Freier Mitarbeiter- ist das so gesetzlich richtig?

7. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Philipp2020
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freier Mitarbeiter- ist das so gesetzlich richtig?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe ein Gewerbe im Bereich Webdesign das ich nebenberuflich ausübe. Meine Einnahmen sind immer um die 7000 Euro jährlich. Nun habe ich immer weniger Zeit und habe deshalb beschlossen einen Großteil der Arbeit an freie Mitarbeiter (oder Freiberufler?) abzugeben. Aber was muss ich beachten dass es nicht als Scheinselbstständigkeit gewertet wird? Beide in Frage kommenden Personen arbeiten hauptberuflich bei einem anderen Arbeitgeber. Ihre Vergütung, die auf Provision läuft, wird 450 Euro monatlich nicht überschreiten. Die Einnahmen sind zudem unregelmäßig. An einem Ort oder an eine Zeit sind sie auch nicht gebunden, sie nutzen zudem eigenes Arbeitsmaterial. Ziel ist es dass ich die Kundenbetreuung und die Verwaltung übernehme und die zwei freien Mitarbeiter die Auftragsbearbeitung. Dafür erhalten sie jeweils 50% des Auftragspreises.
Beide haben ein eigenes Gewerbe angemeldet und sollen mir immer am Monatsende eine Rechnung schreiben.

Liegt hier eine Scheinselbstständigkeit vor? Ist es überhaupt notwendig einen Werkvertrag zu erstellen wenn sie mir eine Rechnung stellen? Ist die steuerliche Absetzbarkeit gegeben?

Ich freue mich auch eure Antworten.

Vielen Dank!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ihre Vergütung, die auf Provision läuft, wird 450 Euro monatlich nicht überschreiten. Welche Bedeutung soll das haben? Es handelt sich doch offenbar nicht um Minijobber - irgendeine Steuerfreiheit ist daraus folglich nicht abzuleiten, falls man sich derlei erhofft hat.

-- Editiert von muemmel am 07.06.2017 16:35

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Philipp2020
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ihre Vergütung, die auf Provision läuft, wird 450 Euro monatlich nicht überschreiten. Welche Bedeutung soll das haben? Es handelt sich doch offenbar nicht um Minijobber - irgendeine Steuerfreiheit ist daraus folglich nicht abzuleiten, falls man sich derlei erhofft hat.

-- Editiert von muemmel am 07.06.2017 16:35


Ich habe mal gelesen dass die Höhe des Betrags auch berücksichtigt wird... dass sich da steuerlich nichts ergibt weiss ich

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen