meinem AG würde auf jeden Fall helfen! Das Ding ist einfach nur das ich mir in dem etwas mehr als 1 Jahr die ich da arbeite schon so einiges ohne Mucken gefallen lassen habe! Aber ich muss mir ja nicht alles gefallen lassen! Warum sollte ich mich also damit zufrieden geben das er mir 200€ abhält, wenn er mir rechtlich gesehen nur 5x 7,50€ (ungefährer Nettostundenlohn) abziehen darf! Von dem User "1000kleinesachen" hab ich eben erfahren das mein AG mich jetzt nicht mehr Fristlos Entlassen kann wegen dieser Sache! Heißt eine normale Kündigung würde mir keine Sperre einbringen und mein AG müsste 1 Monat Kündigunsfrist einhalten (laut Arbeitsvertrag)! Eine Kündigung wäre mir in dem Sinne relativ egal da in dieser Firma teilweise Umstände herrschen die einfach MENSCHENUNWÜRDIG sind! Aber selber Kündigen würde ich im frühesten Fall erst machen wenn ich etwas neues habe!

-- Editiert Suzzpect am 28.01.2012 20:54

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat:
Warum sollte ich mich also damit zufrieden geben das er mir 200€ abhält, wenn er mir rechtlich gesehen nur 5x 7,50€ (ungefährer Nettostundenlohn) abziehen darf!


Sie irren, wie schon oben geschrieben wurde, sind Sie auch Schadensersatzpflichtig. Hier besteht in der Regel für den AG immer das Problem, dass es für ihn schwer ist diesen Schaden zu beziffern, aber ein Schaden dürfte schon entstanden sein, den Sie theoretisch auch ersetzen müssten.

quote:
Heißt eine normale Kündigung würde mir keine Sperre einbringen und mein AG müsste 1 Monat Kündigunsfrist einhalten (laut Arbeitsvertrag)!


Sie irren. Eine VERHALTENSBEDINGTE ordentliche Kündigung, welche hier noch durchaus möglich ist, bewirkt ebenfalls eine dreimonatige ALG-I-Sperre.

Siehe auch hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Verhaltensbedingt.html#tocitem12

Dass der AG Sie nicht gleich fristlos nach diesem Vorfall gekündigt hat, zeigt eigentlich, dass Ihr AG doch nicht zu den schlechtesten gehört. Ob Sie daher woanders wirklich glücklicher werden, kann man bezweifeln.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 28.01.2012 21:27

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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