Freie-Tage-Regelung und deren Aufhebung durch Arbeitgeber

4. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
JoHe66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Freie-Tage-Regelung und deren Aufhebung durch Arbeitgeber

Hallo, ich bin im Einzelhandel beschäftigt mit einer 6 Tage Woche und regelmäßiger Sonntagsarbeit. Jetzt hab ich mir ein freies Wochenende erkämpft und einen Kurzurlaub gebucht um mit meiner Frau unseren Jahrestag zu feiern. Heute (Mittwochabend) erklärt unser Marktleiter mir, dass er eventuell, infolge von Krankenständen, meinen freien Samstag streichen muss. Meine Frage könnt ihr euch sicherlich denken: Darf er dass und wenn auch so kurzfristig und mit der Begründung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Unter Umständen wäre das erlaubt.



Sind das denn freie Tage oder echter Urlaub?



Eventuell den Chef jetzt schon mal darauf hinweisen was ihn das in Euros kostet. Eventuell überlegt er sich das noch mal ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JoHe66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

das sind "normale" freie Tage. Warum sollte es den Chef etwas kosten?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Wenn man den Kurzurlaub nicht antreten kann, weil der Arbeitgeber dasverhindert, wer zahlt denn die ganzen Kosten (Storno, Mehrkosten Neubuchung, ...)?



Hast Du einen Beweis in Form eines Dienstplanes o.ä. für die genehmigten freien Tage?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JoHe66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, einen Dienstplan habe ich. Muss er dann die Stornokosten zahlen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ein ausgehängter DP ist verbindlich und fehlende Kollegen sind kein Notfall und keine Notlage. Außer vielleicht mal bei einer Epidemie.... Der Arbeitgeber darf Sie m.E. nicht so kurzfristig einteilen ohne Ihre Zustimmung.
https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/aktuelles/sind-kurzfristige-dienstplanaenderungen-erlaubt.aspx

Zitat:
Generell gilt: Einen einmal aufgestellten Dienstplan darf der Chef nicht ohne konkrete Notlage umwerfen, denn der Arbeitgeber muss auf das Privatleben der Angestellten Rücksicht nehmen. Dies bedeutet: Ohne ein unvorhersehbares Ereignis und eine angemessene Ankündigungsfrist müssen diese keine Umstellungen hinnehmen. Laut eines aktuellen Urteils des Arbeitsgerichts Berlin sind dies in der Regel vier Tage (Az. 28Ca 10243/12).


Dem Arbeitgeber sollten auf jeden Fall die Stornokosten mitgeteilt werden und dass Sie die Übernahme dieser Kosten erwarten! Wenn Sie denn dann arbeiten.

5x Hilfreiche Antwort

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