Hallo liebe Mitmenschen,
hier kommt eine Thematik in kniffligem Kontex.
In der Übergangsphase von einem Job in den Nächsten, war ich für ein paar Wochen, gesundheitlich bedingt und kurzfristig, zur Kur. Zu diesem Zeitpunkt war (und bin) ich noch beim ersten Arbeitgeber
angestellt. Nicht nur in dem Zeitraum der Kur, sondern auch darüber hinaus, war ich freigestellt. Meine Frage: Muss ich diese Kur trotz dessen meinem Arbeitgeber melden und besteht dort überhaupt eine rechtliche Grundlage, bezogen auf meinen Arbeitgeber, für die Erstattung meines Gehalts gegenüber der Krankenversicherung (AAG)?
Mit freundlichen Grüßen
nadoo12
-- Editiert von nadoo12 am 11.06.2019 18:39
Freigestellte Kur?
11. Juni 2019
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Frage vom 11. Juni 2019 | 18:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freigestellte Kur?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 11. Juni 2019 | 19:43
Von
Status: Weiser (17467 Beiträge, 6499x hilfreich)
Während der Zeit der Freistellung bis du ja immer noch AN bei deinem AG. Folglich müsste - wenn du denn krank warst - die AU an den AG gehen. Zudem kann eine AU in der Freistellung auch Auswirkungen haben auf den (Rest)-Urlaubsanspruch. Und für die Dauer der Entgeltfortzahlung.
http://www.heidelberg.igm.de/news/meldung.html?id=26152
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