Freie Mitarbeit --> nicht bezahlt!

10. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
albatross84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Freie Mitarbeit --> nicht bezahlt!

Hallo zusammen,

Zunächst möchte ich sagen, dass ich das Forum (soweit es ging) durchgeforstet habe und nichts direktes zu meinem Problem finden konnte. Es gab zwar ähnliche Themen/Beiträge, die mir aber nicht weitergeholfen haben.

Zu meinem Fall:

Ich bekam vor ca. 2 Monaten (Mitte Oktober 07) ein Angebot als freier Mitarbeiter für eine 1-Mann-Werbeagentur zu arbeiten. Ich nahm dieses Angebot mündlich an und leistete meine Arbeit fristgerecht (innerhalb von 2 Wochen). Nun warte ich vergebens auf meine Bezahlung, ich habe 2 Rechnungen geschrieben, diese wurden jedoch bis heute nicht beglichen!

Der Auftraggeber kam immer mit Ausreden wie, "der Kunde hat es gestern überwiesen!Du bekommst es spätestens am Montag", "Ich habe dir das Geld überwiesen" --> "es hat nicht geklappt!", "Ich werde es dir heute noch überweisen, dann müsste es spätestens nächste Woche da sein!".

Nun sind 2 Monate verstrichen und ich habe immernoch nichts erhalten.

Nun ist meine Frage:

Kann ich mein Geld einfordern ohne jemals einen Vertrag mit ihm abgeschlossen zu haben? Evtl. mit einem Mahnbescheid?

Ich bin verzweifelt, da ich auf das Geld angewiesen bin. Er hält mich hin und will nicht bezahlen! Was kann ich tun um mein Geld zu holen?

Vielen Dank schon im Voraus

albatross84




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Die Frage gehört in die Abteilung Vertragsrecht.
Trotzdem:
Es wurde doch ein (mündlicher) Vertrag geschlossen! Setze schriftlich per Einschreiben eine ganz kurze Frist mit Androhung eines Mahnbescheides. Falls dann nicht gezahlt wird, hilft nur ein Mahnbescheid oder eine sofortige Klage weiter.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
albatross84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die schnelle Antwort! Also habe ich gute Chancen mit einem Mahnbescheid -ohne schriftlichen Vertragsschluss- an mein Geld zu kommen?

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Mit dem MB kriegen Sie nicht automatisch Geld, weil er Widerspruch einlegen wird. Im übrigen ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren ein MB kostnmäßig unpraktisch, Sie sollten eher klagen (wegen wirtschaftlicher Abhängigkeit ist das ArbG zust.).
Problem: Können Sie den Anspruch beweisen (Nachweis Tätigkeit genügt).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
albatross84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Tätigkeit kann ich mit Emailverkehr bzw. Arbeitsdateien beweisen!

das genügt?

Bei einer Klage müsste ich defnitiv einen Rechtsanwalt heranziehen, versteh ich das richtig? es käme dann zu einer Gerichtsverhandlung...

Das kostet doch alles viel mehr geld, oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
susanna123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,
vor dem Arbeitsgericht ist kein Anwalt erforderlich.

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Was dich das im Endeffekt kosten wird, wissen wir nicht. Anwälte arbeiten zumindest nicht 'für lau'.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

können sie auch selbst beim RPfleger, es gibt einen gt, da sagt der richter schon was sache ist.

0x Hilfreiche Antwort

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