Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe ein Gewerbe im Bereich Webdesign das ich nebenberuflich ausübe. Meine Einnahmen sind immer um die 7000 Euro jährlich. Nun habe ich immer weniger Zeit und habe deshalb beschlossen einen Großteil der Arbeit an freie Mitarbeiter (oder Freiberufler?) abzugeben. Aber was muss ich beachten dass es nicht als Scheinselbstständigkeit gewertet wird? Beide in Frage kommenden Personen arbeiten hauptberuflich bei einem anderen Arbeitgeber. Ihre Vergütung, die auf Provision läuft, wird 450 Euro monatlich nicht überschreiten. Die Einnahmen sind zudem unregelmäßig. An einem Ort oder an eine Zeit sind sie auch nicht gebunden, sie nutzen zudem eigenes Arbeitsmaterial. Ziel ist es dass ich die Kundenbetreuung und die Verwaltung übernehme und die zwei freien Mitarbeiter die Auftragsbearbeitung. Dafür erhalten sie jeweils 50% des Auftragspreises.
Beide haben ein eigenes Gewerbe angemeldet und sollen mir immer am Monatsende eine Rechnung schreiben.
Liegt hier eine Scheinselbstständigkeit vor? Ist es überhaupt notwendig einen Werkvertrag zu erstellen wenn sie mir eine Rechnung stellen? Ist die steuerliche Absetzbarkeit gegeben?
Ich freue mich auch eure Antworten.
Vielen Dank!
Freier Mitarbeiter- ist das so gesetzlich richtig?
7. Juni 2017
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Frage vom 7. Juni 2017 | 16:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freier Mitarbeiter- ist das so gesetzlich richtig?
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#1
Antwort vom 7. Juni 2017 | 16:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Ihre Vergütung, die auf Provision läuft, wird 450 Euro monatlich nicht überschreiten. Welche Bedeutung soll das haben? Es handelt sich doch offenbar nicht um Minijobber - irgendeine Steuerfreiheit ist daraus folglich nicht abzuleiten, falls man sich derlei erhofft hat.
-- Editiert von muemmel am 07.06.2017 16:35
#2
Antwort vom 7. Juni 2017 | 16:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIhre Vergütung, die auf Provision läuft, wird 450 Euro monatlich nicht überschreiten. Welche Bedeutung soll das haben? Es handelt sich doch offenbar nicht um Minijobber - irgendeine Steuerfreiheit ist daraus folglich nicht abzuleiten, falls man sich derlei erhofft hat. :
-- Editiert von muemmel am 07.06.2017 16:35
Ich habe mal gelesen dass die Höhe des Betrags auch berücksichtigt wird... dass sich da steuerlich nichts ergibt weiss ich
Und jetzt?
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