Hallo zusammen,
ich habe nach einer Anzeige wegen Diebstahl einen Freispruch erhalten, denn die Vorwürfe waren absurt und die Anzeige eine böswillige Unterstellung meines Ex Arbeitgebers.
Meinem neuen Arbeitgeber habe ich von diesem Vorfall berichtet, um ehrlich die Karten auf den Tisch zu legen.
Nun will dieser die Kopie des Urteils haben. Ich frage mich, wozu?!
Ich habe mir zu diesem Vorfall nur Urlaub genommen, also zu dem Termin. Die Firma betrifft dies also gar nicht.
Kann ein Arbeitgeber die Kopie verlangen, um diese in die Personalakte zu legen? Muss ich dem Folge leisten?
Ich finde nicht, dass das irgendeine Rolle in meinem jetztigen Arbeitsverhältnis spielt und die Vorwürfe stellten sich ja nun auch als unbegründet raus...
Danke für Eure Tipps hierzu!
Freispruch Urteil an Arbeitgeber?
8. April 2008
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Frage vom 8. April 2008 | 16:03
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 0x hilfreich)
Freispruch Urteil an Arbeitgeber?
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#1
Antwort vom 8. April 2008 | 18:17
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. 'die geister, die ich rief..' - du hast deinem ag von der klage erzählt, jetzt will er genaueres wissen. gleichwohl: in deinen personalakt gehört das urteil nicht.
#2
Antwort vom 8. April 2008 | 19:19
Von
Status: Lehrling (1229 Beiträge, 131x hilfreich)
personalakt ?
Herr Blaubär kommen Sie aus Bayern, weil Sie immer Personalakt schreiben?
die geister, die ich rief.
Ganz genau.
-- Editiert von andreas.hauser am 08.04.2008 19:19:56
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#3
Antwort vom 8. April 2008 | 22:49
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. der personalakt, die personalakte. ersteres meines wissens amtlich, letzteres umgangssprachlich; vielleicht auch süddeutsche vorliebe, ich weiß es nicht.
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