Hallo ich arbeite im Einzelhandel als Teilzeitkraft 20 Std die Woche nun ist eine Kollegin krank geworden und ich wurde gefragt ob ich Samstag arbeiten kommen kann das ist der erste freie Samstag seid letztes Jahr Oktober! Ich habe zugesagt! Nun soll ich nächste Woche in einer anderen Filiale einspringen wieder an meinen freien Tag die 130 km entfernt ist. Wenn ich nein sage möchte der Bezirksleiter eine Begründung haben ist das zulässig?? Ich bin seit fast4 Jahren da bin immer eingesprungen aber irgendwann kann man nicht mehr habe ich eine rechtliche Handhabe? Der Spruch von der Filialleiterin unbequeme Mitarbeiter werden gekündigt. Arbeite seid 2013 immer 110 - 120 Std im Monat anstatt 80! Es geht nicht nur mir so bitte um Hilfe!
Freie Tage gestrichen
8. Juni 2017
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Frage vom 8. Juni 2017 | 16:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 8. Juni 2017 | 16:55
Von
Status: Junior-Partner (5547 Beiträge, 2499x hilfreich)
ZitatWenn ich nein sage möchte der Bezirksleiter eine Begründung haben ist das zulässig?? :
Ja, er darf nach einer Begründung fragen. Du musst aber keine nennen.
Zitathabe ich eine rechtliche Handhabe? :
Ja, einfach mal "Nein" sagen. Die Frage ist nämlich eher, ob der Arbeitgeber eine rechtliche Handhabe hat, und die sehe ich nicht.
#2
Antwort vom 8. Juni 2017 | 17:22
Von
Status: Weiser (17443 Beiträge, 6490x hilfreich)
Deer Witz ist doch: du hast einen Grund, nein zu sagen. Und 130 km fahren für eine Springerjob?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Juni 2017 | 17:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist im AV geregelt das der Ag uns versetzen darf leider mir geht es ja um den freien Tag
ZitatDeer Witz ist doch: du hast einen Grund, nein zu sagen. Und 130 km fahren für eine Springerjob? :
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